Hallo Widerrufler & Co,
nachdem ich 2016 meinen Widerruf vor dem LG Potsdam abgeschlossen hatte (DKB/Dr. Storch) verfolgt mich nunmehr die Steuerfrage und ich möchte hier mal im Forum anfragen, wie es andere gehandhabt haben im Kontext mit dem FA. Erst im Jahre 2017 habe ich eine Zahlungsaufforderung Kapitalertragssteuer von der DKB erhalten, die ich natürlich nicht an die Bank gezahlt habe. Darin war lediglich ein Kapitalertragssteuerwert hinterlegt, jedoch keine weitere Aufrechnung. Ordnungsgemäß habe ich meinenm zust. FA einen Hinweis auf diesen Sachusmtand erteilt, zugleich mit Schreiben und Urteil BFH vom 24.05.2011, Aktenzeichen VIII R 3/09, wonach der Kunde ja den Nutzungsersatz, welchen er von der Bank bekommt, mit dem Wertersatz verrechnen kann, welchen er an die Bank im Gegenzug zurückzahlen muss.
Im aktuellen Steuerbescheid wurde ich nunmehr zur Kapitalertragssteuer des Nutzungswertersatzes verdonnert. Die SB'in habe ich natürlich angerufen, hätte sie aber so mit ihrer Vorgesetzten abgestimmt. Einen solchen Fall hätten sie aber auch noch nicht gehabt. Natürlich werde ich Einspruch erheben, dennoch wollte ich mal in die Runde fragen, ob jemand ähnliche Probleme auszustehen hatte.
Danke