Zitat von
viktor
es hat mich gewundert da die anpassungsnachfragen von versicherungen kommen.
Sicher nur, wenn es sich um alte Gebäudeversicherungen handelt. In der Vergangenheit wurden die Versicherungssummen über verschieden Methoden ermittelt, die häufig individuelle spezifische Fehlerquellen beinhalteten. So konnten bei der Ermittlung
- über die Herstellungskosten nicht gerechtfertigte Preisunterschiede der Bauträger oder falsch festgelegt Eigenleistungen der Selberbauer falsche Werte erzeugt werden,
- durch Gutachter individuelle Fehleinschätzungen zu falschen Werten führen,
- über einen standardisierten Ermittlungsbogen durch die Zugrundelegung falscher Werte z. B. der Wohnfläche oder werthaltige Bauteile Abweichungen auftreten oder
- durch Übernahme der Werte vom Vorbesitzer vorgenannte Falschbewertungen manifestiert werden.
Deshalb und auch, weil häufig An- und Umbauten nicht gemeldet wurden, haben die Versicherer ein Interesse an einer Neubewertung und gleichzeitiger Überführung der Verträge in neuere, bessere aber auch teurere Tarife. Mittlerweile nutzen die Versicherer meist ein einheitliches Verfahren zur Ermittlung des Gebäudewertes bzw. sie nennen keinen monetären Versicherungswert, sondern entschädigen den Versicherten im Schadensfall aufgrund der zuvor angegebenen Werte (Wohnfläche) mit dem Neuwert. Wurden diese Werte vom VN falsch angegeben, dann bekommt er im Schadensfall keine Mehrentschädigung für eine Überversicherung, wohl aber einen Abzug im Falle einer Unterversicherung.