Welche RSV hat Widerruf und Widerspruch noch nicht auf der Ausschlussliste?

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  1. Avatar von testbild
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    Standard Welche RSV hat Widerruf und Widerspruch noch nicht auf der Ausschlussliste?

    Guten Morgen,
    gibt es aktuell noch Rechtsschutzversicherer, die den Widerruf von Darlehen bzw. den Widerspruch gegen Lebensversicherungen decken und nicht auf der Ausschlussliste haben? Ich wäre dankbar um Tipps

    Viele Grüße und einen schönen Samstag,
    Ulli

  2. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Welche RSV hat Widerruf und Widerspruch noch nicht auf der Ausschlussliste?

    Zitat Zitat von testbild
    Gibt es aktuell noch Rechtsschutzversicherer, die den Widerruf von Darlehen bzw. den Widerspruch gegen Lebensversicherungen decken und nicht auf der Ausschlussliste haben? Ich wäre dankbar um Tipps
    Vorab: Dir persönlich will ich keinen Vorwurf machen, weil ich an Deiner Stelle nicht anders handeln würde.

    Auch mein Versicherer hat diesen Schutz in den neuen Tarifen gestrichen. Leider war das notwendig geworden, weil es zu viele Schmarotzer gibt, die erst dann eine Versicherung abschließen wollen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und diese dann optimaler Weise kündigen, wenn der Schadensfall abgeschlossen ist. Hier habe ich dann schon Verständnis für die Versicherer, die zum Schutz ihrer Versichertengemeinschaft einen Riegel vorschieben.

    Besser wäre, Legislative und Judikative hätten rechtzeitig eingriffen, um zu verhindern, dass man Rechtsschutz bekommen kann, für Verträge, die erst nach dem Abschluss von Finanzierungen abgeschlossen wurden. So wie es jetzt läuft, wird der Versicherungsschutz der aktuellen Tarife immer mehr ausgedünnt und die breite Masse der Neukunden ist Leidtragender.

    Wohl dem, der - wie ich vor 40 Jahren - nicht zu geizig war und einen aus heutiger Sicht überaus preiswerten Vollrechtsschutz abgeschlossen hat. Ich zahle jährlich keine 90 € für einen Vertrag, dessen minimale Versicherungshöchstsumme von 51.129 €, ausgereicht hat, um meinen Darlehens-Widerruf mit einem Streitwert (Zins- und Tilgungsleistungen bis zum Widerruf) von ca. 380.000 € zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Und dies ausschließlich für finanzierte Neubauten, von denen einige vermietet sind. Geiz ist nicht immer geil!

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