KFZ Versicherung - Schadensfall nach Kündigung regulieren
Hallo liebe Forengemeinde.
Ich schildere mal meinen Fall: mein KFZ wurde vor einer Weile über Nacht aufgebrochen. Es wurde Bargeld entwendet und ein Schloss sowie das Zündschloss waren defekt. Ich habe mich bei meiner Versicherung gemeldet, da ich eine Teilkasko drauf habe war das ein Versicherungsfall. Das sah damals auch die Versicherung so und schickte einen Gutachter vorbei. Der hat seine Arbeit getan und stellte Totalschaden fest. Ich melde mich also wieder bei der Versicherung und mir wird bestätigt, dass mir der Betrag "Reperaturkosten laut Gutachter minus Zeitwert minus Selbstbeteiligung", im Endeffekt gute 800€, zustehen. Die Versicherung schickt mir ein Formular zu welches ich ausfüllen und zurückschicken soll, dann wird mir der Betrag überwiesen. Gesagt getan, keine Auszahlung. Also wieder dort angerufen, man bräuchte jetzt leider inzwischen (neue Regelung plötzlich) eine Bescheinigung von der Polizei, die solle ich nachschicken und dann wird mir der Betrag ausgezahlt.
Jetzt war dummerweise mein Konto bei der Abbuchung eines Versicherungsbetrages nicht gedeckt. Durch Umzug habe ich keine Info durch die Versicherung bekommen, ging leider unter. Jetzt ist meine Haftpflicht+Teilkasko durch die Versicherung gekündigt worden und ich musste logischerweise den fehlenden Betrag nachzahlen. Leider sagt die Versicherung, dass ich mir trotz nachgezahlten Betrag, eine neue Versicherung suchen muss. Gesagt getan, bin jetzt wo anders versichert.
Nun zur großen Frage: Habe ich trotz der Kündigung durch die Versicherung ein Recht auf die Schadensregulierung, also den Betrag von 800€? Schließlich habe ich ja alle Beiträge bezahlt und es handelt sich eindeutig um einen Teilkaskoschadensfall. Wurde ja auch damals so bestätigt.
Was sagt ihr dazu, muss mir meine alte Versicherung trotzdem den Schaden regulieren? Zur Info, der Tag des Schadens liegt jetzt etwa 5 Monate zurück. Telefonate mit der Versicherung haben bis jetzt nichts gebracht, hieß immer nur man melde sich nochmal usw und es gab nie eine konkrete Antwort...
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe/Meinungen! MfG
AW: KFZ Versicherung - Schadensfall nach Kündigung regulieren
Hallo,
offensichtlich waren man Tag des Schadens alle Beiträge bezahlt und es bestand eine Deckung, sonst hätte die Versicherung kein Geld für einen Gutachter ausgegeben.
Daher haben sie meiner Meinung nach auch ein Recht auf die versicherte Leistung, egal ob später der Vertrag beendet wurde und egal von wem und warum.
MfG
Alexander Reibold
Freie Finanzberatung
Neuburg an der Donau