Wohnriester kündigen

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  1. Avatar von Franky_begood
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    Standard Wohnriester kündigen

    ich habe 2012 meinen Anbau an des bestehende Wohnhaus über einen Wohnriestervertrag der Schwäbisch Hall in Kombi mit einem tilgungsfreien Darlehen durch die Raiba finanziert.
    Das das kostentechnisch nicht gerade clever war ist mir inzwischen auch klar, aber zumindest damit habe ich mich schon abgefunden. Dabei haben wir die Riesterlösung überhaupt nur gewählt, weil mein Frau (mit 2 Kindern) dadurch bei nur 5 € monatlicher Zahlung eine sehr hohe Förderung erhält...

    Was mir aber nicht bewußt war, sind die enormen Kosten die durch die Wohnriesterlösung später auf mich zukommen.
    Durch den Berater von SH wurde ich darauf hingewiesen, dass alle Fördergelder bzw. Zulagen auf eine Konto kommen, mit jährlich 2 % verzinst werden und später zu versteuern sind.
    Was mir nicht gesagt wurde ist die Tatsache, dass auch alle Tilgungszahlungen auf diese Konto gehen. Bei einer Summe von 110.000 € kommt hier eine verdammt hohe Summe zusammen.
    Da ich mein Haus auch ohne die Fördergelder finanzieren kann würde ich gerne auf das Risiko fürs Alter verzichten und raus aus dem Wohnriester-Dilemma.
    Zudem war damals nicht absehbare das die Zinsen derart in den Keller gehen. Sollten die Zinsen noch einigermaßen konstant bleiben, wäre ein Forwarddarlehen zur Ablöse des Darlehens vermutlich ab 2019 oder 2020 zinsgünstiger als die im Bausparvertrag vereinbarten Konditionen. Jetzt meine Frage: gibt es ein Lösung wie ich aus dem Wohnriester rauskomme? entweder jetzt, oder vielleicht zumindest nach Zuteilung = Ablauf Zinsbindung Darlehen im März 2020.

    Welche Kosten kämen da auf mich zu?
    Rückzahlung aller Förderungen?
    Wie verhält es sich mit den Förderungen meiner Frau welche nur mittelbar begünstigt ist? Zudem ist auch die Steuerbegünstigung für diesen Anteil zurückzuzahlen?!
    Kann ich jetzt überhaupt was machen, da der Wohnriestervertrag ja auch irgendwie an das Darlehen gekoppelt ist.

    Alt habe ich davon gelesen den Wohnriestervertrag nicht zu kündigen sonder ruhen zu lassen. Das verwirrt mich... ich benötige ja die bereits angesparrte Summe auch zur Tilgung des Darlehen.

    Ich wäre den Experten hier wirklich sehr dankbar wenn sie mich bei meinem Problem unterstützen könnten...

    Vielen Dank und VG
    Frank

  2. Avatar von Heimatexperte
    Heimatexperte ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Zitat Zitat von Batman_BU
    ich hab ne Verständnisfrage.

    Es gibt einen Riesterbausparer, der zur Zeit bespart wird.
    Und ein tilgungsfreies Darlehen. Also nur Zinszahlungen.

    Wo wird denn da aktuell das Wohnförderkonto erhöht?

    Und wenn man das Darlehen nicht in Anspruch nimmt, sondern 2022 (oder wann auch immer das tilgungsfreie Darlehen endet) umschuldet und den Bausparer einfach weiter gespart... dann passiert auf dem WFK doch auch nichts. Oder übersehe ich da gerade etwas?

    Kein Denkfehler, alles völlig korrekt, das Wohnförderkonto wird erst dann überhaupt eröffnet, wenn das Guthaben ausgezahlt wird.

  3. Avatar von Nakaron
    Nakaron ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Hallo zusammen,

    ich habe dazu auch eine Frage. Ich selbst habe auch ein solches Riesterbausparer bei der Wüstenrot. Dieser war ursprünglich mal gedacht für den Kauf einer Immobilie. Die Finanzierung wurde aber dann ohne den Bausparer getätigt. Es gibt als Baustein in der Finanzierung ein Förderdarlehen, was nach Ablauf der 10 Jahre noch ca. 75.000 € an Restschuld aufweisen wird. Zur Ablösung ist dann der Riesterbausparer nun angedacht. Folgende Überlegung steht bei mir noch im Raum. Ich werde zu gegebener Zeit nach alternativen Darlehen schauen, wenn die Umschuldung nach den genannten 10 Jahren ansteht. Gibt es bessere Alternativen werde ich diese in Anspruch nehmen. Somit ist die Immobilie nicht "Riesterverseucht"

    Was mache ich nun aber mit diesem Bausparer? Nehme ich ihn dann irgendwann mal für größere Sanierungen, oder übertrage ich den Inhalt einfach in einer Riesterrente? Ich möchte so spät wie möglich das Wohnförderkonto aktivieren.

    Derzeit zahle ich 1946 € jährlich ein um die volle Förderung und Steuererstattung zu erhalten. Irgendwann sind aber auch die 75.000 € voll Was passiert eigentlich wenn die 75.000 € voll sind und ich eigentlich gar kein Darlehen in Anspruch nehme, sondern einfach mir mein Guthaben auszahlen lassen? Ohne was ist, wenn ich nur 50.000 € benötige und mir einfach nur das Guthaben auszahlen lasse und ein Darlehensverzicht in Anspruch nehme? Wird auch dann das Wohnförderkonto aktiviert?

    Gruß
    Nakaron

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Wenn das Guthaben nicht zur Tilgung verwendet wird, wird auch kein Wohnförderkonto aktiv und da sie nichts "riesterverseuchen" möchten, würde ich einen Riesterwechsel in eine andere Anlage (hier sollte man schauen, wie der Guthabenszins des Wohnriesters ist) in Betracht ziehen, wo z.B. bei Rentenbeginn mit 30 % Auszahlung eine Restschuld abgelöst werden kann.

    Auch kann man den Wohnriester noch bis Ablauf der Zinsfestschreibung (bei ihnen 2026) als Kompromiss behalten, um dann ggf. bei extrem gestiegen Zinsniveau den BSV ggf. 2026 doch zu aktivieren, in Anspruch zu nehmen, da dann ja der günstige Darlehenszins im Bereich der Kosten gegenüber den Marktzins einiges an Nachversteuerung rechtfertigen würde.

    Hier gibt es dann 2-3 Varianten:

    1) Sie nehmen nur das Bauspardarlehen in Anspruch und nur dieses verringert die Restschuld der ausgelaufenen Hypothek und nutzen die Bauspardarlehenrate nicht weiter für die weitere Förderung und switchen das Guthaben in einen anderen Riestervertrag um und holen sich dort weiterhin die Förderungen, auch dann wird das Wohnförderkonto nicht aktiviert. So haben sie zumindest das erkaufte Bauspardarlehen aus einem Wohnriester genutzt, ohne dass dies das Wohnförderkonto aktiviert.

    2) Sie nehmen Bausparguthaben und Bauspardarlehen in Anspruch, lösen die gesamte Restschuld (da Zins am Markt extrem hoch) ab. Die Tilgungsrate nutzen sie weiter für die Förderung, das Wohnförderkonto wächst weiter mit den Tilgungsleistungen 2% verzinst fiktiv an.

    3) Hier müsste man jetzt in das Detail gehen und einen Profi fragen: Sie nehmen Bausparguthaben und Bauspardarlehen in Anspruch, lösen die gesamte Restschuld ab. Die laufende Tilgungsrate für das Bauspardarlehen nutzen sie nicht mehr für die Förderung und dem Wohnförderkonto (kann man das so selbst bestimmen?? bzw. abbestellen??) werden keine weiteren Gelder fiktiv zugeführt. So ist dann nur das Bausparguthaben dem fiktiven Wohnföderkonto zugeführt worden und verzinst sich mit den 2% bis zum Rentenbeginn.

    Bei Variante 1 und 3 zeichnen sie einen neuen Riestervertrag, in dem das geförderte Guthaben eingezahlt/umgeswitcht wird und wo neue Sparleistunge die neuen Förderungen erhaschen.

    Bei Variante 2 wächst das Wohnförderkonto nach Zuteilung mit den Tilgungsraten weiter an, bei Variante 3 (so das so möglich ist) wird das gestoppt.

    Guthaben wird nicht ausgezahlt wenn der Bausparvetrag vollgespart ist, entweder wird es - da Wohnriester - zur Schuldentilgung (mit oder ohne Bausprdarlehen) mit den Varinaten 1-3 verwendet und aktiviert in Teilen (Variante 2 und 3) das Wohnförderkonto oder aber es muss in ein anderes riesterzertifiziertes Produkt (Riesterwechsel) umgeswitcht werden oder man wird ihnen ein neuen Wohnriester anbieten, da der andere Vertrag voll ist, ggf. auch den alten erhöhen.

  5. Avatar von Franky_begood
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    ich wäre auch dankbar wenn die Konkurrenzkämpfe privat ausgeführt werden :-)

    Trotzdem bin ich allen natürlich sehr dankbar für Anmerkungen und Tipps. wenn 2 Aussagen sich ergänzen oder korrigieren, umso besser...

    Was ich aber immer noch nicht verstanden habe: was genau geht in der Tilgunsphase auf das WFK???
    geförderte Tilgungsleistung ist mir zu ungenau! Sind das jetzt analog der Ansparphase wieder nur die Zulagen die in der Zeit erhalten oder wie es ein Berater mit gesagt hat auch meine selbst geleisteten Tilgungszahlungen - was ja dann der kompletten Restschuld bei Zuteilung = Tilgungsbeginn entsprechen würde. Das wäre ja der Fall den ich für untragbar halte. Aber auch diese Aussage kommt nicht von mir sondern einem Berater der es eigentlich wissen müßte.

  6. Avatar von HannoMack
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Zitat Zitat von Franky_begood
    ich wäre auch dankbar wenn die Konkurrenzkämpfe privat ausgeführt werden :-)

    Trotzdem bin ich allen natürlich sehr dankbar für Anmerkungen und Tipps. wenn 2 Aussagen sich ergänzen oder korrigieren, umso besser...

    Was ich aber immer noch nicht verstanden habe: was genau geht in der Tilgunsphase auf das WFK???
    geförderte Tilgungsleistung ist mir zu ungenau! Sind das jetzt analog der Ansparphase wieder nur die Zulagen die in der Zeit erhalten oder wie es ein Berater mit gesagt hat auch meine selbst geleisteten Tilgungszahlungen - was ja dann der kompletten Restschuld bei Zuteilung = Tilgungsbeginn entsprechen würde. Das wäre ja der Fall den ich für untragbar halte. Aber auch diese Aussage kommt nicht von mir sondern einem Berater der es eigentlich wissen müßte.
    Nein, nicht die Zulagen, sondern die maximal förderbare Tilgung. Drücken wir es vereinfacht aus: Ein Alleinfinanzierer wird bei maximal 2100 € jährlich geförderten Tilgungsraten landen. Nur diese werden auf dem Konto verbucht und aufgezinst.

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Die Zins-, und Tilgungsrate wird komplett gefördert bzw. ist der Beitrag, der die Förderung in Anspruch nehmen lässt, maximal 2100 Euro.

  8. Avatar von Franky_begood
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    ok, aber das ist ja für mich keine wirkliche Option. Ich will ja keine neues Darlehen über 110.000 € abzahlen und parallel einen Bausparer führen der 35.000 € Guthaben führt.
    Das Guthaben aus dem Bausparer soll ja mit dem Darlehen verrechnet werden und nur die Differenz über eine Anschlussfinanzierung abgedeckt werden.
    d.h. die einzige wahre Variante wäre ja das Darlehen aus dem Bausparer bei Zuteilung gar nicht in Anspruch zu nehmen.
    Option Bausparer zuteilen zu lassen und dann direkt danach abzulösen wäre ja Irrsinn wg Notar usw.

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Kündigen, Restschuld um Guthaben verringern, kein fiktive Wohnförderkonto, aber die Zulagen wären weg.

  10. Avatar von Franky_begood
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    so ganz bin ich noch nicht dabei. was passiert wenn der Bausparer Zuteilungsreif ist. Normal habe ich dann die Wahl zwischen Auszahlung und einem Darlehen. Ist das hier auch so?
    Dann wäre doch mit Zuteilung und Ablöse des zugehörigen Darlehens durch eine Anschlussfinanzierung auch der Wohnriester erledigt?
    oder sehe ich das zu einfach oder gar falsch?

  11. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Nach der Zuteilung ist der Wohnriester dann erledigt, wenn du auf das Darlehen verzichtest. Verwendest du das Darlehen im Zuge der Zuteilung zur Tilgung, wird das Wohnförderkonto aktiv und die Förderung bleibt erhalten, kündigst du den Wohnriester wird das Wohnförderkonto nicht aktiv, aber die Zulagen gehen verloren.

  12. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Hallo miteinander,

    meine Frau und ich haben vor ca. 2 Jahren jeder ca. 14t aus dem Riester rausgenommen.

    Über die Zulagenstelle für Wohneigentum sprich mit Zulagen die Auszahlung erhalten. (waren dann Eigenmittel von 28t)
    Besteht die Möglichkeit in der Höhe wie jetzt der Stand ist Guthaben in ein Riesterprodukt einzuzahlen?
    Das man so die Hochrechnung von 2% fiktiv bis zur Rente und dann Versteuerung umgeht?

    Lieber jetzt in 1-2 Jahren zB die 28t + 2% + 2% + 2% + 2% = ca. 30t
    einzahlen und bis zur Rente stehen lassen als in der Rente z.B. 50-60t zu versteuern.

    Einfacher ausgedrückt kann ich Stand vom Wohnförderkonto in einer Summe einzahlen
    und dadurch wird es nicht fiktiv mit 2% bis zur Rente hochgerechnet?

    Gruß

    Martin

  13. Avatar von Heimatexperte
    Heimatexperte ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Im Prinzip haben die Kollegen schon das Weesentliche geschrieben:

    Das Wohnförderkonto wird jährlich mit maximal 2.100 € belastet in der Tilgungsphase. Ich habe bereits einmal angeboten und wiederhole das gerne noch einmal, lassen Sie sich doch einmal konkret für Ihren Vertrag ausrechnen, wie hoch das Wohnriesterkonto zum Renteneintritt sein wird und welche Steuerlast Sie dann wahrscheinlich haben werden.

    Sie können bei Zuteilung des Vertrages folgendes machen:

    1.) Kündigung - Guthaben abzüglich erhaltener Zulagen und Steuervorteile auszahlen lassen und zur Tilgung nutzen oder aber Guthaben auf neuen Riestervertrag anderer Art übertragen, dann bleiben Förderungen voll erhalten, aber der volle Darlehensbetrag ist umzuschulden
    2.) Guthaben zur Tilgung einsetzen, ansonsten Darlehensverzicht und Differenz umschulden. Hier wird ein Wohnförderkonto gebildet in Höhe der geförderten Beiträge in der Sparphase.
    3.) Sie können das Darlehen auch als ungefördertes Darlehen abrufen, das heißt in der Tilgungsphase fließen keine Förderungen mehr ein, Darlehenskonditionen bleiben gleich.

    Wie gesagt, sollten sie - wie im Ausgangspost geschildert - einen Vertrag beim Anbieter BSH haben, kann ich Ihnen gerne eine Berechnung Ihres Wohnförderkontos erstellen und auch konkrete Alternativen aufzeigen, unverbindlich und ohne irgend einen Anspruch auf weitere Zusammenarbeit.

    Bei JEDER Riesterförderung haben Sie eine nachgelagerte Besteuerung. Beispiel: Wenn Sie einen klassischen Riestervertrag haben und daraus später eine monatliche Rente von 300.- € entsteht, müssen Sie diese 300.- € voll versteuern mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Liegt dieser bei 25%, dann zahlen Sie monatlich 75 € an Steuern hierauf oder im Jahr 900.- €

    Nur mal so, beläuft sich ihr Wohnförderkonto auf 65.000 € dann können Sie daraus mit einer Steuerlast bei gleichem Steuersatz von 25% von ca. 840 € pro Jahr rechnen.
    .

  14. Avatar von Heimatexperte
    Heimatexperte ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Zitat Zitat von Martin79HN
    Hallo miteinander,

    meine Frau und ich haben vor ca. 2 Jahren jeder ca. 14t aus dem Riester rausgenommen.

    Über die Zulagenstelle für Wohneigentum sprich mit Zulagen die Auszahlung erhalten. (waren dann Eigenmittel von 28t)
    Besteht die Möglichkeit in der Höhe wie jetzt der Stand ist Guthaben in ein Riesterprodukt einzuzahlen?
    Das man so die Hochrechnung von 2% fiktiv bis zur Rente und dann Versteuerung umgeht?

    Lieber jetzt in 1-2 Jahren zB die 28t + 2% + 2% + 2% + 2% = ca. 30t
    einzahlen und bis zur Rente stehen lassen als in der Rente z.B. 50-60t zu versteuern.

    Einfacher ausgedrückt kann ich Stand vom Wohnförderkonto in einer Summe einzahlen
    und dadurch wird es nicht fiktiv mit 2% bis zur Rente hochgerechnet?

    Gruß

    Martin
    Das Wohnförderkonto ist damit fix eröffnet und lässt sich nicht mehr schließen, die Hochrechnung erfolgt definitiv.

    Nutzen Sie aktuell noch Riester ? haben Sie durch Riester einen Steuervorteil ?
    Wie hoch ist das Wohnförderkonto aktuell ? Liegt Ihnen eine konkrete Berechnung bis zum Renteneintritt vor ?
    Wie viele Jahre haben Sie noch bis zum Renteneintritt?

    Auch für Sie zur Vereinfachung eine Rechnung: Bei einem Wohnförderkonto von 65.000 € und der Wahl der Einmalbesteuerung wären bei Renteneintritt ca. 11.600 € an Steuern bei einem Steuersatz von 25% fällig.

    Stellen wir uns einmal vor, Sie haben durch Einzahlungen in Riester über 4.200 € einen Steuervorteil von 600 € p.a. Diesen Steuervorteil nutzen Sie heute bereits für die Steuernachzahlung im Alter:
    Wenn Sie heute anfangen einen ETF-Fonds mit monatlich 50.- € zu besparen, dieser über 25 Jahre läuft und eine Rendite von 3,5% bringt, hätten Sie ein Kapital von über 23 T€, also mehr als das Doppelte dieser Steuerlast aus dem Wohnförderkonto angespart.

  15. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Hi,

    ich habe jetzt genauer Info dazu.
    Es besteht die Möglichkeit sein Wohnförderkonto um die Minderbeträge auf einem Riesterkonto per Einzahlung zu reduzieren. (gibt dann auf die Einzahlungen keine Zulagen!)
    Sprich ich kann in 1 Jahr oder 2 Jahren oder später Beträge einzahlen und dadurch kann ich alte Wohnförderkonto bis auf 0 € reduzieren.

    Das neue muß ich dann aber versteuern.
    Hab aber dann auch noch das Guthaben drin.

    Werde ich mir mal hochrechnen und überlegen.
    Was sagen die Experten dazu?

  16. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Hallo Heimatexperte,

    laut Zulagenstelle für Altersvermögen:
    92 A Absatz 2 Satz 4 Nummer 1

    In Zusammenfassung:
    Das Wohnförderkonto mit Zulagen bleibt bestehen: richtig und wird fiktiv mit 2% hochgerechnet bis Renteneintritt.

    Allerdings kann ein Minderkonto "Riester" bei einem Anbieter z.B. neu eröffnet werden um die Beträge zu mindern.

    Angenommen mein Stand ist jetzt 15t €

    Und ich hätte jetzt 15t € und zahle die "in 1 Summe) in ein Fond Riesterprodukt ein
    dann bekomme ich keine Zulage aber die 15t mindern die Hochrechnung mit 2%.

    Sprich ich bekomme über die Fond`s Zinsen Wertzuwachs und darf dann nur das eine
    neue Produkt im Alter versteuern.

    Und das neue Kapital kann ich dann zu 30% entnehmen
    und Rest wird als Rente bezahlt.

    So habe ich es verstanden.


  17. Avatar von Heimatexperte
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Könnte man so daraus lesen, werde mal versuchen, das mit unseren absoluten Experten abzuklären, ob das auch über eine Einmalzahlung (ungefördert) funktioniert.

    Ihnen ist allerdings schon zweierlei bewusst.

    1.) Sie werden auch die Rente aus dem Fonds und dem Wertzuwachs im Alter voll versteuern müssen
    2.) Bei der Verrentung des verfügbaren Kapitals MUSS die Gesellschaft eine Risikoversicherung abschließen, die den Fortlauf der Rentenzahlung ab dem 85. Lebensjahr garantiert. Die Kosten für diese Versicherung differieren zwischen 10 und 25% des vorhandenen Kapitals je nach Fonds-/Versicherungsgesellschaft, dieses Geld ist weg, wenn Sie nicht älter als 85 Jahre werden, denn es wird VOR der Verrentung von ihrem Kapital abgezogen.

  18. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Hallo Heimatexperte,

    ich habe einen "Riester Banksparplan" 85% von der 10 jährigen Umlaufrendite.
    Im Augenblick nicht viel aber kann sich ändern.

    Ist das dort auch der Fall das 10 - 25% vom Kapital in die Versicherung für die Garantie bis 85 gehen?
    Den Banksparplan gibt es nicht mehr weil viele das Produkt vom Markt genommen haben.
    Ist aber in meinen Augen eine sichere Sache.

    Nachfrage bezieht sich auf Punkt 2.)

    Punkt 1.) ist mir beknannt.

    Danke

    Gruß

  19. Avatar von Heimatexperte
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Ja, alle zertifizierten Anbieter sind verpflichtet, diese Versicherung bei Verrentung abzuschließen. Wie hoch die Kosten bei einem Banksparplan anfallen, kann ich Ihnen aber nicht sagen, hängt von der Bank und dem Bankpartner ab, bei einer Volksbank wird es die R+V sein, bei einer Sparkasse wahrscheinlich die Sparkassenversicherung, bei allen anderen ist das individuell. Tendenziell werden auch diese in diesem Bereich liegen.

  20. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Aber bei Riester gab es doch auch eine Bagatell-Grenze, bei der man (pro Vertrag) nicht verrenten muß,
    sondern auch eine Einmalzahlung (entsprechend versteuert natürlich) bekommen kann - waren das 5000€ ?
    Wenn ich nun alle 2 Jahre einen anderen Vertrag abschließe, ließe sich die Verrentung dann umgehen?

    Und bzgl. Wohnförderkonto: tilgen möglichst nah am Rentenbeginn würde hier die 2% Verzinsung minimieren.

  21. Avatar von HannoMack
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Zitat Zitat von utopus
    Aber bei Riester gab es doch auch eine Bagatell-Grenze, bei der man (pro Vertrag) nicht verrenten muß,
    sondern auch eine Einmalzahlung (entsprechend versteuert natürlich) bekommen kann - waren das 5000€ ?
    Wenn ich nun alle 2 Jahre einen anderen Vertrag abschließe, ließe sich die Verrentung dann umgehen?

    Und bzgl. Wohnförderkonto: tilgen möglichst nah am Rentenbeginn würde hier die 2% Verzinsung minimieren.
    Hallo,

    ja, das geht. Bezugspunkt ist hierbei allerdings das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt. Das liegt für 2018 bei 37.873 €. Die aus dem Vertrag zu erwartende monatliche Rente darf 1% dieser Bezugsgröße nicht übersteigen. Bedeutet konkret: 37783/100/12=31,56€. Dann kann unter Umständen eine förderunschädliche Abfindung erfolgen. Hierbei ist zu beachten: Verträge, die bei einem Anbieter abgeschlossen werden, sind zusammenzufassen. Bedeutet im Umkehrschluss, dass auch ein Konstrukt mit "vielen" Verträgen bei mehreren Anbietern in Betracht käme. Sehr aufwändig, aber prinzipiell denkbar.

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