Wohnriester kündigen

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  1. Avatar von Franky_begood
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    Standard Wohnriester kündigen

    ich habe 2012 meinen Anbau an des bestehende Wohnhaus über einen Wohnriestervertrag der Schwäbisch Hall in Kombi mit einem tilgungsfreien Darlehen durch die Raiba finanziert.
    Das das kostentechnisch nicht gerade clever war ist mir inzwischen auch klar, aber zumindest damit habe ich mich schon abgefunden. Dabei haben wir die Riesterlösung überhaupt nur gewählt, weil mein Frau (mit 2 Kindern) dadurch bei nur 5 € monatlicher Zahlung eine sehr hohe Förderung erhält...

    Was mir aber nicht bewußt war, sind die enormen Kosten die durch die Wohnriesterlösung später auf mich zukommen.
    Durch den Berater von SH wurde ich darauf hingewiesen, dass alle Fördergelder bzw. Zulagen auf eine Konto kommen, mit jährlich 2 % verzinst werden und später zu versteuern sind.
    Was mir nicht gesagt wurde ist die Tatsache, dass auch alle Tilgungszahlungen auf diese Konto gehen. Bei einer Summe von 110.000 € kommt hier eine verdammt hohe Summe zusammen.
    Da ich mein Haus auch ohne die Fördergelder finanzieren kann würde ich gerne auf das Risiko fürs Alter verzichten und raus aus dem Wohnriester-Dilemma.
    Zudem war damals nicht absehbare das die Zinsen derart in den Keller gehen. Sollten die Zinsen noch einigermaßen konstant bleiben, wäre ein Forwarddarlehen zur Ablöse des Darlehens vermutlich ab 2019 oder 2020 zinsgünstiger als die im Bausparvertrag vereinbarten Konditionen. Jetzt meine Frage: gibt es ein Lösung wie ich aus dem Wohnriester rauskomme? entweder jetzt, oder vielleicht zumindest nach Zuteilung = Ablauf Zinsbindung Darlehen im März 2020.

    Welche Kosten kämen da auf mich zu?
    Rückzahlung aller Förderungen?
    Wie verhält es sich mit den Förderungen meiner Frau welche nur mittelbar begünstigt ist? Zudem ist auch die Steuerbegünstigung für diesen Anteil zurückzuzahlen?!
    Kann ich jetzt überhaupt was machen, da der Wohnriestervertrag ja auch irgendwie an das Darlehen gekoppelt ist.

    Alt habe ich davon gelesen den Wohnriestervertrag nicht zu kündigen sonder ruhen zu lassen. Das verwirrt mich... ich benötige ja die bereits angesparrte Summe auch zur Tilgung des Darlehen.

    Ich wäre den Experten hier wirklich sehr dankbar wenn sie mich bei meinem Problem unterstützen könnten...

    Vielen Dank und VG
    Frank

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Ärgerlich, Dinge wurden verschwiegen, nicht verstanden oder beides, leider ist das häufig so, lässt man sich bei Riester nicht kompetent beraten.

    Bezüglich des geförderten Tilgungskapitals hast du 4 Möglichkeiten:

    1) Das Guthaben bringst du im Zuge einer Teilzuteilung mit Darlehensverzicht (wenn das die Wüstenrot akzeptiert) in Abzug und das fiktive Wohngeldkonto bleibt mit den bisher aufgelaufenen Summen aktiv. Dieses wird dann bei Rentenbeginn nachversteuert.

    2) Das Guthaben bringst du im Zuge einer Teilzuteilung mit Darlehensgewährung (wenn die Wüstenrot die Darlehensverzicht nicht akzeptiert) in Abzug und das fiktive fiktive Wohngeldkonto bleibt mit den bisher aufgelaufenen Summen aktiv. Dieses wird dann bei Rentenbeginn nachversteuert. Das Darlehen löst du dann einen Monat später mit dem neu bereitgestellten Darlehen komplett ab.

    3) Das Guthaben bringst du im Zuge einer Wohnriesterkündigung in Abzug, die Förderungen sind dann ebenso weg, wie das fiktive Wohnförderkonto nicht mehr aktiv ist, bzw. aktiviert wird..

    4) Das Riesterguthaben zahlst du in einen anderen riestergeföderterten und zertifizierten Riestervertrag ein, das Guthaben kann dann nicht in Abzug gebracht werden, das fiktive Wohnförderkonto wird nicht aktiviert bzw. aktiv und die Förderung bleibt erhalten.

  3. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Eine etwaige Steuervergünstigung ist auch zurück zu zahlen und wenn das geförderte Guthaben deiner Frau ebenfalls in dem oder einen Wohnriester steckt und von dem Darlehen in Abzug gebracht wird, gilt alles das, was ich in dem anderen Post geschrieben habe.

  4. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Eine etwaige Steuervergünstigung ist auch zurück zu zahlen und wenn das geförderte Guthaben deiner Frau ebenfalls in dem oder einen Wohnriester steckt und von dem Darlehen in Abzug gebracht wird, gilt alles das, was ich in dem anderen Post geschrieben habe.
    Korrekt wiedergegeben ! Habe letztes Jahr meinen Riester wegen dem Schmu aufgelöst.

    idR reicht ein Anruf und die Versicherung kann die Ablaufleistung abzgl. der Zulagen benennen. Dann schaut man in seine Steuerbescheide, hier findet man die Steuervergünstigung und zieht diese ebenfalls ab. Danach hat man den entsprechenden auszahlungsbetrag

  5. Avatar von hausbauwest
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Und verdient hat wieder einmal nur die Vers. Gesellschaft und der Vemittler.

  6. Avatar von Franky_begood
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Vielen Dank für die Antworten, besonders auch an Herrn Buhmann.

    @hausbauwest: Klar verliere ich die Abschlußgebühren usw.
    Aber außer zu prüfen ob ich ausreichend und richtig über die Kosten und Auswirkungen des WFK informiert wurde bleibt ja nicht viel Wahl. Wenn alle Tilgungslesitungen mit auf das Konto gehen entsteht hier eine gewaltige Summe die mit Renteneintritt zu versteuer wäre. Ich bin mit nicht mal sicher ob das dann tatsächlich alle vorher gewährten Vergünstigungen nicht sogar überschreitet. Lieber verlier ich jetzt 1000 € als mit der Bombe im Alter zu leben.
    Ich tendiere dabei zu einer der Varianten 1,2 oder 4 die oben genannt wurden.

  7. Avatar von hausbauwest
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Alles Gut Frank, war kein Vorwurf.
    In meinen Augen ist der ganze Riester Kram ne einzige Verarsche.
    Und den Steuersatz in X Jahrzehnten kennt auch niemand.
    Ggf. sind dann auch noch sozialabgaben fällig, irgendeiner lässt sich da schon was einfallen....

  8. Avatar von Heimatexperte
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Lieber TE, habe ich es richtig verstanden, dass die Wohnriester-Verträge durch eine Bank vorfinanziert sind ?

    Sie schreiben, dass die Verträge bei der Bausparkasse Schwäbisch-Hall sind, ist das richtig ? Wenn ja, welcher Tarif? Oder sind diese bei der Wüstenrot? Falls die Verträge bei der Schwäbisch-Hall sind, biete ich Ihnen gerne an, dass ich diese einmal checke und auch prüfe, welche Möglichkeiten sie bei Ablauf der Zinsbindung haben oder auch jetzt schon. Grundsätzlich kann ich dann schon folgendes sagen, die Varianten 1 und 4, sprich Darlehensverzicht und damit Einfrieren des Wohnriesterkontos auf dem Niveau bei Zuteilung und auch der Übertrag des Guthabens auf einen neuen Vertrag sind beide möglich, zumal Sie - falls Sie den Tarif WR01 der BSH haben, noch ein anderes Schmankerl haben, nämlich die mögliche Nutzung der Treueprämie. Wie gesagt, ich biete Ihnen gerne an, einmal mir Ihre Situation und Verträge völlig unverbindlich anzuschauen und durchzurechnen und Ihnen mögliche lösungen genau aufzuzeigen.

    Zunächst einmal ein Hinweis, auf das Wohnförderkonto fließen grundsätzlich, auch in der Tilgungsphase nur die "geförderten Tilgungsbeiträge" ein, also die in der Tilgungsphase gezahlten Förderbeträge, die als Sondertilgung während der Darlehensphase auf den Vertrag eingehen. Insofern war die Aussage des Beraters also völlig richtig, dass ALLE Förderungen und Zulagen auf das Konto eingezahlt werden, die Verzinsung mit 2% des Wohnförderkontos beginnt übrigens auch erst mit Beendigung des Vertrages, sprich, wenn auf diesen keine Förderungen mehr fließen, also normalerweise erst nach Tilgungsende.

    Es ist richtig, dass Riester und speziell Wohn-Riester durchaus sehr komplex ist, aber es wird leider, auch von Finanzberatern oft auch das Produkt viel schlechter geredet, als es ist. Die Höhe des Wohn-Riester-Förderkontos lässt sich übrigens im Programm der BSH genau berechnen, genauso eine Schätzung, welche Steuerzahlungen tatsächlich auf sie dann zukommen.

    Bedenken Sie bitte, wenn Sie sich damit beschäftigen "wie teuer" diese Verträge angeblich sind, dass sie im Gegenzug alle Vergünstigungen durch den Vertrag dagegen rechnen müssen. Nur mal am Rande, durch die Förderung/Zulagen und die damit verbundene schnellere Besparung/Rückzahlung sparen Sie sich bis zu 3 Jahre Darlehenslaufzeit gegenüber einem vergleichbaren Darlehen ohne Förderung. Rechnen Sie mal zusammen, zu welchem Betrag sich alleine diese Ersparnis über die gewonnene Zeit addiert. Hinsichtlich der reinen Kosten ist ein Wohnriester übrigens deutlich günstiger als jede andere Riester-Variante, bei der sie später auch ihre Rente voll versteuern müssen.

    Ich empfehle meinen Kunden übrigens bei Wohn-Riester immer, falls diese neben den Zulagen noch Steuervergünstigungen haben, diese Vergünstigungen anzusparen, um später die Steuerlast ausgleichen zu können. Je nach Höhe der Steuerrückzahlung und Anlage (zum Beispiel in ETF-Fonds) kann aus dieser Ansparung alleine später die Steuer bezahlt werden. im übrigen liegt ja ihr persönlicher Steuersatz normalerweise im Alter deutlich unter Ihrem persönlichen Steuersatz aktuell.

  9. Avatar von ichilas
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Hallo, ich stecke in einer ähnlichen ungünstigen Lage wie Franky_begood

    zunächst muss ich erstmal festhalten,
    754€ Förderung erhalten und nur 60€ einzahlen ist erstmal eine feine Sache.
    Jedoch mach im mir Sorgen über zukünftige Steuerpläne und Zinsveränderungen....

    Frage: zu Punkt 4, alles in eine Altersvorsorge Umwandeln:
    bsp.: gehen wir zb. von einer Bausparsumme von 30k aus.
    Momentan sind 15k angespart (davon bsp. 4k Förderung / 11k selbst eingezahlt)
    Gehe ich recht in der Annahme, das ich die kompletten 15k Euro in einer riesterfähige Altersvorsorge umwandeln muss?
    (um Steuerrückzahlungen zu vermeiden)


    Alternative Gedanken:
    um das Wohnförderkonto möglichst spät zu aktivieren könnte ich mir vorstellen erst kurz vor Renteneintritt zu
    aktivieren, bzw. mit den 15k die Restschuld der Immobilie abzulösen ? Wäre das möglich uns Sinnvoll?

  10. Avatar von Heimatexperte
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    1.) Ja, komplette guthaben muss übertragen werden

    aber: Wollen Sie das wirklich, es fallen erneute Abschlußkosten an, die Sie wahrscheinlich längst bezahlt haben

    2.) Solange Sie sich das geförderte Guthaben nicht auszahlen lassen und immobilientechnisch einsetzen, wird kein Wohnförderkonto gebildet. Lassen Sie sich doch einmal den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos und die Hochrechnung bis zum Renteneintritt ausrechnen, dann können Sie auch überschlagen, welche Steuerlasr aus dem förderkonto überhaupt auf sie zukommt.

    3.) Sie können auch bei einem Wohnriester einfach bei Renteneintritt das vorhandene Guthaben sich zu 30% auszahlen und den Rest als Rente auszahlen lassen, unter Umständen fallen Sie dann sogar unter den Kleinstrentenparagraphen und die komplette Summe wird direkt ausgezahlt. Die rente müssen Sie natürlich versteuern.

    4.) Mal ganz ehrlich, Sie erhalten 754 € an Zulagen, ab diesem Jahr 775 €, bei einem Kapitaleinsatz von 60 € und denken, dass das ein "schlechter" Vertrag ist? Selbst wenn Sie im Alter später mal 20-30 € pro Monat an Steuern dafür zahlen müssten, hat sich das doch für Sie super gerechnet, vor allem, wenn Sie auch die Inflation berücksichtigen, welchen Gegenwert 775 € heute haben und vielleicht 250-300 € in 20-30 Jahren.

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Bitte noch mal berücksichtigen, dass die Förderung und Riester als solches wohl eher nicht zur Diskussion steht und das durchaus eine Anlage sein kann, die man seinem Anlageportefolio beimischen kann.

    Mit 60 Euro (fairerweise aber bitte 720 Euro!! schreiben) 754 Euro Förderung zu kassieren kann man nicht schlecht reden, vielmehr geht es darum, welche Riesterform zu wählen ist und hier meine ich, dass es die bessere Alternative ist eine Riesterrente im Fonfsbereich auszuwählen und wenn ich argumentativ von höheren Kosten in diesen Anlagen ausgehe und das erwähne, dann muss ich auch erwähnen, dass bei Auswahl der richtigen Anlage auch die Rendite höher sein wird!

    Ich meine, dass es im Alter durchaus interessant sein kann, eine zusätzliche Rente aus den 70% Anlagevermögen lebenslang zu erhalten, während 30% des im Anlagestock befindlichen Kapitals als Einmalzahlung in Anspruch genommen wird.

    Betrachte ich diese Dinge im Detail (was hier nicht möglich ist), komme ich aus meiner Sicht schnell zu der Erkenntnis, Wohnriester und die Vorzüge (rechnerisch schnelleres Tilgungsende) nicht zu wählen, denn ein schnelleres Tilgungsende erziele ich auch, wenn ich zu Rentenbeginn z.B. die Restschuld aus dem Darlehen ggf.mit den 30% Auszahlung tilge und vorher entsprechend weniger für Zins-, und Tilgungsraten aufwenden, aufgewendet haben zu müssen, da bei gleichem Verlauf weniger getilgt werden müsste.

    Rechnerisch mit einem schnelleren Tilgungsende zu argumentieren relaviert sich dann, wenn man berücksichtigt, was hinten wieder drauf kommt (Nachversteuerung), was bei der herrkömmlichen Riesterrente eben nicht der Fall ist. Ebenso dürfte der Anlageerfolg ein größerer gegenüber dem BSV sein und man muss das Vorfinanzierungsmodell nicht auswählen, was durchaus seine Nachteile gegenüber einem Annuitätenmodell hat.

    Man sollte sich das alles von einem Riesterexperten berechnen lassen und dazu gehört nicht nur sich die Anlage Riester verdeutlichen zu lassen, sondern solch ein Modell auch einem Annuitätenmodell mit paralleler Ansparung einer Riesterente gegenüber zu stellen, erst dann wird für mich daraus ein Schuh und erst dann ist die Finanzierungsberatung für mich als ganzheitlich anzusehen. Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass die Kunden sich dann für das Annuitätenmodell (ggf. mit paralleler Ansparung eines freien und nicht abgetreten Bausparvertrages) entscheiden, auch weil sie teilweise dem ganzen nicht mehr folgen können. Verdeutliche ich aber den Verlauf eines Annuitätendarlehens vom ersten bis zum letzten Cent, hier Gesamt bzw. Zinskosten, das Zinsrisiko und die Flexibilität und berechne einen schönes Riesterfonds mit den Vorteilen der Förderung, dann fühlen sich nahezu alle meine Kunden damit wohler und entscheiden sich in Anbetracht aller Zahlen, Daten und Fakten nicht für den Wohnriester.

    Selbstverständlich haben wir erfahren Makler einen Beratungsauftrag, eine Beratungspflicht, jeder mit seinen Möglichkeiten, seiner Einstellung zum Kunden, dies mit bestem Wissen und Gewissen, wenn man Kunden aber ausbilden soll, sie von etwas überzeugen soll, was sie nicht verstehen/verstehen wollen und man sich damit sogar noch sein gutes vergleichbares Konzept kaputt macht, der Kunde wohlmöglich flieht, dann hört Beratung für mich auf und entspricht nicht mehr meinem Anspruch von ganzheitlicher Finanzierungsberatung.

    Ein Volltilgerdarlehen einem Annuitätendarlehen mit paralleler Ansparung eines Bausparvertrages und/oder einem Vorausdarlehen gegenüber zu stellen ist Pflicht, das isf immer zu bringen und aufzuzeigen, das ist ganzheitlich, kommt nun aber die Riesterkomponente (es gibt ja noch mehr Gründe die gegen Wohnriester sprechen) hinzu, dann wird es fast eine Wissenschaft und das muss nicht sein, betrachtet man die Flexibilität und die Anlageerfolge, sowie den Wegfall der Nachversteuerung/Wohnförderkonto bei dem separaten Ansparen einer Riesterrente und die Inanspruchnahme staatlicher Förderungen für meine Altersvorsorge.

    Dies schreibe ich unter der Berücksichtigung, dass der Verbraucher bei einem Experten sitzt und nicht bei jemanden, der Riester selber nicht verstanden hat oder dies verstanden hat, aber keine Ahnung von Baufinanzierungen sitzt. Von denen, die von beiden keine Ahnung haben oder ein gefährliches Halbwissen nutzen rede ich erst gar nicht, obwohl ich weiß, dass da nicht wenige Verbaucher - auch bei Banken!!! - mit ihrerer Lebensinvestition auch sitzen und überfodert werden!!

  12. Avatar von HannoMack
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Dies schreibe ich unter der Berücksichtigung, dass der Verbraucher bei einem Experten sitzt und nicht bei jemanden, der Riester selber nicht verstanden hat oder dies verstanden hat, aber keine Ahnung von Baufinanzierungen sitzt. Von denen, die von beiden keine Ahnung haben oder ein gefährliches Halbwissen nutzen rede ich erst gar nicht, obwohl ich weiß, dass da nicht wenige Verbaucher - auch bei Banken!!! - mit ihrerer Lebensinvestition auch sitzen und überfodert werden!!
    Da muss der Verbraucher wohl froh sein, wenn er nicht bei dir sitzt. Der TO schreibt nicht umsonst von 5€ Monatsbeitrag. Das ist der sog. Sockelbetrag. Du könntest dir ja mal ein Beispiel an heimatexperte nehmen, der im Gegensatz zu dir offenkundig durchaus Ahnung von der Materie hat. Und zur Abwechslung mal die Finger von der Tastatur lassen, bevor du dich wieder einmal mit deinem gefährlichen Halbwissen in aller Öffentlichkeit blamierst.
    Im Übrigen würde ich gerne mal sehen, wie du "einen schönen Riesterfonds" (was soll das sein?) im Detail berechnest, wenn du schon an den einfachsten Grundlagen scheiterst.

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Lieber Daukind, ich habe das alles was du hier verkündest im Bezug auf Heimtaexperte schon mehrmals erwähnt und gebe dir da Recht

    Ich möchte dir dazu sagen, dass ich im Bereich Riester mich eines hier bekannten Experten bediene, einen Bauchladen möchte ich nicht haben Solch eine Beratung geht gemeinsam, Hand in Hand.

    Riesterfondssparplan oder eine fongsgebundene Riesterrente!

    In dem Punkt 60 Euro im Jahr muss ich dir vom Kern Recht geben, das habe ich falsch gelesen gehabt.

    Aber nun ja, mit 60 Euro im Jahr alleine bekommt man als mittelbarbegünstigte die 754 Euro auch nicht, da muss man schon erwähnen, dass der Ehemann (und wir reden hier ja von Mann und Frau/Verheiratet) 4% seines Vorjahresbruttoeinkommens (abzgl. der 154 Euro) ebenfalls in eine Riesteranlage einzahlen muss

    Falls du das mal wieder missverstanden hast, wollte mich hier nicht zum Riesterexperten aufspielen und aufgrund meines gefährlichen Halbwissens bediene ich mich hier eines Riesterexperten Man nennt das Team, Zusammenarbeit.

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Sorry, muss natürlich jetzt Grundzulage 175 heissen

  15. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Daukind, eine Verständnisfrage. Könntest du mir kurz erklären, wie man mit 60 Euro Einzahlung im Jahr 754 Euro Förderung erhalten kann, wenn man verheiratet ist, bzw. wenn man das nicht ist, wie das bei einer Ledigen mit 2 Kindern geht?

    Oder vielleicht Hausbauwest, du, da du ja ein Danke gespendet hast, obwohl du den Sinn scheinbar gar nicht verstanden hast??

  16. Avatar von HannoMack
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Daukind, eine Verständnisfrage. Könntest du mir kurz erklären, wie man mit 60 Euro Einzahlung im Jahr 754 Euro Förderung erhalten kann, wenn man verheiratet ist, bzw. wenn man das nicht ist, wie das bei einer Ledigen mit 2 Kindern geht?

    Oder vielleicht Hausbauwest, du, da du ja ein Danke gespendet hast, obwohl du den Sinn scheinbar gar nicht verstanden hast??
    Mal abgesehen von deinen wiederholt unverschämten Unterstellungen (frag doch den Forenbetreiber, mit dem kooperierst du schließlich, der müsste dir das doch bestätigen können)...ja, kann ich. Schließlich beherrsche ich die Grundrechenarten, das reicht für diese simple Rechnung aus: Verheiratet, Bruttojahreseinkommen 20.000€, unmittelbare Zulagenberechtigung, 2 Kinder, die jeweils nach dem 01.01.2008 geboren sind. Ergo: 800-300-300-175= et voila. Sockelbetrag. Funktioniert auch bei Ledigen. Statt ständig Jockepocke solltest du zur Abwechslung mal ein anständiges Mathematikbuch in die Hand nehmen.
    Verhält sich beim TO anders, da die Ehefrau lediglich mittelbar zulagenberechtigt ist. Deine naiven Fragen dürften damit dennoch beantwortet sein. Traurig, dass du diese für das Verständnis von "Riester" existenziellen Grundlagen nicht einmal im Ansatz beherrschst.

  17. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Daukind, danke dir, das war mir als Finanzierungsexperte eine kurzfristige Hilfe!

    Meinen Unterstellungen, du bist gut, niedlich. Unterstellungen kannst du keinem vorwerfen, wenn du von Kooperationen meinerseits mit dem Forenbetreiber sprichst. Du hast für das bannen lange gekämpft, sehr lange und wolltest auf mich und meinen Ratschlägen nicht hören. Das und auch das Forum war dir Scheiss egal, umso verwunderlicher, dass du weiter machst.

    Ich denke aber diesmal vernünftig und deine Hilfe mir gegenüber ob meiner oft kundgetanen Unwissenheit auf dem Riestersektor lässt doch hoffen. Danke.

  18. Avatar von HannoMack
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Deine paranoiden Wahnvorstellungen in Ehren: Das Forum und du noch viel mehr sind mir tatsächlich scheißegal. Solltest du aber weiterhin mit fachlicher Inkompetenz, asozialem Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern oder der dir immanenten Borniertheit "glänzen" wollen, werde ich mich äußern, keine Bange. Und da das ja, wahlweise als a), b) oder c) oder gerne auch kombiniert beinahe täglich vorkommt (wobei a) von dir offensichtlich bevorzugt wird), kannst du gerne hoffen. Wenn du sonst nichts zu tun hast. Aber das ist mir dann wiederum...na, du weißt schon.

  19. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    ich hab ne Verständnisfrage.

    Es gibt einen Riesterbausparer, der zur Zeit bespart wird.
    Und ein tilgungsfreies Darlehen. Also nur Zinszahlungen.

    Wo wird denn da aktuell das Wohnförderkonto erhöht?

    Und wenn man das Darlehen nicht in Anspruch nimmt, sondern 2022 (oder wann auch immer das tilgungsfreie Darlehen endet) umschuldet und den Bausparer einfach weiter gespart... dann passiert auf dem WFK doch auch nichts. Oder übersehe ich da gerade etwas?

  20. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Sehr gerne kannst du dich selbstverständlich gesittet an den Diskussionen beteiligen und wenn ich etwas falsches schreibe erwarte ich sogar, dass du das anmerkst und korrigierst.

    Ich wüsste überhaupt nicht was es daran zu mäkeln gibt.

    Dass deine Zeit begrenzt ist und du nur Zeit finden kannst Fehler bei mir festzuhalten, schenke ich dir, ebenso dich nicht darauf zu beschränken und meine Person als so wichtig zu erachten, als dass du diese charakterierst. Zeigt zumindest, dass dir was an mir liegt.

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