Hallo, es geht um folgendes:
Im Juli 2010 wurde ein Eintrag in der Schufa von einem Inkassounternehmen veranlasst. (ca 400 Euro)
Im Septemeber 2010 bekam ich hierzu einen Mahnbescheid. Einen Vollstreckungsbescheid gibt es nicht und die Forderung ist nicht tituliert.
Nächster Eintrag in der Schufa: Oktober 2010 und januar 2011. Im Mai 2014 der letzte Eintrag:
Es wird seit Mai 2014 davon ausgegangen, dass diese Forderung uneinbringlich ist.
Laut Schufa bleiben als uneinbringlich gekennzeichnete Forderungen vier Jahre gespeichert.
Das wäre bis 31.12. 2018.
Ist die Meldung von 2014 evtl. anfechtbar? Die Forderung war ja schon verjährt. Ich habe noch keine Einrede der Verjährung gestellt. Wenn ich das nun mache, kann man den Eintrag vorzeitig löschen lassen?
Ich habe zwar zwei Mahnungen (vom Ursprungsgläubiger) und einen Mahnbescheid (vom Inkasso), aber keine benachrichtigung, dass es an das Inkasso abgetreten ist bekommen. Und auch kein Schreiben erhalten, in dem die Meldung an die Schufa angekündigt wird.