Wohnriesterkündigungsfrist

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  1. Avatar von bone
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    Standard Wohnriesterkündigungsfrist

    Hallo zusammen,

    ich weiß mir gerade nicht anders zu helfen als hier mal nachzufragen ob ihr da was besseres wisst.

    Meine Frau und ich haben je einen Wohnriestervertrag.

    Jetzt ist es so, das wir bauen wollen (seit Dez 18 in Planung, angefangen Anfang April).
    Die Beträge aus den Verträgen haben wir als Eigenkapital mit angerechnet. Die Vertragslaufzeit ist aber noch nicht abgelaufen, so das wir eine Vorzeitige Entnahme machen müssen.
    Dies wurde auch von der Zfa so genehmigt, damit wir die Zulagen nicht verlieren. (Bei meiner Frau muss ich noch was Einzahlen, da die min. Entnahmemenge mehr 3.000€ sein muss)

    Jetzt habe ich aber gerade erfahren, das die Entnahmezeit 5 Monate beträgt, so das wir erst Ende September an unser Geld kommen. Die bei der Zfa sprachen von 3-4 Wochen und nun soein Hammer...

    Die Bank will natürlich, das wir unser Eigenkapital erst verbrauchen, was auch eigentlich in unserem Interesse ist, da dadurch die doppel Belastung geringer ist.

    Jetzt meine Frage an euch:
    Ist das wirklich so, das ich so lange darauf warten muss? Oder ist der Berater einfach nur darauf aus, das so lang wie möglich hinaus zu strecken?
    Oder habt ihr eine Idee wie ich an das Geld schneller rankommen kann?

    Gruß
    Thorsten

  2. Avatar von tneub
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    Standard AW: Wohnriesterkündigungsfrist

    Zitat Zitat von bone
    Die Beträge aus den Verträgen haben wir als Eigenkapital mit angerechnet. Die Vertragslaufzeit ist aber noch nicht abgelaufen, so das wir eine Vorzeitige Entnahme machen müssen.
    Dies wurde auch von der Zfa so genehmigt, damit wir die Zulagen nicht verlieren. (Bei meiner Frau muss ich noch was Einzahlen, da die min. Entnahmemenge mehr 3.000€ sein muss)
    Wieviel steckt denn da drin? Klingt ja eigentlich nach nicht viel.
    Ihr werdet doch noch etwas Rücklagen eingeplant haben, wenn das Haus doch teurer wird als erwartet und für die Anschaffungen nach dem Bau (Lampen/Möbel/Gardinen etc.)
    Dann nehmt ihr erstmal die freie Liquidität und gleicht die dann im September wieder aus. Vorher ist das Haus doch sowieso nicht fertig.

  3. Avatar von bone
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    Standard AW: Wohnriesterkündigungsfrist

    Also, wir bauen Schlüsselfertig zu einem Festpreis. Gardinen usw. haben wir alles schon.
    Was wir noch kaufen müssen ist Küche und Möbel für ein weiteres Kinderzimmer. Also das ist soweit alles schon geplant und einberechnet.

    Bei der Finanzierung mussten wir ja unser ganzes Eigenkapital angeben. Bei mir sind es knapp 15t€ in dem Wohnriestervertrag + Sparkonto usw. Und die 15t€ aus dem Wohnriester sind nicht mal eben zu kompensieren.
    Es geht ja auch darum, das ich die Doppelbelastung (Ratenzahlen des schon genommenen Kredits) nicht zu schnell zu hoch treiben will, da wir ja noch in Miete wohnen. Das wird gegen Ende der Bauzeit schon heftig genug.

    Ich denke mit der Bank könnte man sich da schon einigen, wenn man dennen das Schreiben bzgl. der angeforderten Auszahlung zeigt. Aber es geht mir halt im das allgemeine Wissen, ob ich da gerade einfach hingehalten werde.

    Gruß
    Thorsten

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Wohnriesterkündigungsfrist

    Zitat Zitat von bone
    Also, wir bauen Schlüsselfertig zu einem Festpreis.
    Wenn es schon an 150€ Mehrzins scheitert, wünsche ich schonmal viel Spass beim "Schlüsselfertig" bauen.

  5. Avatar von HannoMack
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    Standard AW: Wohnriesterkündigungsfrist

    Zitat Zitat von bone
    Jetzt habe ich aber gerade erfahren, das die Entnahmezeit 5 Monate beträgt, so das wir erst Ende September an unser Geld kommen. Die bei der Zfa sprachen von 3-4 Wochen und nun soein Hammer...
    Es gibt Fristen für die Entnahme. Damit hat die ZfA nichts zu tun, sondern die Anbieter der Riesterverträge. In der Regel ist es so, dass eine Entnahme nur zum Ende eines Quartals möglich ist. Darüber hinaus muss eine Frist von 3 Monaten eingehalten werden. Das ist gängig. Würde also Stand heute bedeuten, dass eine Entnahme frühestens Ende September möglich wäre, da die 3-Monats-Frist bis Ende Juni nicht mehr eingehalten werden kann.

  6. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Wohnriesterkündigungsfrist

    Hallo,

    das einfachste wäre eigentlich, wenn ihr die Bausparsumme auf z.B. 20.000 Euro ermäßigt. Kommt allerdings auch auf den
    Tarif an. Wo seid ihr denn in welchem Tarif?
    Bei einer Ermäßigung kommt der Tarif dann in die Zuteilung, so dass keine Entnahme getätigt werden muss.

  7. Avatar von HannoMack
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    Standard AW: Wohnriesterkündigungsfrist

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Hallo,

    das einfachste wäre eigentlich, wenn ihr die Bausparsumme auf z.B. 20.000 Euro ermäßigt. Kommt allerdings auch auf den
    Tarif an. Wo seid ihr denn in welchem Tarif?
    Bei einer Ermäßigung kommt der Tarif dann in die Zuteilung, so dass keine Entnahme getätigt werden muss.
    Und wo genau steht hier etwas von einem Bausparvertrag?

  8. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Wohnriesterkündigungsfrist

    Zitat Zitat von HannoMack
    Und wo genau steht hier etwas von einem Bausparvertrag?
    uups, ja das stimmt.
    Wenn es eine Versicherung ist, dann ist der Prozess normal.

  9. Avatar von bone
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    Standard AW: Wohnriesterkündigungsfrist

    Zitat Zitat von HannoMack
    Es gibt Fristen für die Entnahme. Damit hat die ZfA nichts zu tun, sondern die Anbieter der Riesterverträge. In der Regel ist es so, dass eine Entnahme nur zum Ende eines Quartals möglich ist. Darüber hinaus muss eine Frist von 3 Monaten eingehalten werden. Das ist gängig. Würde also Stand heute bedeuten, dass eine Entnahme frühestens Ende September möglich wäre, da die 3-Monats-Frist bis Ende Juni nicht mehr eingehalten werden kann.
    Ah ok vielen Dank. Das habe ich nun verstanden.

    Und auch danke an Herrn Andreas, jedoch macht das nicht mehr wirklich sinn, diese 5 Monate halte ich dann auch so aus.

    Auf tneubs Kommentar gehe ich mal nicht wirklich sein, keine Ahnung aber soviel Jahreseinkommen habe ich auch nicht, das "150€" mehrkosten über mehrere Monate Peanuts sind :-)

    Aber danke nochmal für die Kommentare!

    Gruß
    Thorsten

  10. Avatar von HannoMack
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    Standard AW: Wohnriesterkündigungsfrist

    Zitat Zitat von bone
    Ah ok vielen Dank. Das habe ich nun verstanden.
    Gerne. Wobei das auch nicht in Stein gemeißelt ist. Prüft eure Vertragsbedingungen, da sind die Fristen geregelt. Die Alte Leipziger bspw. erlaubt (zumindest im aktuellen Bedingungswerk) auch eine teilweise Entnahme immer zum Monatsende, das ist natürlich deutlich verbraucherfreundlicher geregelt. Also, prüfen und mit dem Vertragspartner dennoch auf Machbarkeit abklopfen.

  11. Avatar von tneub
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    Standard AW: Wohnriesterkündigungsfrist

    Zitat Zitat von bone
    Auf tneubs Kommentar gehe ich mal nicht wirklich sein, keine Ahnung aber soviel Jahreseinkommen habe ich auch nicht, das "150€" mehrkosten über mehrere Monate Peanuts sind :-)
    Ich wollte nur damit ausdrücken, dass du beim Bau noch viele Kröten schlucken wirst, wo hier mal noch 500€ kommen, weil die Baubeschreibung dann doch nicht alles enthält und dort nochmal 2000€, weil das Bodengutachten es verlangt. Die darfst du dann sofort löhnen und nicht über 5 Monate je 30€ (wo du im Gegenzug vielleicht sogar noch Guthabenszins bekommst).

  12. Avatar von Hilfe
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    Zitat Zitat von bone
    Hallo zusammen,

    ich weiß mir gerade nicht anders zu helfen als hier mal nachzufragen ob ihr da was besseres wisst.

    Meine Frau und ich haben je einen Wohnriestervertrag.

    Jetzt ist es so, das wir bauen wollen (seit Dez 18 in Planung, angefangen Anfang April).
    Die Beträge aus den Verträgen haben wir als Eigenkapital mit angerechnet. Die Vertragslaufzeit ist aber noch nicht abgelaufen, so das wir eine Vorzeitige Entnahme machen müssen.
    Dies wurde auch von der Zfa so genehmigt, damit wir die Zulagen nicht verlieren. (Bei meiner Frau muss ich noch was Einzahlen, da die min. Entnahmemenge mehr 3.000€ sein muss)

    Jetzt habe ich aber gerade erfahren, das die Entnahmezeit 5 Monate beträgt, so das wir erst Ende September an unser Geld kommen. Die bei der Zfa sprachen von 3-4 Wochen und nun soein Hammer...

    Die Bank will natürlich, das wir unser Eigenkapital erst verbrauchen, was auch eigentlich in unserem Interesse ist, da dadurch die doppel Belastung geringer ist.

    Jetzt meine Frage an euch:
    Ist das wirklich so, das ich so lange darauf warten muss? Oder ist der Berater einfach nur darauf aus, das so lang wie möglich hinaus zu strecken?
    Oder habt ihr eine Idee wie ich an das Geld schneller rankommen kann?

    Gruß
    Thorsten
    klassicher Fall von zu knapp finanziert.

    da müsst ihreuch zurücknehmen ggfl. kleinen Nebenjob eingehen