Es geht um ein Immobiliendarlehen der von Essen Bank. Diese haben meiner Bekannten die Immobilie finanziert, was erstmal nicht ungewöhnlich ist.
Hier wurde das Einfamilienhaus mit 218.000 Euro finanziert, wobei der Verkehrswert der Immobilie von zwei unterschiedlichen Gutachtern auf maximal 120.000 Euro geschätzt wurde. Laut diversen Gesetzen wäre maximal ein Beleihungswert von 120 % möglich,also in diesem Fall ein Wert von 144.000 Euro. Meine Frage wäre, ob die Bank dann einfach das Haus in Höhe von 218.000 Euro beleihen darf? Es gibt doch diese gesetzlichen Grenzen, u.a. in diesem Beleihungsgesetz.
Zudem hat sie auch eine Lohnabtretung an die Bank abgegeben.
Was tun? Ich freue mich auf hilfreiche Antworten und danke im Voraus.
Oder der Darlehensvertrag wäre ungültig? Was kann sie dann dafür, dass die Bank es nicht vorher geprüft hat? Und nochmal die Frage, ob die von Essen Bank zu den Hypothekenbanken gehört?
Hallo, eine Bank prüft eine Darlehensvergabe vor 1 Jahr als Ihre Bekannte das Objekt für einen Preis erworben hat.
Nun möchte Sie es verkaufen - hat noch nicht - und es gibt 2 Gutachten die viel niedriger sind.
Erfahrungsgemäß gibt es solche und solche Gutachter.
Bevor man hier mehr oder weniger sinnlos hin und herschreibt sollte beide Gutachten vollumfänglich vorliegen und angeschaut werden.
Ungültig wird der Darlehensvertrag aus meiner Sicht nicht sein.
Was mir aber nicht in den Kopf will Herr Fahrenhorst.
Wenn Ihre Bekannte das Objekt in 2017 gekauft hat, warum will Sie es überhaupt jetzt verkaufen?
Denn Sie hat doch jetzt auch noch eine bestimmt negative Schufa.
Ist mir auch zu hoch wenn man nicht umfangreiche Unterlagen zur Prüfung vorliegen hat.
Eine Bank ist nicht verpflichtet interne Beleihungen dem Kunden öffentlich zu machen . Kunde soll schweigen und genießen. Wenn er verkooft wird er entweder Verlust machen oder einen anderen Dummen finden
Mein Reden......
Hättest Du das gestern mal im Finanzierungsforum geschrieben.
Buhmann sieht das völlig anders und lässt sich wie immer nichts beibringen.
Klare Ansage, die Bank muss und wird das Objekt einwerten, das geht auch per Tischgutachten! Im Zuge der Refinanzierungsgrundsätze muss das Objekt desweiteren zwingend immer einmal besichtigt werden.
Da ändert sich nichts dran, hausbauwest, da gibt es nichts zu deuteln!. Überhaupt nichts und was anderes habe ich auch nicht geschrieben und zum Ausdruck gebracht!
Eine Bank legt einen Beleihungswert fest, ausgehend von diesem beleiht sie das Objekt gemäß ihrer Herauslagekriterien.
Die Bank von Essen ist selbstverständlich eine Hypothekenbank, zumindestens handelt sie mit diesen. Bankkaufmann hat die beiden besonderen Kriterien der zusätzlichen Gewährung eines Blankoanteils über dem ermittelten Beleihungswert von 30.000 Euro bei negsativer Schufa und 50.000 Euro bei positiver Schufa schon richtig erwähnt.
Die Bank von Essen wählt man insbesondere bei negativer Kredithistorie oder aber eben bei größeren Auslaufsegmenten (Vollfinanzierung zzgl. Kreditablösung und/oder Küchenkauf z.B.) aus. Die Zinssätze sind jenseits von Gut und Böse, gerechtfertigt wird dies mit der größeren Bereitschaft zum Risiko im Bezug auf die Bonität des Kunden oder aber eben mit hohen Auslaufsegmenten. Ist dies nicht nötig, wählt man die Bank von Essen in der Regel bei Immobilienfinanzierungen nicht aus.
Neubau ist ebenso nicht möglich, wie Gewerbeanteil größer 30%, Selbstständige werden ebenso nicht finanziert!