Riesterrente - Todesfall

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  1. Avatar von mampe
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    Standard Riesterrente - Todesfall

    Guten Tag,

    mein Bruder ist verstorben und hatte eine Riesterrente, die er schon monatlich bekam.(seit 2016)
    Da ich in seinen Unterlagen nicht finde was erben oder Kündigung betrifft, stellt sich mir die Frage kann ich die Riesterrente komplett kündigen oder geht das garnicht ?

    In dem Schreiben von 2016 stand neben dem monatlichen Rentenbetrag: "Sie erhalten sie garantiert eine Leben lang" ??
    Ist das so, oder nur nett formuliert, und am Ende wird nur gezahlt bis das erreichte Guthaben von 2016 aufgebraucht ist ?

    Danke,
    Gruss,
    Mampe

  2. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Riesterrente - Todesfall

    Mein Beileid zum Tode deines Bruders.

    Mal verliert man und mal gewinnen die anderen.

    Dein Bruder hat die Rente doch sein komplettes Leben (ab einen gewissen Zeitpunkt) bekommen oder?

  3. Avatar von mampe
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    Standard AW: Riesterrente - Todesfall

    Danke fürs Beileid.

    Die Rente bekam er ab 08/2016. Ja, aber was wäre wenn er oder sein Erbe noch 20 Jahre leben. Da wäre das Guthaben längst aufgebraucht.

    Für mich stellt sich die Frage ob es bei Todesfall kein Sonderkündigungsrecht gibt.
    Da muss ich wohl warten bis die Versicherung mal Ihre Vertragsbedingungen zuschickt.

  4. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Riesterrente - Todesfall

    Hallo Mampe,

    die Riester-Rente wird immer an die versicherte Person, die bei Riester identisch ist mit dem Versicherungsnehmer, lebenslang bezahlt. Sie endet also automatisch am Ende des Monats in dem die versicherte Person verstirbt.
    Zusätzlich kann man bei vielen Tarifen vereinbaren, dass die Rente auch über den Tod hinaus noch eine bestimmte Zeit an die Hinterbliebenen bezahlt wird.
    Diese "Rentengarantiezeit" beginnt mit der ersten Rentenzahlung.
    Bei einigen Anbietern kann man auch vereinbaren, dass das übrig gebliebene Vermögen in einem Betrag ausbezahlt wird.

    Kündigen müssen sie nicht. Sie müssen nur der Versicherung eine Kopie der Sterbeurkunde schicken und fragen was bezüglich des Restvermögens vereinbart war.
    Oder sie finden in den Unterlagen ihres Bruders die Versicherungspolice. Dort könnten sie das auch selbst nachlesen.

    MfG

    Alexander Reibold
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  5. Avatar von Couponschneider
    Couponschneider ist offline

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    Standard AW: Riesterrente - Todesfall

    Zitat Zitat von mampe
    Danke fürs Beileid.

    Die Rente bekam er ab 08/2016. Ja, aber was wäre wenn er oder sein Erbe noch 20 Jahre leben. Da wäre das Guthaben längst aufgebraucht.

    Für mich stellt sich die Frage ob es bei Todesfall kein Sonderkündigungsrecht gibt.
    Da muss ich wohl warten bis die Versicherung mal Ihre Vertragsbedingungen zuschickt.
    Eine Leibrentenversicherung ist eine Versicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko, was einige linke Unholde bereits als zum Unwort des Jahres küren wollten. Finanziell ist aber ein langes Leben für den Betroffenen durchaus ein Risiko und genau dagegen versichert man sich. Ein Versicherer hält dagegen und er gewinnt sozusagen den Jackpot, wenn der Versicherte kurz nach Renteneintritt verstirbt.

    Das Geld ist weg.

  6. Avatar von mampe
    mampe ist offline
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    Standard AW: Riesterrente - Todesfall

    Hallo Alexander,

    Danke für die ausführliche Antwort.
    Mittlerweile hat es sich dann nach Erhalt der Police und Rücksprache mit der Versicherung geklärt.
    Die Rente endet mit seinem Tod und gemäß Vertrag wird das Restguthaben abzüglich der staatl.Förderung ausbezahlt.

    Das war anfangs nicht sauber kommuniziert wurden seitens der Versicherung und dazu waren dann ein paar Telefonate erforderlich, aber am Ende alles in geregelten Bahnen.

    MfG
    Mampe

  7. Avatar von mampe
    mampe ist offline
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    Standard AW: Riesterrente - Todesfall

    Zitat Zitat von Couponschneider
    Das Geld ist weg.
    Hier ging es ja um eine Riester-Rente und gemäß Vertrag ist das restliche Guthaben nicht weg, sondern wird ausbezahlt.
    Eine Kündigung musste ich als Erbe auch nicht ausstellen, hier endet der Vertrag mit dem Tod des Versicherungsnehmers.

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