Ich habe am Freitag den 02. März morgens bei Filialöffnung um 9:00 Uhr in einer Sparkasse eine Bareinzahlung auf mein Basiskonto bei der ING DiBa gemacht. Hatte einfach vergessen, dass noch etwas abgebucht wird. Ich habe volle 20 Euro Gebühren dafür zahlen müssen. Musste leider sein. Die ING DiBa ist mit Automaten extrem schlecht aufgestellt. Einzahlen geht nirgends bei mir.
Natürlich war das Geld nicht pünktlich da. Die Gutschrift wurde erst am 06. März getätigt. Also Freitag, Samstag, Sonntag, Montag, bis Dienstagmorgen das Geld dann endlich gutgeschrieben war.
Frage: Ist das überhaupt noch zulässig? Überweisungen dürfen doch jetzt nur noch einen Tag dauern. Inwiefern unterscheiden sich Überweiungen von Konto zu Konto mit Überweisungen, die bar vorgenommen werden, die eine solche Verzögerung rechtfertigen würden? Kann ich Gebühren zurückverlangen, die wegen der Nichtdeckung angefallen sind?