"...es bleibt ja immer noch die Möglichkeit sich selbst eine Wohnung zu suchen oder einen Käufer, dann spart man die Provision, trägt aber die Verantwortung und Arbeit selbst."
Das ist doch die Realität: Alle Angaben erfolgen nach bestemWissen und Angaben des Verkäufers. Für etwaige Abweichungen können wir keineGewähr übernehmen oder
Denken Sie über den Verkauf ihrerImmobilie nach, machen Sie es doch mit uns… oder
Wir weisen darauf hin, dass die von unsweitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw.Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit derAngaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zuüberprüfen……
Frage: Muss ich beim RA oder Notar auch die Unterlagen auf Richtigkeit überprüfen? RAe +Notare sind deutlich preiswerter und an Recht und Gesetz gebunden. Makler sind da schon loser an Vorschriften gebunden.
Wer ein Haus verkaufen will soll - sofern er dazu nicht selbst in der Lage ist oder sein will, soll auch den Makler bezahlen entsprechend Vermietung von Wohnraum.
Zum Schluss: Man lasse sich bei einer Besichtigung z.B. die Begriffe " Nutzfläche, Wohnfläche und Grundfläche" erläutern. Da staunt man welche Dünnbrettbohrer sich Makler schimpfen und tausende Euronen für den Kauf eines EFH verlangen.
MfG
Konrad4