Aktueller Stand zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

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    Standard Aktueller Stand zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

    Liebe Baufi-Experten,

    sorry, wenn ich etwas ausholen muß und das Ganze etwas kompliziert klingen mag. Das liegt aber nicht an mir, sondern an der EU-Bürokratie …

    Kurz zum Hintergrund: Habe in 2001 zwei Eigentumswohnungen (München) gekauft. Ein Baustein meiner privaten Altersvorsorge. Das Ganze lief eigentlich prima (Vermietung, Wertsteigerung, bei jeder Prolongation noch niedrigere Zinsen, immer höhere Mieten usw.). Bis April 2016 … (s. u.)

    Die Darlehen habe ich stets ganz easy (am Telefon in einer Minute) prolongiert. Zinsfestschreibung mal 3, 5, 8 oder auch mal 10 Jahre. Vertrag wurde mir dann per Post zugesandt - ich habe unterschrieben und kommentarlos zurückgesandt. Alles ganz einfach. Die Darlehen bewegen sich inzwischen übrigens im Realkreditbereich. Beleihungsauslauf nach meiner Schätzung nur noch ca. 25%.

    Als ich bei Ablauf der Zinsbindungsfrist im April 2016 die Annuität (geringere Tilgung) neu einstellen wollte (steuerliche Gründe), gab es plötzlich Probleme mit der Bank. Kurz zuvor (März 2016) war eine neues EU-Bürokratiemonster (Stichwort: s. o. WoKri) in deutsches Recht implementiert worden - noch dazu wohl ziemlich schlecht umgesetzt vom BMJV (Heiko Maas).

    Aussage der Bank: "Da es bei einer Umstellung der Annuität logischerweise zu einer Laufzeitverlängerung des Darlehens käme, wäre dies keine Prolongation mehr sondern sozusagen eine Neufinanzierung mit vollumfänglicher Neuprüfung". Anschließend wurde ich seitens der Bank mit seltsamen Begriffen konfrontiert: Restlebenserwartung, Kapitaldienstfähigkeit, Kreditwürdigkeitsprüfung usw. - obwohl es in meinem ganzen Leben noch niemals irgendeine "Kreditstörung" gab. Zudem sollte ich eine unvorstellbar lange Liste mit Objekt-Unterlagen abarbeiten (selbst von meinem längst lastenfreien Eigenheim inkl. Innen- und Außenfotos) über Unterlagen zu meinem Vermögen bis hin zu Renteninformationen.

    Habe dann "aufgegeben" und die Variante "Prolongation" gewählt - statt Neueinstellung der Annuität. Nachteil: Die Annuität besteht nun zu über 80% aus Tilgung. Für eine vermietete Wohnung völlig sinnfrei ...

    Zusätzliches Pech: Die EU-Richtlinie war damals noch brandneu und meine Bank wußte wohl selbst nicht so richtig, wie sie damit umgehen soll ...

    Zitat Bank: "Man wolle mich vor einer eventuell nicht tragbaren Kreditaufnahme schützen" - mir unbegreiflich, denn meine beiden Darlehen gibt es ja längst !?

    Nur am Rande: Könnte die Restschulden auch ablösen (Tagesgeldkonto) - dies ist aber steuerlich, vermögenstechnisch usw. m. E. wenig sinnvoll.

    Nun war ich wohl nicht der Einzige, den diese EU-Regulatorik ziemlich geärgert hat. Als Betroffener habe ich das Ganze verfolgt. Jedenfalls gab es bald eine Bundesratsinitiative von einigen Ländern und auch Nachbesserungen (2017: Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz) und zum 1. Mai ist eine VO in Kraft getreten, die wieder für klare Verhältnisse und vernünftige Regelungen sorgen soll (Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfung-Leitlinienverordnung). Monsterworte …

    Da bei mir bald wieder eine Zinsbindung ausläuft (April 2019), würde mich sehr interessieren, wie das die Profis sehen:

    1. Gelten inzwischen wieder die altbewährten Regeln ?
    2. Hat sich das mit WoKri in der Praxis besser eingespielt ?
    3. Wie haben sich die o. g. Nachbesserungen (z. B. ImmoKWPLV) konkret ausgewirkt ?
    4. Angeblich wird diese Richtlinie auch von den Banken unterschiedlich ausgelegt, also mal strenger, mal lockerer ?

    Kam mir damals nicht mehr wie ein selbstbestimmter Verbraucher sondern wie ein der staatlichen Betreuung bedürftiges Kind vor !?
    Deshalb will ich mich dieses Mal rechtzeitig vorher informieren

    Über jede Erfahrungen aus der Praxis würde ich mich freuen !


    PS: Da es hier um selbstgenutztes Wohneigentum gehen soll, meine Frage eventuell verschieben an passende Stelle im Forum (Immobiliengeschäfte ?)

  2. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Aktueller Stand zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

    Hallo das Monster gibt es immer noch. Zwar etwas weicher aber es ist da . Wenn ich dich richtig verstanden habe würdest du am liebsten nur die mindestilgung bzw am liebsten gar nichts tilgen. Wahrscheinlich wirst du da nicht drum rum kommen .

  3. Avatar von Goldmark
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    Zitat Zitat von Hilfe
    Hallo das Monster gibt es immer noch. Zwar etwas weicher aber es ist da . Wenn ich dich richtig verstanden habe würdest du am liebsten nur die mindestilgung bzw am liebsten gar nichts tilgen. Wahrscheinlich wirst du da nicht drum rum kommen .
    Daß sich nichts geändert hat bzw. es das Monster immer noch gibt, klingt schlecht.

    Entweder tilgungsfrei stellen oder mit einer 1% Anfangstilgung der verbliebenen Restschuld weitermachen, das war mein Plan - und wäre vor dem EU-WoKri-Wahn auch problemlos möglich gewesen. Wie schon geschrieben: Realkreditbereich und Beleihungsauslauf sogar unter 30%. Wo soll da ein Risiko für die Bank oder mich sein ? Die Bank hat die Grundschuld und ich eine Miete, die diese Annuität um ein Mehrfaches übersteigt. Im Zweifel/Notfall kann ich - oder meine Erben - die Wohnung einfach verkaufen. Für eine Wohnung in Schwabing und Maxvorstadt dürfte sich in München ein Käufer finden lassen

    Kam mir damals schon komisch vor. Beispiel: Wenn ich mir ein Auto kaufe, muß es doch mir als Bürger und Verbraucher überlassen bleiben, ob ich den Wagen bar bezahle, finanziere, lease usw. So lange ich korrekt zahle bzw. die Raten immer bediene, ist das doch meine Sache. So werde ich zu einer überproportionalen Tilgung gezwungen, die für mich steuerschädlich ist. Nach der Denke, dürften in Zukunft nur noch lastenfreie Immobilien vererbt werden, weil ja der Eigentümer den Kredit möglichst schnell tilgen muß

    Förderprogramm für Erben ?

  4. Avatar von Hilfe
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    Zitat Zitat von Goldmark
    Daß sich nichts geändert hat bzw. es das Monster immer noch gibt, klingt schlecht.

    Entweder tilgungsfrei stellen oder mit einer 1% Anfangstilgung der verbliebenen Restschuld weitermachen, das war mein Plan - und wäre vor dem EU-WoKri-Wahn auch problemlos möglich gewesen. Wie schon geschrieben: Realkreditbereich und Beleihungsauslauf sogar unter 30%. Wo soll da ein Risiko für die Bank oder mich sein ? Die Bank hat die Grundschuld und ich eine Miete, die diese Annuität um ein Mehrfaches übersteigt. Im Zweifel/Notfall kann ich - oder meine Erben - die Wohnung einfach verkaufen. Für eine Wohnung in Schwabing und Maxvorstadt dürfte sich in München ein Käufer finden lassen

    Kam mir damals schon komisch vor. Beispiel: Wenn ich mir ein Auto kaufe, muß es doch mir als Bürger und Verbraucher überlassen bleiben, ob ich den Wagen bar bezahle, finanziere, lease usw. So lange ich korrekt zahle bzw. die Raten immer bediene, ist das doch meine Sache. So werde ich zu einer überproportionalen Tilgung gezwungen, die für mich steuerschädlich ist. Nach der Denke, dürften in Zukunft nur noch lastenfreie Immobilien vererbt werden, weil ja der Eigentümer den Kredit möglichst schnell tilgen muß

    Förderprogramm für Erben ?
    Schau mal hier, das finde ich ist ganz gut erklärt:


    https://www.immoverkauf24.de/baufina...ditrichtlinie/


    Grundsätzlich geht es auch in Richtung Bankenregulierung. Man soll sozusagen nicht nur den IST-Zustand beurteilen des Kunden und Immobilie , sondern die Kalkulatorische Laufzeit. Um etwaige zukünftige Einkommen und dadurch entstehende Risiken besser abzusichern.

    In deinem konkreten Fall vermute ich das du älter bist, deswegen die Rentenbescheide und Hose runterlassen. Das du nicht alles offen legen möchtest ist da nur verständlich.

    Eine Wahl wirst du da nicht wirklich haben, ein Recht auf Tilgungsaussetzung gibt es nicht. Du kannst froh sein wenn Dir nur 1 % Tilgung angeboten werden.

  5. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Aktueller Stand zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

    Goldmark,

    die Bankenprüfung hat mit deinem Alter zu tun. Grundsätzlich wenn du das Darlehen nicht identisch verlängern willst, glt es als Neuabschluss eines Darlehens mit den ganzen Prüfungen. Allerdings verstehe ich dein Problem nicht ganz und warum es sinnfrei ist eine vermietete Wohnung so hoch zu tilgen, wenn es dir möglich ist.

    Die Zinsen sind absetzbar, die Tilgung ist zu versteueren. Der einzige Nachteil ist eigentlich, dass du dieses Geld nicht anderweitig nutzen kannst, sondern in deine Immobilien investierst. Wir machen momentan eigentlich nichts anderes. Das mit dem Euro ist halt eine schwierige Sache Stichwort populistische Regierung in Italien, Spanien usw. und das wird alles eher unsicherer als sicherer. Natürlich solltest du dir Rücklagen behalten, aber ansonsten investieren. In die eigenen Immobilien zu investieren halte ich persönlich nicht für die dümmste Sache der Welt, sondern eher für eine kluge Investition.

    Natürlich wenn du dieses Geld aus der hohen Tilgung wirklich für dein Leben brauchst, dann ist es natürlich eine andere Sache...

  6. Avatar von Goldmark
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    Das mit der "kalkulatorischen Laufzeit" hat die Bank damals auch erwähnt. Wirkt auf mich wenig überzeugend: Wie soll man dies über Jahrzehnte auch nur halbwegs seriös beurteilen können (Beispiel: Junge Familie schließt langlaufende Finanzierung ab. Stichworte: Unfall, Krankheit, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Scheidung etc. …). Eine solche Kapitaldienstfähigkeit über Jahrzehnte sicherzustellen ist doch nahezu unmöglich.

    Selbst jemand, der jetzt noch reich ist, kann sein Geld im ****** verzocken, an der Börse verspekulieren, bei einer Scheidung verlieren usw.

    Dafür gibt es ja schließlich die Grundschuld (als Sicherheit für die Bank). Aussage der Bank: "Der (heutige oder künftige) Wert der Immobilie ist gemäß WoKri nicht mehr entscheidend, nur aufgrund dieser Sicherheit dürfen wir gar keinen Kredit vergeben". Dann braucht es auch keine Grundschuld mehr, meinte ich. Darauf wollte die Bank aber nicht verzichten

    So wird ein besichertes (!) Immobiliendarlehen wie ein unbesicherter Konsumentenkredit behandelt. Absurd.

    Eine Wahl habe ich schon, die Darlehen würde ich im Notfall eben glatt stellen. Auch wenn das steuertechnisch unsinnig wäre.

    Was ich mich inzwischen ernsthaft frage: Was passiert denn mit einem Eigentümer, der die Wohnung selbst bewohnt, wenn es zur Anschlussfinanzierung kommt und seine "Kapitaldienstfähigkeit" hat sich verschlechtert (z. B. neuer Job mit weniger Gehalt) ? Der hat ja den Kredit lange vor WoKri abgeschlossen. Seine Raten ewig treu und brav bedient. Läuft die Finanzierung in seine Rentenzeit hinein (was früher völlig egal war - die Bank hatte ja die Immobilie als Sicherheit), dürfte die Rente in den meisten Fällen viel niedriger sein, als das jetzige Gehalt. Dann ist mit Renteneintritt die Kapitaldienstfähigkeit nicht mehr gegeben - also muß er bis zum Renteneintritt den Kredit tilgen = viel höhere Annuität; kann bedeuten, die Kapitaldienstfähigkeit ist auch schon jetzt (s. o. wegen dem etwas niedrigeren Gehalt) nicht mehr gegeben.

    Dem muß man also das Darlehen fällig stellen, sprich ihn aus der Wohnung setzen, obwohl er immer alle Raten bezahlt hat und die Restschuld deutlich gesunken ist !? Eine Anschlussfinanzierung erhält er wegen WoKri nicht mehr. Das ist doch Absurdistan.

    Anderes Beispiel: Wie soll denn ein gutverdienender Selbständiger, der eine Immobilie finanziert, seine späteren Renteneinkünfte dokumentieren. Der kann doch nur ganz schwer wissen, was seine Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Fondssparpläne usw. in 10, 20 oder mehr Jahren wirklich wert sind !?

    Immobilienfinanzierung von EU-Beamten für Beamte ?

    Am besten ist man wohl höherer Beamter, dann kennt man schon jetzt ziemlich genau die Höhe seiner Pension - und bekommt auch eine Immobilienfinanzierung

  7. Avatar von Hilfe
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    Zitat Zitat von StGe1973
    Goldmark,

    die Bankenprüfung hat mit deinem Alter zu tun. Grundsätzlich wenn du das Darlehen nicht identisch verlängern willst, glt es als Neuabschluss eines Darlehens mit den ganzen Prüfungen. Allerdings verstehe ich dein Problem nicht ganz und warum es sinnfrei ist eine vermietete Wohnung so hoch zu tilgen, wenn es dir möglich ist.

    Die Zinsen sind absetzbar, die Tilgung ist zu versteueren. Der einzige Nachteil ist eigentlich, dass du dieses Geld nicht anderweitig nutzen kannst, sondern in deine Immobilien investierst. Wir machen momentan eigentlich nichts anderes. Das mit dem Euro ist halt eine schwierige Sache Stichwort populistische Regierung in Italien, Spanien usw. und das wird alles eher unsicherer als sicherer. Natürlich solltest du dir Rücklagen behalten, aber ansonsten investieren. In die eigenen Immobilien zu investieren halte ich persönlich nicht für die dümmste Sache der Welt, sondern eher für eine kluge Investition.

    Natürlich wenn du dieses Geld aus der hohen Tilgung wirklich für dein Leben brauchst, dann ist es natürlich eine andere Sache...
    du verwechselt was, nicht die Tilgung ist zu versteuern sondern der Überschuss aus der Vermietung. Sprich Einnahme Kaltmiete abzgl. gezahlter Zinsen und sonstigen Abzugsfähigen Aufwände ( kenne mich da im Detail nicht aus).

    Wobei ich mich eh Frage, als Altersvorsorge davon leben kannst du ja nur wenn die Wohnungen frei von Krediten sind. Natürlich zahlst du da auch Steuern auf Mieteinnahmen. Aber wer Steuern zahlt, hat auch Einnahmen^^

  8. Avatar von Hilfe
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    Zitat Zitat von Goldmark
    Das mit der "kalkulatorischen Laufzeit" hat die Bank damals auch erwähnt. Wirkt auf mich wenig überzeugend: Wie soll man dies über Jahrzehnte auch nur halbwegs seriös beurteilen können (Beispiel: Junge Familie schließt langlaufende Finanzierung ab. Stichworte: Unfall, Krankheit, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Scheidung etc. …). Eine solche Kapitaldienstfähigkeit über Jahrzehnte sicherzustellen ist doch nahezu unmöglich.

    Selbst jemand, der jetzt noch reich ist, kann sein Geld im ****** verzocken, an der Börse verspekulieren, bei einer Scheidung verlieren usw.

    Dafür gibt es ja schließlich die Grundschuld (als Sicherheit für die Bank). Aussage der Bank: "Der (heutige oder künftige) Wert der Immobilie ist gemäß WoKri nicht mehr entscheidend, nur aufgrund dieser Sicherheit dürfen wir gar keinen Kredit vergeben". Dann braucht es auch keine Grundschuld mehr, meinte ich. Darauf wollte die Bank aber nicht verzichten

    So wird ein besichertes (!) Immobiliendarlehen wie ein unbesicherter Konsumentenkredit behandelt. Absurd.

    Eine Wahl habe ich schon, die Darlehen würde ich im Notfall eben glatt stellen. Auch wenn das steuertechnisch unsinnig wäre.

    Was ich mich inzwischen ernsthaft frage: Was passiert denn mit einem Eigentümer, der die Wohnung selbst bewohnt, wenn es zur Anschlussfinanzierung kommt und seine "Kapitaldienstfähigkeit" hat sich verschlechtert (z. B. neuer Job mit weniger Gehalt) ? Der hat ja den Kredit lange vor WoKri abgeschlossen. Seine Raten ewig treu und brav bedient. Läuft die Finanzierung in seine Rentenzeit hinein (was früher völlig egal war - die Bank hatte ja die Immobilie als Sicherheit), dürfte die Rente in den meisten Fällen viel niedriger sein, als das jetzige Gehalt. Dann ist mit Renteneintritt die Kapitaldienstfähigkeit nicht mehr gegeben - also muß er bis zum Renteneintritt den Kredit tilgen = viel höhere Annuität; kann bedeuten, die Kapitaldienstfähigkeit ist auch schon jetzt (s. o. wegen dem etwas niedrigeren Gehalt) nicht mehr gegeben.

    Dem muß man also das Darlehen fällig stellen, sprich ihn aus der Wohnung setzen, obwohl er immer alle Raten bezahlt hat und die Restschuld deutlich gesunken ist !? Eine Anschlussfinanzierung erhält er wegen WoKri nicht mehr. Das ist doch Absurdistan.

    Anderes Beispiel: Wie soll denn ein gutverdienender Selbständiger, der eine Immobilie finanziert, seine späteren Renteneinkünfte dokumentieren. Der kann doch nur ganz schwer wissen, was seine Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Fondssparpläne usw. in 10, 20 oder mehr Jahren wirklich wert sind !?

    Immobilienfinanzierung von EU-Beamten für Beamte ?

    Am besten ist man wohl höherer Beamter, dann kennt man schon jetzt ziemlich genau die Höhe seiner Pension - und bekommt auch eine Immobilienfinanzierung
    Ist jetzt eine Grundsatzdiskussion die wir nicht lösen werden, euer die EU Sesselpupser mit 15k Monatlich die fern der Realität leben.


    Zu deiner Frage, jede Bank behandelt es unterschiedlich. Streng genommen müsste eine Bank bei jeder Prolongation(sangebot) eine Selbstauskunft ausstellen lassen und dann neu prüfen bevor Sie was anbietet. Kostet Zeit und Geld. Einfacher ist es wenn der Kunde sein Gehaltskonto bei der Bank hat, hier hast du ja deine Selbstauskunft auf dem Tablett. idR reicht aber ein positiver Darlehensverlauf, sprich nie in Rückstand usw.

  9. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Aktueller Stand zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

    hilfe,

    den Tilgungsanteil musst du immer mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern, auch wenn z.B. gar keine Überschüsse aus der Immobilie vorhanden wären. Wenn man von Normalfall ausgeht und die Immobilie Überschüsse erwirtschaftet, dann sind (wie du richtig sagst) Einnahmen abzl. Aufwendungen (z.B. Zinsen usw.) ebenfalls mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

    Deshalb sagte ich ja, es macht steuerlich keinen Unterschied, ob man eine geringe oder hohe Tilgung hat, es betrifft immer den zu versteuernden Teil des Einkommens.

    Goldmark,
    Man kann sich über Sinn und Unsinn streiten, aber hier ist eben nur Brandversicherung Pflichtversicherung. Insofern kann eine Immobilie im Extremfall wertlos werden, wenn viele Umstände zusammen kommen. Strukturell schwache Region in der viele Menschen wegziehen, Überschwemmungsgebiete in denen Versicherungen das Risiko nicht versichern, fehlende Elementarschädenversicherung usw. usw. Wertlos ist vielleicht übertrieben, aber stark an Wert verliert.

    Die Eu will mM eben sicherstellen, dass egal was mit der Immobilie passiert der Verbraucher nicht in die Privatinsolvenz muss. Also ob der Verbraucher auch im Extremfall eines völligen Wertverlustes das Darlehen bedienen kann. Nun ja, diese Annahme ist halt nur in extremen Sonderfällen und in extremen Ausnahmesituationen sinnvoll. Weil wie du richtig sagt, im Normalfall würde bei vielen Jahren Tilgung der Wert der Immoblie das Restdarlehen immer weit übersteigen und der Verbraucher im Notfall verkaufen...

  10. Avatar von hausbauwest
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    Zitat Zitat von StGe1973
    Deshalb sagte ich ja, es macht steuerlich keinen Unterschied, ob man eine geringe oder hohe Tilgung hat, es betrifft immer den zu versteuernden Teil des Einkommens.
    Wenn ich so einen falschen Blödsinn lese, geht mir der Hut hoch....
    Hat Dir noch niemand aufgezeigt wie ein Annuitätendarlehen funktioniert ????

  11. Avatar von Hilfe
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    Zitat Zitat von StGe1973
    hilfe,

    den Tilgungsanteil musst du immer mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern, auch wenn z.B. gar keine Überschüsse aus der Immobilie vorhanden wären. Wenn man von Normalfall ausgeht und die Immobilie Überschüsse erwirtschaftet, dann sind (wie du richtig sagst) Einnahmen abzl. Aufwendungen (z.B. Zinsen usw.) ebenfalls mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

    Deshalb sagte ich ja, es macht steuerlich keinen Unterschied, ob man eine geringe oder hohe Tilgung hat, es betrifft immer den zu versteuernden Teil des Einkommens.

    Goldmark,
    Man kann sich über Sinn und Unsinn streiten, aber hier ist eben nur Brandversicherung Pflichtversicherung. Insofern kann eine Immobilie im Extremfall wertlos werden, wenn viele Umstände zusammen kommen. Strukturell schwache Region in der viele Menschen wegziehen, Überschwemmungsgebiete in denen Versicherungen das Risiko nicht versichern, fehlende Elementarschädenversicherung usw. usw. Wertlos ist vielleicht übertrieben, aber stark an Wert verliert.

    Die Eu will mM eben sicherstellen, dass egal was mit der Immobilie passiert der Verbraucher nicht in die Privatinsolvenz muss. Also ob der Verbraucher auch im Extremfall eines völligen Wertverlustes das Darlehen bedienen kann. Nun ja, diese Annahme ist halt nur in extremen Sonderfällen und in extremen Ausnahmesituationen sinnvoll. Weil wie du richtig sagt, im Normalfall würde bei vielen Jahren Tilgung der Wert der Immoblie das Restdarlehen immer weit übersteigen und der Verbraucher im Notfall verkaufen...
    Schreibst ein Müll . Reine Tilgung innerhalb der annuität hat nix mit der Steuer zu tun. Erst nachdenken dann Posten

  12. Avatar von StGe1973
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    Goldmark,

    wenn dich das mit der Steuer und Tilgung näher interessiert, dann gerne. Ansonsten soll dein Thread nicht zur Nachhilfestunde für hilfe und hausbau verkommen...

  13. Avatar von hausbauwest
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    Zitat Zitat von StGe1973
    Goldmark,

    wenn dich das mit der Steuer und Tilgung näher interessiert, dann gerne. Ansonsten soll dein Thread nicht zur Nachhilfestunde für hilfe und hausbau verkommen...

    Ich sehe deinen Beitrag mal als hilfesuchend an und erkläre explizit DIR wie es funktioniert.


    Du hast ein Annuitätendarlehen, 10 Jahre Zinsfestschreibung.
    Mit jedem Monat der abgezahlt wird, verringert sich der Anteil an Zinsen und um den gleichen Anteil erhöht sich die Tilgung. Obwohl du weiter denselben Betrag bezahlst, sinkt der Zinsanteil und steigt der Tilgungsanteil.
    Demnach hast Du nach sagen wir mal 5 Jahren eine ganz andere Aufteilung an Zinsen und Tilgung.
    Das ist echt faszinierend … Oder nicht ?
    Die Tilgung interessiert das FA gar nicht, sondern nur der Anteil der Zinsen per Anno.
    Und beim Annuitätendarlehen wird dieser Anteil immer geringer…. Im Umkehrschluss steigen deine zu versteuernden Einnahmen.
    Verrückt oder ? Du zahlst immer den gleichen Betrag, dass muss man sich mal vorstellen.
    Deshalb nennt man den Tilgungsbetrag auch : Tlgungssatz anfänglich.

    Jetzt noch einmal deinen Satz :
    Deshalb sagte ich ja, es macht steuerlich keinen Unterschied, ob man eine geringe oder hohe Tilgung hat, es betrifft immer den zu versteuernden Teil des Einkommens.


    Die Aussage ist vollkommen falsch, ich bin der Meinung Du versuchst hier einfach mal nen schlauen Eindruck zu hinterlassen , obwohl du null Ahnung hast.

    Wenn Du jetzt hier den Goldmark beraten willst, dann hol mal weiter aus und erklär uns das doch mal mit der Abschreibung und Aufteilung Objekt / Grund und Boden und so…
    Dann wird das hier ein richtig interessanter Beitrag.

  14. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Aktueller Stand zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

    Ich hatte selbst eine vermietete Immobilie und habe die Steuererklärung selbst gemacht.
    Das Finanzamt interessiert die Tilgung nicht. Schuldzinsen, Afa versus Nettomieteinnahme sind die Hauptbrocken.
    Niemals Tilgung.

  15. Avatar von StGe1973
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    hausbau,

    ich sprach von der Tilgung und da bemerkst du ja richtig, die interessiert das Finanzamt nicht, weil es immer vom zu versteuernden Einkommen bezahlt werden muss. Die Höhe der Tilgung pro Jahr ist somit nicht steuerrelevant und spielt keine Rolle.

    Die Tilgung beeinflusst dann natürlich auch die Zinsen und die sind steuerrelevant, was ich (denke ich) ausdrücklich erwähnt habe.

    Genau jetzt kommt die spannende Frage für dich. Die Argumentation des TEs war, dass hohe Tilgung steuerlich negativ ist bzw. er aus steuerlichen Gründen keine hohe Tilgung will. Bei geringerer Tilgung zahlt er ja mehr Zinsen und verrringert somit stärker sein zu versteuerndes Einkommen, oder? Insofern hat er Recht oder was denkst du?

    Ich sage dazu im Gegenteil: Steuerlich ist eine hohe Tilgung (indirekt auf Zinsen bezogen) positiv und nur auf die Tilgung bezogen spielt die Höhe der Tilgung steuerlich keine Rolle.

    Aber wie gesagt, es soll hier kein Nachilfethread für steuerliche Behandlung von fremdvermieteten Immobilien werden. Denke mal in Ruhe darüber nach oder frage einen (guten) Steuerberater. Ansonsten schreibe eine PN...

  16. Avatar von hausbauwest
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    Zitat Zitat von StGe1973
    hausbau,

    ich sprach von der Tilgung und da bemerkst du ja richtig, die interessiert das Finanzamt nicht, weil es immer vom zu versteuernden Einkommen bezahlt werden muss. Die Höhe der Tilgung pro Jahr ist somit nicht steuerrelevant und spielt keine Rolle.

    Die Tilgung beeinflusst dann natürlich auch die Zinsen und die sind steuerrelevant, was ich (denke ich) ausdrücklich erwähnt habe.

    Genau jetzt kommt die spannende Frage für dich. Die Argumentation des TEs war, dass hohe Tilgung steuerlich negativ ist bzw. er aus steuerlichen Gründen keine hohe Tilgung will. Bei geringerer Tilgung zahlt er ja mehr Zinsen und verrringert somit stärker sein zu versteuerndes Einkommen, oder? Insofern hat er Recht oder was denkst du?

    Ich sage dazu im Gegenteil: Steuerlich ist eine hohe Tilgung (indirekt auf Zinsen bezogen) positiv und nur auf die Tilgung bezogen spielt die Höhe der Tilgung steuerlich keine Rolle.

    Aber wie gesagt, es soll hier kein Nachilfethread für steuerliche Behandlung von fremdvermieteten Immobilien werden. Denke mal in Ruhe darüber nach oder frage einen (guten) Steuerberater. Ansonsten schreibe eine PN...

    Du drehst Dich selber im Kreis, merkst es ja selbst....

  17. Avatar von Goldmark
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    Standard AW: Aktueller Stand zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

    Klar: Bin kein Baufinanzierungs-Fachmann, sonst würde ich hier ja nicht um Rat fragen.

    Mal generell: Eigentlich dachte ich immer, eine Finanzierung (auch Immobilienfinanzierung) sollte auf die individuelle Situation abgestimmt sein ?

    Beispiel: Mein Haus habe ich damals (weil eben selbstgenutzt) mit relativ viel Eigenkapital (fast 40%) und den Rest komplett über bestehende und zuteilungsreife Bausparverträge finanziert. Idee war eine möglichst schnelle (Schuldzinsen in dem Fall nicht absetzbar) und zudem flexible (bei Bauspardarlehen jederzeit Tilgung in beliebiger Höhe ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich) Tilgung. Hat auch funktioniert, Haus war binnen 7 Jahren lastenfrei. Seitdem wohne ich sehr nett und mietfrei. So weit, so gut.

    Bei den Wohnungen in München war die Idee eine völlig andere. Wollte etwas Geld möglichst sicher anlegen und auch eine steuerliche Komponente haben (Schuldzinsen und AfA absetzen, also gegen die (steigenden) Mieteinnahmen gegenrechnen).

    Insofern spielt es doch schon eine Rolle (gerade wenn ich vermiete), wie hoch ich die Tilgung in der Annuität ansetze !?

    Hatte später auch mal eine Immobilie in Berlin gekauft. Damals habe ich z. B. gar nicht getilgt (Modell war Tilgungsaussetzung gegen eine Lebensversicherung als Tilgungsersatz; damals machte eine LV renditemäßig noch Sinn) und bei Ablauf der LV wurde das Darlehen dann auf einen Schlag abgelöst. Auszahlung aus LV war damals nach 12 Jahren steuerfrei.

    Wie schon gesagt, es ist doch relevant, wie hoch ich tilge, gerade bei Vermietung ?

    Dazu kommt noch ein anderer Aspekt: Während die Mieten tendenziell steigen (zumindest in München), werden die Restschulden ohnehin immer weniger (wert), auch ohne Tilgung. Stichwort: Geldentwertung. Mein Hausdarlehen z. B. entsprach damals einem kleinen Vermögen - der gleiche Betrag heutzutage und auf Euro umgerechnet wäre (fast) eine Kleinigkeit.

    So gesehen, macht es doch wenig Sinn, wenn ich von der Bank zu einer so schnellen Tilgung gezwungen werde ?

    Angeblich soll das Ganze Verbraucherschutz sein, weiß aber nicht, vor was man mich schützen will ? Die Wohnungen sind längst ein Mehrfaches der jeweiligen Restschuld wert. Was soll da also passieren ? Zumal ja die Bank eine Grundschuld hat.

    Blicke irgendwie seit der WoKri nicht mehr durch

  18. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Aktueller Stand zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

    Zitat Zitat von Goldmark
    Als ich bei Ablauf der Zinsbindungsfrist im April 2016 die Annuität (geringere Tilgung) neu einstellen wollte (steuerliche Gründe), gab es plötzlich Probleme mit der Bank. Kurz zuvor (März 2016) war eine neues EU-Bürokratiemonster (Stichwort: s. o. WoKri) in deutsches Recht implementiert worden - noch dazu wohl ziemlich schlecht umgesetzt vom BMJV (Heiko Maas).
    Ich konnte als Ruheständler Mitte 2016 infolge eines erfolgten Widerrufs ca. 500T€ bei der selben Bank auf 10 Jahre fest neu abschließen. Dabei wurden viele kleine Verträge - sortiert nach vermietet und selbst genutzt - auf zwei neue Verträge verteilt. Der neue Zins ist < 1 %, die Tilgung allerdings bei 5 %. In der Zwischenzeit konnte ich für die vermieteten Immobilien - aus den gleichen Erwägungen heraus wie Du - die Tilgung und demzufolge auch die Annuitätenrate um 2,5 Prozentpunkte absenken. Mehr war leider nicht möglich.

    Du hast es offensichtlich mit überaus peniblen Bänkern zu tun.

  19. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Aktueller Stand zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

    Goldmark,

    es ist natürlich immer von deiner Situation abhängig, aber zur Tilgung und Steuer. Abschreibung ist in beiden Fällen egal, hast du immer.

    Wenn du gering tilgst, zahlst du mehr Zinsen und somit verringert sich dein zu verteuerndes Einkommen. Du zahlst weniger Steuern. Aber das Problem: Die Zinsen sind auch weg, sprich bezahlst du ohne Mehrwert zu haben an die Bank. Tilgst du höher, zahlst du mehr Steuern, aber nicht 100%, sondern nur deinen persönlichen Steuersatz.

    Also konkret ein Zahlenbeispiel:
    Du hast heute z.B. 10.000 Euro Zinskosten pro Jahr und z.B. 60.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Du zahlst z.B. 20.000 Euro Steuern. Ergo nach Steuern 40.000 Euro.

    Angenommen du würdest hoch tilgen, im Extremfall sofortige Volltilgung: Zu versteuerndes Einkommen steigt auf 70.000 Euro (keine Zinskosten an die Bank mehr). Du zahlst z.B. 24.000 Euro Steuern. Ergo nach Steuern 46.000 Euro. Steuerlich ist hohe Tilgung besser, weil 10.000 Euro Zinskosten nicht mehr weg sind (an die Bank), sondern nur noch den persönlicher Steuersatz weg ist (an den Staat).

    Die Höhe der Tilgung hoch oder gering ist steuerlich nicht relevant.

    Die einzige Ausnahme ist, wenn du mit der Tilgungssume eine extrem gute Anlage mit höherer Verzinsung als den Sollzins des Kredites hast. Das ist aber im Normalfall ohne Risiko nicht möglich, außer wenn während deiner Zinsbindung Zinsen stark steigen.

  20. Avatar von hausbauwest
    hausbauwest ist offline

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    Standard AW: Aktueller Stand zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

    Zitat Zitat von Hanomag
    Ich konnte als Ruheständler Mitte 2016 infolge eines erfolgten Widerrufs ca. 500T€ bei der selben Bank auf 10 Jahre fest neu abschließen. Dabei wurden viele kleine Verträge - sortiert nach vermietet und selbst genutzt - auf zwei neue Verträge verteilt. Der neue Zins ist < 1 %, die Tilgung allerdings bei 5 %. In der Zwischenzeit konnte ich für die vermieteten Immobilien - aus den gleichen Erwägungen heraus wie Du - die Tilgung und demzufolge auch die Annuitätenrate um 2,5 Prozentpunkte absenken. Mehr war leider nicht möglich.

    Du hast es offensichtlich mit überaus peniblen Bänkern zu tun.
    Stimmt... Das ging bei Dir allerdings auch nur, weil die Bank Dir entgegen gekommen ist.
    Sollte man es nicht drauf ankommen lassen.

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