ich löse zum 30.04.2018, nach Ablauf meiner Zinsbindung, mein Darlehen bei der Sparkasse ab und werde es bei der DSL Bank weiterführen. Für die Ablösung einer anderen Bank erhebt die Sparkasse eine Bearbeitungsgebühr für den notwendigen Treuhandauftrag i.H.v. 120,00 Euro. Ist diese Gebühre rechtens?
Ich habe gegoogled und folgendes gefunden:
Banken dürfen für die Ablösung und Umschuldung der Baufinanzierung keine Löschungs – bzw. Bearbeitungsgebühr fordern; die Ablösung des Darlehens ist eine Grundpflicht der Bank, die sie nicht als besondere Serviceleistung verkaufen darf.
Diese Gebühren sind rechtens, denn mit dem Treuhandauftrag muss die Grundschuld von der alten an die neue Bank abgetreten werden. Dafür werden Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt berechnet und eben diese musst selbstverständlich du bezahlen
Ich denke aber, dass diese 120 Euro auch gerechtfertigt und zu verkraften sind, berücksichtigt man auch den Zinsgewinn, den du jetzt doppelt - einmal aufgrund der Zinsentwicklung und einmal aufgrund des besseren Angebotes DSL Bank zur Sparkasse - einstreichen dürftest/wirst.
Diese muss aber in den AGBs der Sparkasse stehen bzw. gesetzlich vorgeschrieben sein, richtig?
Zu verkraften sind sie sicherlich, ob sie allerdings gerechtfertig sind kann nur der Gesetztgeber entscheiden. Und das Banken bei Gebühren überaus kreativ sind ist ja wohl kein Geheimnis.
Rechtens sind diese meines Wissens nach (gab meines Erachtens dazu schon Urteile) und man kann nur hoffen, dass die Bank das auch in den AGB bzw. in den Baufinanzierungsbedingungen stehen hat.
Ganz ehrlich, ich bin auch selber Verbraucher, aber dieses verzweifelte Suchen nach irgendwelchen noch so kleinen Lücken, um völlig nachvollziehbare Gebühren oder Kosten nicht tragen zu müssen oder sich aus Verträgen heraus klagen zu können, geht mir persönlich ziemlich auf den Zeiger. Bei einer Ablösung entsteht der Bank nun einmal ein besonderer Arbeitsaufwand und Kosten für die treuhänderische Übertragung der Grundschuld, diese sind logischerweise (zumindest aus meiner Sicht) vom Verbraucher zu tragen, denn dieser hat ja ein eigenes Interesse an dieser Übertragung nicht die Bank.
Die Bank ist ja bereit, Ihnen kostenfrei eine Löschungsbewilligung zur Verfügung zu stellen, muss sie ja auch. Sie hätten dann aber die Kosten für die Löschung und die Neueintragung der Grundschuld für die neue Bank, beides wäre zusammen wahrscheinlich deutlich teurer als die 120 €, die die Bank hier nimmt.
Ein Verhalten wie Ihres führt auf Dauer dazu, dass es inzwischen schon Banken und Bausparkassen gibt, die keine Abtretungen ihrer Grundschuld mehr vornehmen, sondern nur noch Löschungsbewilligungen erteilen. Wenn sich alle banken diesem Prozedere anschließen, führt dies in Zukunft dazu, dass die Kosten für alle Verbraucher bei Umfinanzierungen höher werden als bisher.
Diese muss aber in den AGBs der Sparkasse stehen bzw. gesetzlich vorgeschrieben sein, richtig?
Zu verkraften sind sie sicherlich, ob sie allerdings gerechtfertig sind kann nur der Gesetztgeber entscheiden. Und das Banken bei Gebühren überaus kreativ sind ist ja wohl kein Geheimnis.
gesetzlich ist da nichts vorgeschrieben. Wir leben in einen freien Marktwirtschaft mit freien Preisen.
Wenn du sauer bist dann lass dir die AGB's zeigen wo die Gebühren zu finden sind. Werden schon in irgendeinem 1.11.111.111.111 Absatz stehen. Die Banken, speziell die Sparkassen mit ihrem Fillialnetz haben nix zu verschenken
Danke für die Beiträge.
Ich habe jetzt vorbeugend schonmal Einspruch gegen die Gebühr eingelegt. Mal schauen. AGBs habe ich angefragt, aber natürlich keine erhalten. Und Mitleid mit den Banken habe ich beim besten Willen nicht.
Sie müssen kein Mitleid mit den Banken haben. Ich wünsche mir, dass die Bank auf Ihren Widerspruch ganz cool reagiert und Ihnen schreibt, dass sie dann einer Abtretung nicht zustimmt und Ihnen gerne eine kostenfreie Löschungsbewilligung im Treuhandwege erteilt. Dann darf die neu-finanzierende Bank eine neue Grundschuld eintragen, sie zahlen für die Löschung und die Neueintragung und haben ihren Willen....
Es gibt nämlich keinerlei Verpflichtung einer Bank, einer Abtretung zuzustimmen, nur die Pflicht zur Löschung.
@heimatexperte Bin mir zwar nicht ganz sicher warum sie sich das wünschen und warum sie mich persönlich so angreifen. Aber wenn es ihnen damit besser geht, dann freue ich mich natürlich ihnen geholfen zu haben.
UPDATE: Ich ziehe die Frage zurück. Das scheint Ihre Art in diesem Forum zu sein. Wer´s braucht??!!
@heimatexperte Bin mir zwar nicht ganz sicher warum sie sich das wünschen und warum sie mich persönlich so angreifen. Aber wenn es ihnen damit besser geht, dann freue ich mich natürlich ihnen geholfen zu haben.
UPDATE: Ich ziehe die Frage zurück. Das scheint Ihre Art in diesem Forum zu sein. Wer´s braucht??!!
warum so dünnheutig ? @heimexperte hat recht. Sie brauchen ein lastenfreies Grundbuch für die weiterfinanzierende Bank. Entweder 120 € Gebühr oder das vielfache mehr bei Löschung und Neueintragung
Alleine eine Grundschuld über 50.000 € kostet schon ca. 182 € laut Rechner:
Ich greife Sie überhaupt nicht persönlich an. Ich sehe hier nur einen klaren Anspruch seitens der Bank, diese Gebühr zu verlangen. Und habe Ihnen aufgezeigt, dass die Bank nur verpflichtet ist, eine Löschungsbewilligung zu erteilen, zu einer Abtretung ist sie nicht verpflichtet. Warum sollte die Bank dafür dann also keine Gebühren erheben, zumal der Vorteil dieser Vorgehensweise ausschließlich bei Ihnen liegt?
Formulieren wir es auch gerne so, ich bin der Meinung, dass Menschen und Unternehmen, die eine Leistung erbringen, zu der sie nicht kostenfrei verpflichtet sind, dafür auch entsprechend bezahlt werden sollen. Und mag es nicht, wenn man versucht, sich über juristische Winkelzüge da heraus zu manövrieren. Habe das schon auch in anderer Hinsicht sehr häufig erlebt.
Hier die Anwort der Sparkasse auf meine Anfrage wozu denn die Gebühr wäre:
die Gebühr ist notwendig, da die ablösende Bank von uns vor Rückzahlung des Darlehens, die entsprechenden Sicherheiten benötigt. Diese können wir nur im Rahmen eines Treuhandauftrages vorab zur Verfügung stellen, da die ablösende Bank dann für die Rückzahlung des Darlehens die Haftung übernimmt. Unser Darlehen ist bis zur Rückzahlung sonst ohne Sicherheiten
Wenn ich das also als Laie richtig lese, geht es hier nicht um Notargebühren, Unterschriftbeglaubigungen, Grundschuldlöschungen usw. Aber wie gesagt ich bin kein Notar.
Das Treuhandverfahren ist ein zwischen den Banken eingeführtes Verfahren, damit solche Ablösungen aber auch Kaufpreiszahlungen bei Verkäufen oder ähnliches, schneller und effizienter und für den Verbraucher kostengünstiger durchgeführt werden können.
Im Rahmen des Treuhandverfahrens verpflichtet sich die Sparkasse in Ihrem Fall gegenüber der ablösenden Bank gegen Vorabzahlung des Ablösebetrages sicher zu stellen und dafür zu haften, dass die Sicherheiten (sprich die bestehende Grundschuld) auf die ablösende Bank 1:1 übertragen werden. Im Grundbuch werden Sie dann später eine Eintragungsnachricht erhalten, dass die in Abt. III Nr. xy bestehende GS zu gunsten der Sparkasse am soundsovielten an die neue Bank abgetreten wurde.
Ohne dieses Treuhandverfahren würde eine solche Ablösung so funktionieren, dass die Abwicklung über einen Notar erfolgen muss. Dieser erhält dann den Ablösebetrag auf ein Treuhandkonto (dieses ist kostenpflichtig), bestellt eine neue Grundschuld für die neue Bank (kostenpflichtig); bestätigt den Eingang des Betrages der abzulösenden Sparkasse, die Sparkasse erstellt eine Löschungsbewilligung (kostenfrei), sendet diese dem Notar, der wiederum die Löschung beantragt (kostenpflichtig) und diese der ablösenden Bank bestätigt. Dann wird der Ablösebetrag an die Sparkasse vom Treuhandkonto überwiesen.
Vielleicht wird dadurch klarer, warum das Treuhandverfahren zwischen den Banken für Sie einfacher und kostengünstiger ist, es ist ein Zusatzservice der Banken, zu dem sie prinzipiell nicht verpflichtet sind. Die Bank könnte auch einfach sagen, wir erstellen eine Löschungsbewilligung, sobald wir das Geld erhalten haben.
Wer soll die Abtretung denn beglaubigen? Die Banken oder ein Notar?
Sie zahlen es doch so oder. Entweder über eine Gebühr oder aber eben, so Gerichte es den Banken aufbürden, über einen höheren Zinssatz.
Die Kosten die bei einer Abtretung entstehen sind Fremdkosten, sicherlich kann diese auch die Bank verauslagen, aber irgendwo - hier Zinsen - schlägt sie es wieder auf. Schlussendlich zahlen sie es wie beschrieben so oder so.
So, habe jetzt Antwort von der Sparkasse erhalten. Nach meinem Einspruch, wurde die Gebühr für die Bearbeitung des Darlehensvertrages wieder zurückgenommen und wurde somit auch nicht in Rechnung gestellt. Leider hat mir dieses Forum dabei nicht wirklich geholfen. Hätte ich auf die Antworten hier gehört, hätte ich wohl die 120€ bezahlt.
Wer soll die Abtretung denn beglaubigen? Die Banken oder ein Notar?
Sie zahlen es doch so oder. Entweder über eine Gebühr oder aber eben, so Gerichte es den Banken aufbürden, über einen höheren Zinssatz.
Die Kosten die bei einer Abtretung entstehen sind Fremdkosten, sicherlich kann diese auch die Bank verauslagen, aber irgendwo - hier Zinsen - schlägt sie es wieder auf. Schlussendlich zahlen sie es wie beschrieben so oder so.
@mps1970
Welche Antworten meinen sie denn?? Diese?
Es ist doch wunderbar, wenn man ihnen entgegen kommt, ihnen diese Gebühr schenkt oder aus Kulanz Ruhe haben möchte. Fakt ist, es fallen Gebühren bei den Notaren an und wenn man ihnen diese schenkt, weil sie diese nicht zahlen wollen freue ich mich für sie.
Ich kann aus der Tatsache, dass sie erstatten bekommen haben nicht ableiten, dass diese unrechtens bzw. nicht zu erheben wäre. Toll würde ich es finden, wenn sie das Schreiben der Sparkasse anonymisiert hier einstellen würden, damit andere Verbraucher die die Gebühr ebenfalls nicht bezahlen möchten davon profitieren und irgendwie und irgendwo erkennbar wird oder belegt wird, warum man ihnen diese erstattet hat.
Wenn wir mal was falsch machen bzw. falsch beauskunden, dann hilft es uns, wenn wir fundiert aus dem Fehler oder einer Annahme lernen können.