Wohnriester kündigen

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  1. Avatar von Franky_begood
    Franky_begood ist offline
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    Standard Wohnriester kündigen

    ich habe 2012 meinen Anbau an des bestehende Wohnhaus über einen Wohnriestervertrag der Schwäbisch Hall in Kombi mit einem tilgungsfreien Darlehen durch die Raiba finanziert.
    Das das kostentechnisch nicht gerade clever war ist mir inzwischen auch klar, aber zumindest damit habe ich mich schon abgefunden. Dabei haben wir die Riesterlösung überhaupt nur gewählt, weil mein Frau (mit 2 Kindern) dadurch bei nur 5 € monatlicher Zahlung eine sehr hohe Förderung erhält...

    Was mir aber nicht bewußt war, sind die enormen Kosten die durch die Wohnriesterlösung später auf mich zukommen.
    Durch den Berater von SH wurde ich darauf hingewiesen, dass alle Fördergelder bzw. Zulagen auf eine Konto kommen, mit jährlich 2 % verzinst werden und später zu versteuern sind.
    Was mir nicht gesagt wurde ist die Tatsache, dass auch alle Tilgungszahlungen auf diese Konto gehen. Bei einer Summe von 110.000 € kommt hier eine verdammt hohe Summe zusammen.
    Da ich mein Haus auch ohne die Fördergelder finanzieren kann würde ich gerne auf das Risiko fürs Alter verzichten und raus aus dem Wohnriester-Dilemma.
    Zudem war damals nicht absehbare das die Zinsen derart in den Keller gehen. Sollten die Zinsen noch einigermaßen konstant bleiben, wäre ein Forwarddarlehen zur Ablöse des Darlehens vermutlich ab 2019 oder 2020 zinsgünstiger als die im Bausparvertrag vereinbarten Konditionen. Jetzt meine Frage: gibt es ein Lösung wie ich aus dem Wohnriester rauskomme? entweder jetzt, oder vielleicht zumindest nach Zuteilung = Ablauf Zinsbindung Darlehen im März 2020.

    Welche Kosten kämen da auf mich zu?
    Rückzahlung aller Förderungen?
    Wie verhält es sich mit den Förderungen meiner Frau welche nur mittelbar begünstigt ist? Zudem ist auch die Steuerbegünstigung für diesen Anteil zurückzuzahlen?!
    Kann ich jetzt überhaupt was machen, da der Wohnriestervertrag ja auch irgendwie an das Darlehen gekoppelt ist.

    Alt habe ich davon gelesen den Wohnriestervertrag nicht zu kündigen sonder ruhen zu lassen. Das verwirrt mich... ich benötige ja die bereits angesparrte Summe auch zur Tilgung des Darlehen.

    Ich wäre den Experten hier wirklich sehr dankbar wenn sie mich bei meinem Problem unterstützen könnten...

    Vielen Dank und VG
    Frank

  2. Avatar von Heimatexperte
    Heimatexperte ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Völlig richtig @HannoMack, dabei ist zu bedenken, dass man maximal 3 Riester-Verträge haben darf, von denen maximal 2 parallel gefördert werden.

  3. Avatar von HannoMack
    HannoMack ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Zitat Zitat von Heimatexperte
    Völlig richtig @HannoMack, dabei ist zu bedenken, dass man maximal 3 Riester-Verträge haben darf, von denen maximal 2 parallel gefördert werden.
    "Aktive", also besparte Verträge? Falls nicht, woraus leitet sich das ab?

  4. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Hallo Heimatexperte, ich kann nur vermuten, dass Deine nachfolgenden Aussagen nicht durchdacht waren.
    Zitat Zitat von Heimatexperte
    Zunächst einmal ein Hinweis, auf das Wohnförderkonto fließen grundsätzlich, auch in der Tilgungsphase nur die "geförderten Tilgungsbeiträge" ein, also die in der Tilgungsphase gezahlten Förderbeträge, die als Sondertilgung während der Darlehensphase auf den Vertrag eingehen.
    Auf das Wohnförderkonto fließen, ausschließlich in der Tilgungsphase, geförderten Tilgungsbeiträge aus das Spar- und Tilgungsphase.
    Zitat Zitat von Heimatexperte
    Insofern war die Aussage des Beraters also völlig richtig, dass ALLE Förderungen und Zulagen auf das Konto eingezahlt werden,...
    Nein, nicht
    Alle, die steuerliche Förderung bleibt frei. Der Rest erst dann, wenn er zur Tilgung verwendet wird.
    Zitat Zitat von Heimatexperte
    ...die Verzinsung mit 2% des Wohnförderkontos beginnt übrigens auch erst mit Beendigung des Vertrages, sprich, wenn auf diesen keine Förderungen mehr fließen, also normalerweise erst nach Tilgungsende.
    Meines Wissens beginnt die Verzinsung bereits in dem Jahr, in dem der geförderte Betrag zur Tilgung verwendet wird.



    Deine nachfolgende Aussagen kann ich nur unterstützen, zumal der Sparer in diesen Fällen auf jeden Fall seine angesparten Gelder in Anspruch nehmen wird. Bei einer Verrentung dagegen wird gleich zu Beginn eine Rücklage von bis zu 30 % für das Langlebigkeitsrisiko ab dem 85ten Lebensjahr abgezwackt.
    Zitat Zitat von Heimatexperte
    Bedenken Sie bitte, wenn Sie sich damit beschäftigen "wie teuer" diese Verträge angeblich sind, dass sie im Gegenzug alle Vergünstigungen durch den Vertrag dagegen rechnen müssen. Nur mal am Rande, durch die Förderung/Zulagen und die damit verbundene schnellere Besparung/Rückzahlung sparen Sie sich bis zu 3 Jahre Darlehenslaufzeit gegenüber einem vergleichbaren Darlehen ohne Förderung. Rechnen Sie mal zusammen, zu welchem Betrag sich alleine diese Ersparnis über die gewonnene Zeit addiert. Hinsichtlich der reinen Kosten ist ein Wohnriester übrigens deutlich günstiger als jede andere Riester-Variante, bei der sie später auch ihre Rente voll versteuern müssen.
    Zitat Zitat von Heimatexperte

    Ich empfehle meinen Kunden übrigens bei Wohn-Riester immer, falls diese neben den Zulagen noch Steuervergünstigungen haben, diese Vergünstigungen anzusparen, um später die Steuerlast ausgleichen zu können. Je nach Höhe der Steuerrückzahlung und Anlage (zum Beispiel in ETF-Fonds) kann aus dieser Ansparung alleine später die Steuer bezahlt werden. im übrigen liegt ja ihr persönlicher Steuersatz normalerweise im Alter deutlich unter Ihrem persönlichen Steuersatz aktuell.
    Zitat Zitat von ichilas
    Alternative Gedanken:
    um das Wohnförderkonto möglichst spät zu aktivieren könnte ich mir vorstellen erst kurz vor Renteneintritt zu
    aktivieren, bzw. mit den 15k die Restschuld der Immobilie abzulösen ? Wäre das möglich uns Sinnvoll?
    Das wäre sehr sinnvoll. Hierbei könntest Du zusätzlich geförderte Gelder einer Rentensparform verwenden, und zwar in der Größenordnung, dass dort eine zu kapitalisierende Kleinbetragsrente verbleibt.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ich meine, dass es im Alter durchaus interessant sein kann, eine zusätzliche Rente aus den 70% Anlagevermögen lebenslang zu erhalten, während 30% des im Anlagestock befindlichen Kapitals als Einmalzahlung in Anspruch genommen wird.

    Betrachte ich diese Dinge im Detail (was hier nicht möglich ist), komme ich aus meiner Sicht schnell zu der Erkenntnis, Wohnriester und die Vorzüge (rechnerisch schnelleres Tilgungsende) nicht zu wählen, denn ein schnelleres Tilgungsende erziele ich auch, wenn ich zu Rentenbeginn z.B. die Restschuld aus dem Darlehen ggf.mit den 30% Auszahlung tilge und vorher entsprechend weniger für Zins-, und Tilgungsraten aufwenden, aufgewendet haben zu müssen, da bei gleichem Verlauf weniger getilgt werden müsste.
    Hier bin ich gegenteiliger Meinung, weil
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Rechnerisch mit einem schnelleren Tilgungsende zu argumentieren relaviert sich dann, wenn man berücksichtigt, was hinten wieder drauf kommt (Nachversteuerung), was bei der herrkömmlichen Riesterrente eben nicht der Fall ist.
    in Anbetracht, der im Verhältnis zu den Sterbetafeln der Versicherer niedrigeren durchschnittlichen Lebenserwartung, mehr Kapital verlorengehen kann, als eventuell an höheren Steuern fällig werden kann. Zumal zum Rentenbeginn die 30prozentige Kapitalauszahlung, im Gegensatz zur 30prozentigen Verminderung des der Einmalversteuerung zuzuführenden Förderkapitals, auch steuerpflichtig ist.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Die Zins-, und Tilgungsrate wird komplett gefördert bzw. ist der Beitrag, der die Förderung in Anspruch nehmen lässt, maximal 2100 Euro.
    Du wirst es wohl nicht mehr lernen: Die Zinsrate ist nicht förderfähig.

  5. Avatar von Nordhorn
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Hallo,
    Hat jemand Erfahrungen, wie man Variante 3 erreichen kann?
    Sind noch in der ansparphase, die zfa hat uns die Auskunft gegeben, dass es aktuell kein wohnförderkonto gibt.
    Leider sind von 2010- 2014 Zulagen und Steuervorteile von uns beantragt worden, die nicht mehr zurück zu buchen sind…
    Das wir alles an gewährten Zulagen zurückzahlen ist völlig in Ordnung.
    Aber wie kommen wir um die Bildung des wohnförderkonto herum?
    Würde mich so sehr über eine Antwort freuen, da ich schon seit über 3 Jahren sehr viel Kontakt zur zfa und der Schwäbisch Hall habe, aber wir drehen uns nur im Kreis ????

    Danke und Grus aus Nordhorn
    Fleckner

  6. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Geht nicht habe ich durch. Es gibt nur die option eine Rieserversicherung zufinden, die Zahlung zur reduzierung des Wohlförderkontos akzeptiert. Es gibt wohl derzeit noch keine, daher wird das Wfk geöffnet.
    Man kommt aus den Wohnförderkonto aktuell nur raus, wenn man sich ummeldet und sagt man zieht da nicht mehr ein. Dann wird das komplette Wfk versteuert und aufgelöst. Das wird jedoch mehr sein als man an Zulagen und Steuervorteile erhalten hat.

  7. Avatar von Nordhorn
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Dankeschön für die Antwort, so ist leider auch mein Kenntnisstand…

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