28. Voraussetzungen
Die Kalkulation des Pauschalpreises durch den Auftragnehmer beruht auf folgenden
Voraussetzungen:
• Das Baugrundstück ist waagerecht, frei von Altlasten (auch Kampfmitteln)
sowie Gebäude- und Baumbestand und bezogen auf das Straßenniveau
höhengleich. Es liegt ein Bemessungssohlwiderstand von 200 kN/m² und ein
Bettungsmodul von 20 MN/m³ vor. Der Boden des Grundstücks entspricht
der Bodenklasse 3 oder 4 (Lösbarkeit des Bodens), lässt einen
Böschungswinkel von 60° oder größer zu und erfüllt bezüglich der
Frostempfindlichkeit die Frostempfindlichkeitsklasse 2. Das Baugrundstück
befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland außerhalb von
Hochwasser- oder Überschwemmungsgebieten und liegt in der
Erdbebenzone 0, der Windlastzone 2-Binnenland, der Sommer-
Klimaregion A oder B sowie dem Außenlärmpegelbereich II.
• Die Höhenlage des Hauses ist - bezogen auf die Oberkante des
Schotterpolsters - ca. 15 cm über der Oberkante des Geländes.
• Der höchste langjährige Grundwasserstand liegt nicht höher als 1 m unter der
Gründungssohle.
• Das Dach ist ausgelegt für Schneelastzone 2, Geländehöhe bis 300 m über
NN.
• Das ausgehobene Erdreich kann auf dem Grundstück gelagert werden.
• Die ab dem 01.01.2016 geltenden Anforderungen gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2016) sind erfüllt.
Bauleistungsverzeichnis
Hausbaumanagment Nolden GmbH
Mühlenweg 3
47608 Geldern
Seite 20
Stand: 12.11.2015
• Die Gesamthärte des Trinkwassers von 16° dH wird nicht überschritten.
• Die Nennspannung des Niederspannungsnetzes des
Energieversorgungsunternehmers beträgt 220 V/ 380 V -50 Hz.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat der Auftragnehmer gegen den
Auftraggeber einen Anspruch auf Vergütung der (hieraus bedingten)
Mehraufwendungen.