verjährte Forderung

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  1. Avatar von fripa
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    Standard verjährte Forderung

    Hallo, es geht um folgendes:


    Im Juli 2010 wurde ein Eintrag in der Schufa von einem Inkassounternehmen veranlasst. (ca 400 Euro)
    Im Septemeber 2010 bekam ich hierzu einen Mahnbescheid. Einen Vollstreckungsbescheid gibt es nicht und die Forderung ist nicht tituliert.
    Nächster Eintrag in der Schufa: Oktober 2010 und januar 2011. Im Mai 2014 der letzte Eintrag:
    Es wird seit Mai 2014 davon ausgegangen, dass diese Forderung uneinbringlich ist.
    Laut Schufa bleiben als uneinbringlich gekennzeichnete Forderungen vier Jahre gespeichert.
    Das wäre bis 31.12. 2018.
    Ist die Meldung von 2014 evtl. anfechtbar? Die Forderung war ja schon verjährt. Ich habe noch keine Einrede der Verjährung gestellt. Wenn ich das nun mache, kann man den Eintrag vorzeitig löschen lassen?
    Ich habe zwar zwei Mahnungen (vom Ursprungsgläubiger) und einen Mahnbescheid (vom Inkasso), aber keine benachrichtigung, dass es an das Inkasso abgetreten ist bekommen. Und auch kein Schreiben erhalten, in dem die Meldung an die Schufa angekündigt wird.

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: verjährte Forderung

    Nun, was ist Ihre Idee, dass das einfach so aus der Schufa gelöscht werden kann?
    Zahlen Sie doch einfach und dann wird es gelöscht.
    Oder machen Sie einen Vergleich und bieten etwas weniger an.

    Wenn die 3 Jahre ohne Titulierung vergangen sind und die Forderung an sich verjährt ist aber noch in der Schufa steht was machen Sie dann?
    Ich gehe davon aus dass Sie einen Schlussstrich ziehen wollen oder?

  3. Avatar von fripa
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    Standard AW: verjährte Forderung

    Warum sollte es gelöscht sein, wenn ich es zahle? Dann bleibt es doch drei Jahre als erledigt drin?

  4. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: verjährte Forderung

    Klar bleibt es noch drin 3 Jahre doch es ist jetzt erledigt und dann nach 3 Jahren draussen.

  5. Avatar von fripa
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    Standard AW: verjährte Forderung

    Ja und wenn ich es nicht zahle ist es Ende diesen jahres raus. Also schneller
    Haben sie die Frage gelesen bzw auch verstanden?

  6. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: verjährte Forderung

    @fripa ich habe die Frage schon verstanden. Habe ja schon viele Kunden bei Zwangsversteigerungen geholfen und umgeschuldet.
    Hier ist es aus meiner Sicht korrekt dass ab Neuberechnung Januar 2019 die uneinbringliche Forderung nach 4 Jahren aus der Schufa gelöscht ist.
    Also nicht mehr auftauchen sollte wenn Sie nichts machen.

  7. Avatar von fripa
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    Standard AW: verjährte Forderung

    Ja danke. So weit war ich auch schon. Siehe erster Post. So langsam weiß ich, wie man hier auf tausende Einträge kommt... Sie geben einfach überall nen Kommentar ab ohne auf die Frage einzugehen.

  8. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: verjährte Forderung

    Hallo Fripa
    also, ich kenne das so:
    Voraussetzungen für eine vorzeitige Löschung:

    • Die Forderung beträgt nicht mehr als 2.000 Euro.
    • Die Forderung wurde innerhalb von sechs Wochen nach deren Anmeldung beglichen und der SCHUFA vom Gläubiger als erledigt gemeldet.
    • Es ist keine titulierte Forderung wie z. B. ein Vollstreckungsbescheid/Gerichtsurteil

      Ich gehe bei Ihnen davon aus dass Ihre nicht einbringliche Forderung nicht vorzeitig gelöscht werden kann.
      Somit müssten Sie wohl bis Anfang 2019 warten.

  9. Avatar von FloHH
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    Standard AW: verjährte Forderung

    Grundsätzlich hat die erfolgreiche Einrede der Verjährung zur Folge, dass ein auf die verjährte Forderung gründender Eintrag seitens der Schufa zu löschen ist. Hierzu gibt es eine Referenzentscheidung des OLG Frankfurt aus dem Jahr 2012 . Ansonsten wäre die Verjährung ja widersinnig.

    Ob das bei Dir aber tatsächlich zutrifft, sei dahingestellt. Es gibt nämlich auch viele Ereignisse , die einen Eintritt der Verjährung hemmen .

  10. Avatar von fripa
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    Standard AW: verjährte Forderung

    Abr gilt das Urteil nicht nur, wenn man die Einrede gemacht hat, dass danach nicht mehr gemeldet werden darf? so habe ich das Urteil verstanden. Laut Schufa ist es auch so leider.
    Hab dann noch andere Möglichkeiten in Erwägung gezogen:
    Kann man denn trotz Mahnbescheid und der vergangenen 8 Jahre nach dem MB noch die Forderung bestreiten? Vielleicht ist das eine Möglichkeit. Oder darauf hinweisen, dass man keine Ankündigung bekam, dass es in die Schufa eingetragen wird ( muss doch oder? ) . Ich habe jedenfalls nichts darüber und die werden es kaum nachweisen können, dass sie es angekündigt haben vor 8 Jahren.

    2) Wenn das Inkasso bis Ende des Jahres erneut den Salso mitteilt, dauert es ja noch einmal vier Jahre. Also am besten schnell verjährung einreden?
    3) Im Prinzip können sie ja nichts mehr einklagen. Wenn man denen zb 200 Euro anbietet für die Löschung bei der Schufa. Ob die sich auf sowas einlassen?

  11. Avatar von FloHH
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    Standard AW: verjährte Forderung

    Darf ich mal aus Neugierde fragen, ob die Forderung, um die es geht, zu Recht besteht ? Und wenn nein, warum dem Mahnbescheid nicht gleich widersprochen wurde ? Nicht falsch verstehen, aber ich gebe ungerne Tipps zu einem optimierten unredlichem Verhalten ;-) ...

  12. Avatar von fripa
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    Standard AW: verjährte Forderung

    Jein. Die Forderung besteht wohl zurecht. Ebenso hatte ich aber einen vielfach höheren Betrag gegen das Unternehmen nicht bekommen. Als ich mit denen gesprochen hatte, sollte das gegeneinander verrechnet werden. Mittlerweile ist das Unternehmen insolvent und verkauft. Ich bekomme nichts mehr und damals habe ich einfach gepennt. Danach kam ja auch jahrelang nix mehr, ausser der Schufaeintrag mit uneinbringlicher Forderung aus 2014

  13. Avatar von FloHH
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    Standard AW: verjährte Forderung

    Ich lese die Frankfurter Entscheidung anders, und auch der Sachverhalt war / ist meines Erachtens entsprechend: erhebt man erfolgreich die Einrede der Verjährung, ist die Forderung zwar nicht aus der Welt und darf auch gerne gezahlt werden. Sie ist aber seitens des Gläubigers nicht mehr gegen den Schuldner geltend zu machen und hat daher nichts mehr in der Schufa zu suchen - und wäre zu löschen.
    Ich kenne den Sachverhalt nur aus Deinen Schilderungen und kann nicht einschätzen, was Dich an Post und Schreiben so erreicht hat bzw. was die Gläubigerseite unternommen hat, um ggfls. eine verjährungshemmende Wirkung zu erzielen. Daher ganz unter Vorbehalt :

    Die Variante mit der Teilzahlung würde ich lassen. Damit erkennst Du definitiv die Forderung an und kannst dann erst mal keine Verjährung mehr einwenden.
    Verjährung einreden kannst Du natürlich . Ob die Schufa das akzeptiert, ob damit wirklich alles weg ist ... keine Ahnung ... Versuchen kann man es ...

    Oder Du wartest schlicht ab, ob sich die Gläubigerseite überhaupt noch einmal meldet. Klingt ja nach Deiner Schilderung nicht so, als ob das zwingend wahrscheinlich wäre.

    Sorry, ich finde so ein Forum ist für derart Fragen, in denen es ggfsl. auch auf die Sichtung von Schriftverkehr pp ankommt, immer etwas schwierig ...

  14. Avatar von fripa
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    Standard AW: verjährte Forderung

    Danke für die Antwort. Also Schriftverkehr gibt es gar keinen . Der MB von 2010 und sonst nichts. Als uneinbringlich 2014 der Schufa gemeldet. Nen Deal hätte ich natürlich nur gemacht mit Anwalt und vorheriger schriftlicher Bestätigung, dass es komplett gelöscht wird. Dann würden sie einen Teil sehen und sonst gar nix. Keine Ahnung ob es das Inkasso interssiert. Vorher natürlich die Einrede der Verjährung.

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