Guten Morgen in die Runde,

ich habe mich hier mal angemeldet um mir ein kleines Vorabbild zu schaffen.

Folgende Situation stellt sich dar: Eine Freundin hat in der Türkei eine relativ große Firma, die auch ihr gehört. Diese will sie nun ebenfalls in Deutschland niederlassen, zuerst in Form einer UG mit einer Einlage von voraussichtlich 500€ (dass das sehr wenig ist, ist mir bewusst). Die Höhe liegt daran, dass sie keinen zu hohen Invest machen will, bevor sie nicht sieht, wie es läuft. Mehr Geld ist natürlich vorhanden.

Und jetzt kommt die eigentliche Frage. Das Firmengeld muss ja mindestens laufende Kosten decken. Angenommen sie würde jetzt 1 Monat später Geld nachschieben, also von der türkischen Firma, sagen wir mal, 1000€ zur Deutschen UG geben. Kann man das einfach so machen, oder muss das dann in Form einer Kapitalerhöhung beantragt und hinterlegt werden? Lässt sich dies eventuell auch einfach so machen, als eine Art "Schenkung" von Firma A nach B?

Das Wichtigste für mich: Inwiefern muss dieses Geld irgendwo verrechnet werden oder durch einen etwaigen Steuerberater berücksichtigt werden. Müssen dafür Steuern abgeführt werden?

Im Mai soll die Firma gegründet werden, aber der Betrieb an sich wird erst Anfang Juli starten, womit die Firma auch erst dann eigenes Geld verdienen kann.

Danke schon mal im Voraus,

VG snoriginal