Eink.St. Vorauszahlung 1.Vj.18 für einen in 10/2017 Verstorbenen?
Hallo Zusammen,
ich bin etwas ratlos wg. der Frage, ob das Finanzamt für das Folgesteuerjahr nach dem Tod noch Einkommensteuervorauszahlungen erheben kann/darf. Die Suche im Internet hat mich nicht wirklich weitergebracht, daher die Frage hier in die Runde ob ihr mir hier weiterhelfen könnt?
Ein Angehöriger (verwittwet) war 2017 plötzlich und unerwartet voll pflegebedürftig geworden und ist dann im Oktober verstorben. Aufgrund der Umstände war noch keine Steuererklärung für 2016 abgegeben, wozu viele Rentner ja inzwischen verpflichtet sind. Ich habe den Tod dann beim Finanzamt angezeigt und um Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung 2016 bis Februar d. J. gebeten.
Im Februar hat das Finanzamt dann an den Verstorbenen ein Infoschreiben mit Zahlungstermin und Höhe der zuleistenden Eink.St. Vorauszahlung für das 1.Vj.18 gesandt.
Kurz danach habe ich die Steuererklärung für 2016 abgegeben und im Begleitschreiben dazu noch mal geschrieben, dass der Steuerpflichtige am xx.10.2017 verstorben ist und dem Hinweis "Ihr Schreiben vom xx.02.2018 mit der Info zur Fälligkeit der Einkommensteuervorauszahlung für das 1. Vj. 18 am 10.03.18 müsste m. E. obsolet sein, richtig?"
Darauf habe ich leider ebenfalls keine Antwort bekommen. Nun habe ich den Steuerbescheid für den Verstorbenen erhalten, in dem das Finanzamt eine Verrechnung des Guthabens aus dem Steuerbescheid 2016 mit der Eink.St. Vorauszahlung 1.Vj.18 vorgenommen hat, inkl. auch noch Säumniszuschlag dafür.
Was kann/sollte ich da jetzt eurer Meinung nach unternehmen?
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
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florianmeier
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florianmeier
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AW: Eink.St. Vorauszahlung 1.Vj.18 für einen in 10/2017 Verstorbenen?
Die Einkommensteuervorauszahlung führen ein Eigenleben.
Bitte stelle einen Antrag diese auf 0,-- EUR ab Nov 17 herabzusetzen, da Steuerpfllichtiger verstorben. Die Einkünfte wären ggf. bei dem/die Erben zu versteuern.