Erbrecht

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von Lina
    Lina ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    18.05.2018
    Beiträge
    6
    Danke
    0

    Standard Erbrecht

    Hallo, ich hoffe jemand kann mir weiter helfen. Ich kenne mich mit dem Erbrecht nicht so gut aus.
    Ich habe gelesen, das man mindestens einen Anspruch auf einen gewissen Pflichtteil hat. Also wenn man ein nächst angehöriger ist, auch wenn man enterbt wurde. ( https://www.prozesskostenfinanzierun...t-pflichtteil/ )

    Da steht, dass dieser Betrag (der Pflichtteil) die Hälfte von dem gesetzlichen Erbteils entspricht.
    Weiß jemand was damit gemeint ist ?
    Wie kann man generell solche Ansprüche geltend machen ?

    Vielen Dank schon mal im Voraus

  2. Avatar von brainy
    brainy ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    02.07.2013
    Beiträge
    1.079
    Danke
    88

    Standard AW: Erbrecht

    Der Pflichtteil ist die Hälfte von dem, was man bekommen würde, wenn kein Testament vorliegt.

    Solange der Verstorbene keine Kinder hat, sind dessen Eltern (sofern sie noch leben) im Spiel. Wenn Kinder da sind, sind die Eltern des Verstorbenen raus. Also im Normalfall erbt Ehegatte und Eltern/Kinder.

    Den Pflichtteil muß man logischerweise vom Erben fordern.

  3. Avatar von Dallmeyer
    Dallmeyer ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    07.05.2018
    Beiträge
    25
    Danke
    0

    Standard AW: Erbrecht

    Man muss das Erbe einfach annehmen. Dann bekommt man es. es hört sich einfach an.

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 01.10.2009, 22:12