Wohnung an Eltern vermieten, die Hilfe vom staat bekommen
Hallo zusammen,
ich überlege mir, ob solch eine Finanzierung "hin haut".
Mein Vater ist leider Frührentner (Aufgrund einer Krankheit) und kriegt Hilfe vom staat. Sie bewohnen eine Wohnung, die kostet ca. 450 € kalt und 700 € warm. (Da meine Mutter für 400 € arbeiten geht, zahlen die was dazu...).
Meine Idee ist: ich kaufe ein Mehrfamilienhaus für 280.000 mit 2-3 Wohnungen.
- in einer Wohnung lebe ich selbst, die zweite vermiete ich an meine Eltern und die dritte an jemand anderen für 250-300 € kalt.
Die Hauptfrage die ich mir stelle: kann ich eine Wohnung an meine Eltern vermieten, sodass das Amt auch dafür einen Teil bezahlt? ist es an irgendwas gebunden? Größe z.B.
- oder kommt das Amt auf ein mal mich zu und sagt: hey du hast ja ein Haus bezahl du für die :-D
(So kann ich meinen Eltern leichter helfen und es entsteht kein Risiko wegen Mietausfall etc.)
Hier die Daten noch mal:
Haus 280.000 €
Eigenkapital 15.000 €
Unser Netto-Einkommen:
- ich (29) 2300 € (unbefristeter Vertrag)
- Frau 27 1100 € (unbefristeter Vertrag)
- noch keine Kinder
- Mutter 400 €
- Vater bekommt vom Amt Summe x.
Zurzeit bewohnen die eine Wohnung, wo Amt mithilft (die kostet ca. 450 € kalt und 700 € warm.)
so würden meine Eltern 450 € an mich bezahlen und ich den Rest für den Kredit (evtl weitere Wohnung vermieten 250-300 €)
AW: Wohnung an Eltern vermieten, die Hilfe vom staat bekommen
Grundsätzlich ist es dem Amt egal, wo bzw. bei wem deine Eltern leben. Natürlich muss die Wohnung den Vorgaben des Amtes entsprechen, aber je nach Pflegebedürftigkeit und Art der Unterstützung ist folgendes - nämlich etwas ganz anderes - zu beachten, zu berücksichtigen und zu bedenken:
Im Laufe der Zeit können sich die Verhältnisse aber durchaus auch umkehren. Insbesondere im Alter sind viele Menschen auf finanzielle Unterstützung angewiesen, weil die Rente einfach nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. In Anbetracht dessen rutschen jedes Jahr zahllose Rentner in die Altersarmut ab. Indem man seinen Eltern finanziell unter die Arme greift, kann man ihnen dieses Schicksal ersparen und gleichzeitig etwas zurückgeben.
Pflegekosten lösen häufig Unterhaltsforderungen aus
Vor allem wenn die Eltern pflegebedürftig werden, benötigen sie nicht nur eine adäquate Pflege, sondern ebenfalls die finanziellen Mittel, um sich eine angemessene Versorgung leisten zu können. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit wird zwar auf Antrag die Pflegekasse aktiv, doch diese finanziert lediglich die unbedingt notwendige Grundversorgung. Leistungen, die darüber hinaus gehen, müssen folglich oftmals aus eigener Tasche gezahlt werden. Hier greift die gesetzliche Unterhaltspflicht Angehöriger. Sind die Betroffenen hierzu nicht in der Lage, springt der Staat ein und erbringt unter bestimmten Voraussetzungen entsprechende Transferleistungen.
In der Bundesrepublik Deutschland wird demnach niemandem die notwendige Versorgung und Pflege verwehrt, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden und ein Bedarf besteht. Die Kranken- und Pflegeversicherung können ebenso wie die Sozialämter nur eine Grundlebensversorgung gewährleisten. Der Elternunterhalt
Ist das Sozialamt erst einmal aktiv geworden und unterstützt die Eltern mit Transferleistungen, tritt es in der Regel an die Kinder heran. Unabhängig davon, aus welchem Grund die Eltern Sozialleistungen erhalten, kann durchaus Elternunterhalt fällig werden. Im Zuge dessen werden die Kinder zu Unterhaltszahlungen an ihre Eltern verpflichtet. Zunächst einmal erhält man jedoch eine Auskunftsaufforderung vom Sozialamt, in der man Auskunft über seine Einkommensverhältnisse geben soll.
Haben die Eltern oder ein Elternteil Sozialleistungen beantragt, weil beispielsweise die Rente nicht für die Heimkosten ausreicht, begibt sich das zuständige Sozialamt zunächst auf die Suche nach Personen, die den Antragsstellern gegenüber unterhaltspflichtig sind. Anschließend erhalten die Kinder eine sogenannte Überleitungsanzeige, sodass die Behörde die bestehenden Unterhaltsansprüche im Rahmen der Überleitung von Ansprüchen selbst geltend machen kann. Gemeinsam mit der Überleitungsanzeige wird den Kindern ebenfalls eine Auskunftsaufforderung zugestellt, anhand derer Informationen darüber festgestellt werden sollen, wie sich die Einkommensverhältnisse des betreffenden Kindes gestalten.
Daraufhin stellt die Behörde fest, ob das betreffende Kind zur Zahlung von Elternunterhalt herangezogen werden kann. Ist dies der Fall, erfolgt eine entsprechende Zahlungsaufforderung, die neben dem laufenden Unterhalt auch etwaige Rückstände berücksichtigt. Bei sozial schwachen Familien übernimmt alle Unterhaltsverpflichtungen und auch die späteren Bestattungskosten jedoch das Sozialamt.
AW: Wohnung an Eltern vermieten, die Hilfe vom staat bekommen
Hallo Simmerner
Einen Satz von Ihrem Posting möchte ich aufgreifen.... und es entsteht kein Risiko wegen Mietausfall etc...
Ein Mietausfall ist bei einem Ertragswertobjekt wie Sie überlegen zu kaufen immer möglich.
Nehmen wir an Ihre EUR 15.000 Eigenkapital reichen für die Kaufpreisnebenkosten zu Zahlung aus.
Dann aber haben Sie kein weiteres Eigenkapital und arbeiten weiter und beziehen Mieteinnahmen.
Möglich aber dass es einen Mietwechsel gibt, einen Mietausfall und dann bekommen Sie mitunter Probleme.
Von der Überlegung her ein Ertragswertobjekt zu kaufen können Sie gerne weiterverfolgen wenn Sie ausser den Kaufpreisnebenkosten noch in etwa 20% vom notariellen Kaufpreis als freies Vermögen nachweisen können (Aktiendepo, Rückkaufwert LV, Tagesgeld, Bausparguthaben)
Ist so ein Vermögen in der Größenordnung von EUR 40.000 ausserhalb der Kaufpreisnebenkosten bei Ihnen vorhanden?
AW: Wohnung an Eltern vermieten, die Hilfe vom staat bekommen
Naja, in der Sache können wir das hier ja auch gar nicht beantworten, bzw. so richtig weiterhelfen und in der Sache wäre das ja auch kein freies Vermögen. Ungeachtet dessen, dass sie ggf. zurm Unterhalt verpflichtet werden, wäre die Mieteinnahme ja da und wenn diese verrechnet werden würde haben sie ihren Beitrag ja irgendwo geleistet. Dem Immobilienvermögen steht ja auch die Belastung aus diesem entgegen, entsprechend kann man das alles auch gar nicht so einfach beantworten.
Haben sie keine Immobilie, aber entsprechendes Einkommen (was ich nicht sehe dass das der Fall ist), würden sie aus diesem den Unterhalt zahlen müssen, da spielt der Immobilienerwerb nicht die große Rolle, trotzdem wollte ich mit der Information sie darauf aufmerksam machen, bzw. sensibilisieren, dass es noch auf ganz andere Dinge ankommen könnte.
Möglicherweise kann ja doch jemand noch etwas genaueres dazu beitragen, schauen wir mal.
AW: Wohnung an Eltern vermieten, die Hilfe vom staat bekommen
es ist nicht in "trockenen Tüchern", nur ein Gedanke, deswegen frage ich ja: wie und was ich mache kann :-) Danke hier für schon mal
Meine Frau und ich haben geheiratet, und bevor wir jetzt Kinder kriegen und Wohnung wechseln müssen. Dachten wir uns, lass lieber Haus kaufen.
Erträge wäre ungefähr wie folgt.
Mein Gehalt plus Gehalt der Frau (später weniger Gehalt aber plus Kindergeld etc.) 3000-3500€ Netto
plus Ertrag aus der zweiten und dritten Wohnung 600-700 € Netto
Damit könnte man ja ein Kredit von 280.000 € stämmen...
Mietausfall kann immer kommen, aber eher weniger. Da die Immobilie von Familie benutzt wird.
Angst habe ich eher, dass Amt sagt: hey zahl was für die oder die Bank sagt... 280.000 ist doch zu viel für euch.
So rechne ich:
- Kredit auf 30 Jahre
monatliche Rate von 1100-200 €?
- Wohnung 2 = 450 €
- Wohnung 3 = 300 €
- ich den Rest = 450 €
Restschuld beträgt dann 20.000+ €, die kann dann die nächste Generation übernehmen... oder man zahlts selbst- sieht man dann in 30 Jahren ^^
bei meinem Gehalt plus Gehalt der Frau könnte man ja gut bezahlen plus natürlich Rücklagen bilden für Reparaturen. Aber wie gesagt nur ein Gedanke, Ahnung habe ich nämlich KEINE, deswegen frag ich ja
AW: Wohnung an Eltern vermieten, die Hilfe vom staat bekommen
Ich finde die Idee eigentlich charmant. Hier wurden schon viel fürchterlichere Konstellationen finanzierbar genannt.
Ich würde hier maximal mit der Miete der Eltern rechnen, die andere wäre dann ein zusätzliches Polster. Finanzierbar ist es aber auch schon aus eurem Einkommen ohne die Miete.
Du hast nicht gesagt, welches Amt aus welchem Topf zahlt. Wichtig wäre es, ob die Wohnung die maximale Größe nicht überschreitet. Dann sollte die Miete dem örtlichen Niveau entsprechen. Dem Amt ist es egal, wer vermietet.
Das Thema Elternunterhalt... davon seid Ihr glaube ich vom Einkommen her recht weit weg.
Setz dich mit dem Thema Vermietung und Steuern auseinander, achte auch auf die Grenzen bei Vermietung an Verwandte.
AW: Wohnung an Eltern vermieten, die Hilfe vom staat bekommen
Ich glaube ohne freies Vermögen wird es generell überhaupt schwer hier ein Ertragswertobjekt finanziert zu bekommen.
Nur Eigenkapital für die Kaufpreisnebenkosten zu haben kann bei einem Mietausfall schwerwiegende Folgen für den Darlehensnehmer haben.
AW: Wohnung an Eltern vermieten, die Hilfe vom staat bekommen
Idee wäre natürlich auch ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zu kaufen.
Da haben Sie dann ein Sachwertobjekt (bis 2 Wohnungen) und kein Ertragswertobjekt (ab 3 Wohnungen)
Das bedeutet, eine Finanzierung für ein EFH mit Einliegerwohnung dürfte weitaus einfacher sein.