angenommen stirbt A, sein sohn nutzt A`s online konto weiter jahrelang.
was kann passieren, wenn die bank dann die falsche identität merkt ? was können die konsequenzen sein ?
So hart es ist – stirbt ein Angehöriger, müssen sich die Hinterbliebenen ungeachtet ihrer Trauer um alles Mögliche kümmern: Verträge kündigen, diverse Stellen informieren, die Beerdigung organisieren, Rechnungen bezahlen. Dazu wäre es oft hilfreich, auf das Bankkonto des Verstorbenen zugreifen zu können – das ist allerdings nicht ohne weiteres möglich.
Konto wird zum Nachlasskonto !!
Sobald eine Bank vom Tod eines ihrer Kunden erfährt, sperrt sie den Online-Banking-Zugang, die Bankkarten des Verstorbenen und führt das Konto als Nachlasskonto. Noch zu Lebzeiten erteilte Daueraufträge und Lastschriften werden bis auf Widerruf weiterhin ausgeführt. Laufende Zahlungen wie Mieten, Versicherungsbeiträge und ähnliches werden also erst einmal weiter beglichen.
Die Bankvollmacht
Will man seinen Angehörigen die Nachlass-Regelung erleichtern, ist es sinnvoll, einer Person seines Vertrauens bereits zu Lebzeiten eine „Vollmacht über den Tod hinaus“ für seine Konten zu erteilen. Denn bis die Formalitäten einer Erbschaft geklärt sind und sich die Erben auch als solche ausweisen können, kann es eine ganze Weile dauern. Eine bevollmächtigte Person kann dagegen sofort auf das Konto zugreifen und zwar unabhängig davon, ob sie zu den Erben zählt oder nicht. Die Bankvollmacht kann vom Kontoinhaber zu Lebzeiten als auch nach dessen Tod von seinen Erben jederzeit widerrufen werden. Banken stellen für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular bereit.
Macht man das nicht, ist das Strafbarkeit wegen Betruges und Strafbarkeit wegen Diebstahls.
Es wird auch die frage aufkommen von der Bank und der Polizei, wie kann das sein ?? Was wurde hier vertuscht oder gar vergessen !!