Achtung bei "Ablöseangeboten" der Adaxio AMC GmbH (früher GMAC Bank)
Liebe Forenleser,
in letzter Zeit erreichen uns wieder vermehrt Anfragen zu "Ablöseangeboten" der Adaxio AMC GmbH (früher Paratus und davor GMAC Bank),
die in der Vergangenheit (2003-2008) eine Vielzahl von Steuersparmodellen finanzierte. Viele Erwerber solchen Anlagen leiden noch heute und
trotz des boomenden Immobilienmarktes unter dramatischen Einbußen wegen der häufig fehlenden Werthaltigkeit der finanzierten Objekte.
Da bei nahezu allen Darlehensverträgen zwischenzeitlich die 10-jährige Zinsbindung ausgelaufen ist, stehen viele Kunden vor der Frage, wie es
weitergeht. Die Adaxio AMC GmbH bietet nun häufig "freiwillige" Verzichte von ca. 10 % der offenen Restschuld an. Betroffene sollten
bei einem solchen Angebot dem Grunde nach bereits von allein hellhörig werden. Gleichwohl scheinen viele Verbraucher immer wieder
zu vergessen, dass kein Unternehmen Geld verschenkt und diese Angebote handfeste Hintergründe haben. Aus diesem Grund daher hier unsere
Pressemitteilung zu diesem Thema:
Erst prüfen, dann umschulden: Vorsicht bei Ablöseangeboten der Adaxio AMC GmbH!
Darlehensnehmer der ehemaligen GMAC-RFC Bank GmbH sollten Widerrufsmöglichkeiten vor einer Rückzahlung überprüfen
Nürnberg, 09. Mai 2018. Die Adaxio AMC GmbH verschickt in vielen Darlehensengagements der ehemaligen GMAC-RFC Bank GmbH Ablöseangebote, die auf den ersten Blick
verlockend erscheinen. „Vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl von Darlehensverträgen nach jüngerer Rechtsprechung widerruflich ist, sollten Darlehensnehmer ihre Kredite
jedoch nicht vorschnell ablösen“, warnen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Bank- und Kapitalanlagerecht tätigen
Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.
Viele Kunden der vormaligen GMAC-RFC Bank GmbH haben in letzter Zeit von der Adaxio AMC Post bekommen. Dort wird den Darlehensnehmern erneut,
wie teils bereits einige Jahre zuvor, nebst einem Entfall der Vorfälligkeitsentschädigung ein garantierter Verzicht von 10 % des Restkapitals bei einer
kurzfristigen Rückzahlung des Darlehens angeboten.
Bei nahezu allen Krediten mit der ehemaligen Bank, die zwischenzeitlich auch unter Paratus AMC GmbH firmierte, ist die zehnjährige Zinsbindung bereits abgelaufen.
Nachdem auch die im Rahmen von Konditionenanpassungen getroffenen Zinsvereinbarungen nach den Erfahrungen der Nürnberger Rechtsanwälte aus hunderten
Fällen regelmäßig deutlich über dem Marktniveau liegen, kann die Aufnahme eines Darlehens bei einem anderen Kreditinstitut zwar durchaus wirtschaftlich sinnvoll
sein. „Nichtdestotrotz sollten Darlehensnehmer ihren Kredit bei der Adaxio AMC GmbH nicht übereilt zurückzahlen, sondern vorher Widerrufsmöglichkeiten prüfen lassen“,
empfiehlt Rechtsanwalt Göpfert.
Die Chancen sind nach einer durch die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte erstrittenen Entscheidungsserie gegen die Adaxio AMC GmbH gut. So stellte das
LG Wuppertal mit Entscheidung vom 18.01.2018 ebenso wie bereits das LG Wiesbaden mit seinen Urteilen vom 21.11.2017 und vom 28.11.2017 fest, dass ein Kreditvertrag
mit der ehemaligen GMAC-RFC Bank GmbH, allein aufgrund fehlender vorvertraglicher Informationen wirksam widerrufen worden ist. „Nach unserem Kenntnisstand handelt
es sich bundesweit um die ersten Entscheidungen gegen die Adaxio AMC GmbH, in welchen die Widerruflichkeit völlig unabhängig von der Frage einer ordnungsgemäßen
Widerrufsbelehrung ausgeurteilt worden sind“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann.
Ein wirksamer Widerruf führt nicht nur zu einem Entfallen der Vorfälligkeitsentschädigung, sondern darüber hinaus in nahezu sämtlichen Fällen auch zu einer ganz deutlichen
Verringerung des umzuschuldenden Restkapitals. Denn wegen der häufig großen Differenz zwischen Vertrags- und marktüblichem Zins entstehen zu Gunsten des Verbrauchers
durch den Widerruf hohe „Sondertilgungseffekte“. Auch wenn einige Details der Berechnung der wechselseitigen Ansprüche umstritten sind, führt deren Saldierung typischerweise
zu einer Reduktion des Anspruchs der Bank, der weitaus höher als 10 % des planmäßigen Restkapitals ist.
Darlehensnehmer, die Ablöseangebote bekommen, sollten daher äußerst hellhörig werden und Widerrufsmöglichkeiten prüfen lassen. Banken verschenken kein Geld. Vor allem
schwinden nach einer teilweisen oder gar vollständigen Rückführung des Darlehens die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung mit der Bank. „Denn die Bank hat ja das,
was sie wollte: nämlich ihr Geld“, weiß Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Auch wenn die Rückführung des Darlehens nach den gesetzlichen Regelungen grundsätzlich nichts an der
Widerruflichkeit des Kreditvertrags ändert, nehmen manche Gerichte bei abgelösten Darlehen im Einzelfall ferner eine Verwirkung des Widerrufsrechts an.
Verbraucher sollten daher den Kredit auf keinen Fall vorschnell ablösen und sich weder von den derzeit günstigen Hypothekenzinsen, noch von vermeintlich großzügigen Angeboten
in Form von „einmaligen Chancen“ der Banken blenden lassen, warnen die Nürnberger Rechtsanwälte.
In diesem Sinne empfiehlt sich auch weiterhin eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Einzelfall, namentlich insbesondere dem eigenen Einzelfall. Betroffen sind
ALLE Verträge und auch jene, die nicht bereits vor der Frist zum 21.06.2016 den Widerruf erklärt haben, denn in den allermeisten Fällen unter Beteiligung der Adaxio greift diese
Frist nicht ein, so dass ein Widerruf weiterhin möglich ist.