Habe bei Youtube ein paar Videos gefunden, die über Solvency III reden - und dass in Zukunft (ab Jan 2019?) dies in Kraft treten soll.
Inhalt des neuen Gesetzes soll sein, dass bei einer Hypothekenfinanzierung in Zukunft automatisch die Bank informiert wird, wenn ein Kunde arbeitslos wird und sich somit seine Rückzahlungsfähigkeit verschlechtert - dann soll die Bank dazu gezwungen sein das Darlehen zu kündigen und die Immobilie zu versteigern.
Die Nummer hier zu diskutieren würde fast alle überfordern und insbesondere Basel 2 und 3 ist in den Bestimmungen und Herauslagekriterien der Banken eingearbeitet bzw. bot seinerzeit die Grundlage, auch für die WoKri und die EU-Vermittlerrichtlinie.
Ich denke kaum, dass dieses Wissen von Verbraucher für ihre bzw. die Entscheidung für Immobilieneigentum von Nöten ist. Auf Basis aller Verordnungen, Gesetze und Richtlinien haben Banke ihre Vergaberichtlinien gestellt und fragen entsprechendes für ihre Berechnungen ab und fordern entsprechendes an Unterlagen für ein Kreditvotum ein.
Für den TE mag das nervig, verwunderlich und ärgerlich sein, für die Skeptiker hier aber ist das der richtige Weg und es ist schön von der anderen Seite mal zu sehen, wie streng doch die Richtlinien geworden sind und das man mal ebenso ein Kredit nicht mehr bekommt, bzw. dieser mal ebenso bewilligt wird.
Da hat sich einiges getan und man sollte meinen, da wo es seitens der Bank passt, passt es auch, insbesondere bzw. in Kombination mit dem Verbraucher der sich im Vorfeld so seine Überlegungen und Gedanken gemacht hat und seine Berechnungen angestellt hat.