wenn man irgendwann einmal einen Kleinkredit beantragen würde, (Frührente und Grundsicherung) wieviel darf ich behalten, wieviel wird mir angerechnet?
würde der Kredit aufgebraucht, die Ratenzahlungen bleiben ja, werden die Grundsicherung übernommen/einberechnet?
Hallo Biggi, bei einem beantragten Kredit gibt es eine normale Einnahmen Ausgabenrechnung.
Wenn die Einnahmen reichen dann kann bankseitig einen Bankkredit ausreichen.
Reichen Sie nicht wird es keine Kreditvergabe geben.
ich bin mir nicht sicher, ob die Frage der TE richtig verstanden wurde. Meines Erachtens zielt die Frage darauf ab, ob man die Summe eines ausgezahlten Kredits als "Vermögen" bei der Feststellung der Voraussetzungen bei Grundsicherung bewertet. Und ob die Kreditrate bei der Berechnung der Grundsicherung einbezogen wird.
Hallo Biggi,
geht es um einen neuen Kredit, wird sich die Frage vermutlich nicht stellen , denn mit Frührente und Grundsicherung wirst Du vermutlich kein Darlehen erhalten.
Geht es um einen Bestandskredit ?
Wenn ja , dann ist das Guthaben bis zum Erreichen des Schonvermögens zu verbrauchen, bevor die Grundsicherung eintritt .
Hinsichtlich der Rate ist meiner Erinnerung nach zu differenzieren : Zinsen werden als Belastung anerkannt, aber keine Tilgungsleistungen ( es ist nicht der Sinn einer Grundsicherung , dass das Sozialsystem quasi die Entschuldung vornimmt ). Dies aber auch nur bei bestehenden Krediten . Bei - unwahrscheinlichen - Neudarlehen wird nichts gezahlt . Privatdarlehen ohne Vertrag, der eine Verzinsung vorsieht , werden nie berücksichtigt.
Das alles aber mit einigen krausen Falten auf der Stirn. Ganz sicher wird Dir das eine Beratungsstelle sagen können ...