Hallo, ich hoffe jemand kann mir weiter helfen. Ich kenne mich mit dem Erbrecht nicht so gut aus.
Ich habe gelesen, das man mindestens einen Anspruch auf einen gewissen Pflichtteil hat. Also wenn man ein nächst angehöriger ist, auch wenn man enterbt wurde. ( https://www.prozesskostenfinanzierun...t-pflichtteil/ )
Da steht, dass dieser Betrag (der Pflichtteil) die Hälfte von dem gesetzlichen Erbteils entspricht.
Weiß jemand was damit gemeint ist ?
Wie kann man generell solche Ansprüche geltend machen ?
Vielen Dank schon mal im Voraus