Kauf und Modernisierung einer Immobilie finanzieren
Hallo,
meine Frau und ich beabsichtigen den Kauf und die Modernisierung einer Immobilie.
Der Kaufpreis beträgt 120.000,00 Euro.
Die Modernisierung wollen wir über die Thüringer Aufbaubank (Tab) finanzieren. Die genaue Höhe der Modernisierungskosten steht aktuell noch nicht fest, wir rechnen aber im Moment mit 60.000 Euro.
Über die Bank möchten wir 135.000 Euro finanzieren. D.h. die Gesamtkosten belaufen sich auf 195.000 Euro.
Jetzt haben wir folgendes Angebot der BHW erhalten über eine Festhypothek mit BSV:
Sollzins: 1,64 / effektiv 1,73
Zinsbindung: 10 Jahre
Zinsrate: 184,50 Euro
Bausparbeitrag: 445,50 Euro
d.h. monatliche Belastung: 629,50 Euro
Tilgungsbeitrag ab Zuteilung: 624,00 Euro
Eff. Jahreszins Bauspardarlehen: 2,54%
Gesamtaufwand beläuft n sich in diesem Angebot auf 171.634 Euro inkl. ASG für den BSV
Laufzeit bei einem Vertragsbeginn ab 01.06.2018 ist bis 03/2041 also gut 23 Jahre.
Bisher hatten wir so eine Variante gar nicht auf dem Schirm, sondern nur das "normale" Annuitätendarlehen.
Ist das Angebot der BHW grundsätzlich gut, oder sind die Gesamtkosten zu hoch?
Auf ein vergleichbares Angebot der ING-DiBa warte ich noch, da wir bisher auch immer die Modernisierung mit bei den Angeboten mit drin hatten. Diese sich aber für uns über Tab günstiger und mit Zuschüssen (18.000 in 10 Jahren) finanzieren lässt.
AW: Kauf und Modernisierung einer Immobilie finanzieren
Hallo DearBrother,
wenn Sie die Absicherung über einen Bausparvertrag oder eine Finanzierung in Koppelung mit einem Bausparvetrag als echte Alternative zu einem Annuitätendarlehen ansehen und vergleichen wollen, dann empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema "Wohn-Riester" zu befassen, gerade in Ihrer persönlichen Situation.
Je nach Geburtsdatum Ihrer Kinder haben Sie dabei einen Förderanspruch von bis zu 1250 € pro Jahr (alle Kinder nach 2008 geboren), diese Förderung fließt direkt in die Tilgung und verkürzt damit die Dauer der Rückzahlung erheblich. Gegebenenfalls ergeben sich zusätzlich noch Steuervorteile. Allerdings wird bei Wohnriester auch ein Wohnförderkonto gebildet, das im Rentenalter versteuert werden muss. Es gibt einige Bausparkassen, die auch hinsichtlich der Finanzierung und Vorfinanzierung dieser Wohn-Riester-Darlehen, Sonderkonditionen anbieten.
Um das zu veranschaulichen hier an einem Beispiel:
So sind aktuell bei Ihnen in einem Musterbeispiel z.B. zwei Wohn-Riester-Darlehen über je 45 T€ denkbar, bei denen Sie einen Vorfinanzierungszinssatz von 1,45% bekommen könnten, nach Zuteilung 2,15% nom. Restbetrag kann ebenfalls annuitätisch oder mit BSV finanziert werden, so dass Sie bei einer Gesamtrate von 686.- € insgesamt nach weniger als 20 Jahren alles komplett zurück gezahlt haben. Das eine Wohn-Riester-Darlehen wäre sogar schon nach 14 Jahren komplett zurück gezahlt.
Die Gesamtkosten für diese Finanzierungsvariante belaufen sich inkl. aller Gebühren und Kosten und der Kosten für die Sicherheiten auf ca. 26.500.- €. Die können sich auch im Vergleich zu dem Volltilger gut sehen lassen.
Klarer Hinweis: Das ist eine Musterberechnung, die individuell auf Sie persönlich angepasst werden muss, da ich die notwendigen Daten jetzt fiktiv angenommen habe aus Ihren Hinweisen. Eine genaue Berechnung ist nur möglich, wenn alle Daten vorliegen. Die Konditionen passen aber und sind so darstellbar.
Falls Sie Fragen hierzu haben, beantworte ich Ihnen diese gerne.
AW: Kauf und Modernisierung einer Immobilie finanzieren
Kann man durchaus mal drüber nachdenken, auch gibt es die Möglichkeit bzw. Modelle die Fördergelder alle 3 Jahre - so meine ich - auszahlen zu lassen und direkt in die Tilgung zu stecken, ohne dass ein Bausparer bespart werden müsste, wo parallel kein Tilgungseffekt auf die 1,45% (ein guter Zinssatz) zu akzeptieren wäre.
Noch besser ist es aus meiner Sicht, wenn man parallel zur Immobilienfinanzierung eine herrkömmliche Riesterrente (Fondssparplan) ansparen kann, wo dann nach Auszahlung von ca. 30% des Riesterguthabens die restlichen 70% als normale Rentenzahlung zur Verfügung steht, ohne dass nachgelagert das Geld auf/aus dem fiktiven Wohngeldkonto (läuft mit 2% auf) versteuert werden muss.