Liberty Pro-VorsorgePlus 4U Police gegen ETF tauschen?

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  1. Avatar von schaefer81
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    Standard Liberty Pro-VorsorgePlus 4U Police gegen ETF tauschen?

    Hallo zusammen,
    ich habe mich 2004 für das Produkt Pro-VorsorgePlus 4U von der Liberty Europe entschieden um etwas für die Rente zu tun.
    Aus heutiger Sicht weiß ich das es sicherlich besseres gegeben hätte,
    nun sind die Abschlusskosten aber bezahlt und ich muss/kann mich entscheiden diesen durch einen ETF zu ersetzen.
    Das Aktuelle Fond Volumen kann jederzeit steuerfrei und ohne Abzüge ausgezahlt werden.

    Leider tue ich mich sehr schwer bei der Berechnung und was sich mehr lohnen würde,


    • Hohe Verwaltungskosten dafür aber der Steuerliche Vorteil des Liberty Europe,
    • oder geringe Verwaltungskosten dafür aber Vorabsteuern jedes Jahr + Steuern beim Verkauf.


    Mache ich einen Fehler bei der Berechnung?
    Nicht das ich etwas vergessen habe bevor ich kündige und mich später ärgere, das ich mich "schon wieder" nicht mit den Produkt auseinander gesetzt hab!
    Eigenlich sieht es sehr klar aus, aber die Wertentwicklung letztes Jahr sah nun auch nicht so düster aus...


    Aktuelle Wertentwicklung
    (Bei einer monatlichen Sparrate von 73,43€)

    01.12.2016 6.225.58 (48% M&G GLOBAL BASICS FUND 52% LINGOHR-SYSTEMATIC-LBB-INVEST)
    01.12.2017 7.714,54 (48% M&G GLOBAL BASICS FUND 52% LINGOHR-SYSTEMATIC-LBB-INVEST)

    Die beiden Fonds sehen nicht so schlecht aus, meiner Meinung nach.

    Beispielrechnung
    (ich habe das Volumen und die Beiträge gerundet um sie besser zu rechnen)

    Liberty


    • Volumen = 7000€
    • Anlagedauer = 1 Jahr
    • Rendite = 5% p.a.
    • Monatliche Rate = 100€
    • Ausgabeaufschlag = 4% p.a. (4€ Verwaltungsgebühr pro Monat (12x100€ - 48€))
    • Risikobeiträge aufs Jahr gerechnet = 12,43€
    • Verwaltungsgebühr = 2,7% p.a. (0,7% Fondverwaltung + 2% von jeder Beitragszahlung)


    • Endbetrag vor Kosten = 8610€ (12x100€ + 7000€ = 8200€ + 5% Rendite)
    • Kosten = 589,3€ (8610€ - 6,7% Gebühren - 12,43€ Risikobeitrag)
    • Endbetrag nach Kosten = 8020,7€


    ETF


    • Volumen = 7000€
    • Anlagedauer = 1 Jahr
    • Rendite = 5% p.a.
    • Monatliche Rate = 100€
    • Verwaltungsgebühr = 0,57% p.a. (0,20% Ordergebühren + 0,37% Verwaltungsgebühr pro Jahr)


    • Endbetrag vor Kosten = 8610€ (12x100€ + 7000€ = 8200€ + 5% Rendite)
    • Kosten = 49€ (8610€ - 0,57% Gebühren)
    • Endbetrag nach Kosten = 8560,92€


    • Besteuerung zum Jahresende = 11,66€ Vorabpauschale
    • Besteuerung beim Verkauf = 54,98€


    Über Meinungen etc. würde ich mich wirklich freuen, mein Kopf qualmt schon )

  2. Avatar von Axman
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    Standard AW: Liberty Pro-VorsorgePlus 4U Police gegen ETF tauschen?

    Hallo schaefer81,

    Dein Anliegen ist ja nun schon länger her, aber auch ich beschäftige mich aktuell mit dem Liberty.

    Was hast Du inzwischen damit gemacht? Irgendetwas umgestellt?

    Ich lese auch immer wieder das man verklagen soll, weil nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Wie gehst Du damit um?

    Ich freue mich auf eine Rückantwort.

    Gruss axman

  3. Avatar von Axman
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    Standard AW: Liberty Pro-VorsorgePlus 4U Police gegen ETF tauschen?

    Zitat Zitat von Axman
    Hallo schaefer81,

    Dein Anliegen ist ja nun schon länger her, aber auch ich beschäftige mich aktuell mit dem Liberty.

    Was hast Du inzwischen damit gemacht? Irgendetwas umgestellt?

    Ich lese auch immer wieder das man verklagen soll, weil nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Wie gehst Du damit um?

    Ich freue mich auf eine Rückantwort.

    Gruss axman
    Hi, gibt es noch jemand der sich mit dem Thema halten oder verkaufen beschäftigt?

    Gruss axman

  4. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Liberty Pro-VorsorgePlus 4U Police gegen ETF tauschen?

    Das machen Honorarberater gerne muss man halt ein Honorar zahlen.

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Liberty Pro-VorsorgePlus 4U Police gegen ETF tauschen?

    @ Axman,

    was wollen sie hören? Die Wahrheit oder die Lüge?

    Tatsache ist und bleibt je größer die Renditen, desto größer das persönliche Risiko. Aber ob das Risiko die Rendite wert ist, hängt davon, ob man einen Verlust aussitzen kann. Sprich, ob andere Vermögenswerte vorhanden sind.

    So sind nur Versicherungen, die in Deutschland gelagert werden nur in Deutschland gegen Ausfall gesichert. In Irland nun ja, da gilt das Problem, das der Kunde mit dem Ofenrohr sein Geld verschwinden sieht, wenn die Versicherung ihren Hauptsitz in Irland hat.

    Wie heißt es so schön: "Freizügigkeit, mit riesigem Risiko, insbesondere durch eine Insolvenz und Börsenzusammenbrüche".
    Zwar sind Börsenzusammenbrüche wichtig, um wieder billiger einzukaufen, dies muss aber in der Rentenphase ausgeschlossen sein. Damit muss mindestens 5 bis 10 Jahre vor der Rente Schluss sein.

    Hier verweise ich auf den Fall der Firma Enron, USA hin. Da haben viele Jahrzehnte die AN, nach den § 401 k der USA, die eigen der Firmenaktien gekauft. Bis zu 18.500 € jährlich, die Firma legte weitere 50 % dazu.
    Was jährlich Aktien von einem Vermögenszuwachs von 27.500 $ bedeutete, nach 10 Jahren von 275.000 $ + bedeutete, bis zum Tag des Delisting von der Börse, wo der Kurs von 80 $ je Aktie am letzten Börsentag gehandelt wurde.
    Am Abend war der Wert weniger als 0,1 $ je Aktie wert. Was einen Kursabsturz von dem 800-fachen bedeutete. aus den schönen 275.000 $ wurden zum Handelsschluss 343,75 $.

    Also lese Sie bitte die AGB's durch! Oder fragen sie lieber einen Honorar-Berater oder Versicherungs-, Fondsmakler, bitte aber nicht einen Strukki. Da denke ich an CMI!
    BGH urteilt gegen die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) - juristischer Super-GAU für CMI
    Die mündliche Verhandlung des IV. Zivilsenats des BGH gegen den britischen Lebensversicherer CMI am 11.07.2012 war mit Spannung erwartet worden. Die Erwartungen des in dem Verfahren VI ZR 151/11 von Witt Rechtsanwälte vertretenen Mandanten gegen CMI wurden nicht enttäuscht.
    Das oberste deutsche Zivilgericht stellte fest, dass CMI ein unzutreffendes und zu positives Bild der zu erwartenden Renditen gegeben habe. Darüber hinaus sei CMI verpflichtet gewesen, die Versicherungsnehmer umfassend und verständlich über die Wirkungsweise des sogenannten „smoothing-Verfahrens“ aufzuklären. Der BGH stellte auch fest, dass CMI den Kläger über die Quersubventionierung zwischen den einzelnen Pools aufklären musste. Der BGH bestätigte damit in dem Verfahren zu Az. IV ZR 151/11 vollumfänglich die von Witt Rechtsanwälte vorinstanzlich vertretene Rechtsauffassung zu dem Vorliegen der oben genannten Aufklärungspflichtverletzungen und dem sich hieraus ergebenden Schadenersatzanspruch (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 18.07.2011, Az. 7 U 146/10). Auch in allen weiteren teils grundlegenden rechtlichen Fragen, so zur Aktivlegitimation, Zurechnung des Vermittlerhandelns, Verjährung etc. bestätigte der BGH die von Witt Rechtsanwälte vertretene Rechtsauffassung. Es war ein Erfolg auf ganzer Linie.
    Das OLG Stuttgart hatte zunächst den Anspruch des Klägers, so gestellt zu werden, als habe er den EuroPlan nicht abgeschlossen (Schadensersatz = Rückabwicklung), abgelehnt und CMI stattdessen verurteilt, die in der Versicherungspolice vereinbarten Auszahlungen vollumfänglich zu leisten. Dass es diesen sogenannten Erfüllungsanspruch tatsächlich gibt, hat der BGH zudem bestätigt. Er stellt jedoch auch fest, dass es dem Versicherungsnehmer nicht verwehrt sein darf, sich statt der Erfüllung auf Schadenersatz zu berufen. Das Urteil des OLG Stuttgart wurde daher vom BGH aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das OLG Stuttgart zurückverwiesen.
    Damit hat CMI also eine doppelte Schlappe hinnehmen müssen, denn nun können sowohl Schadensersatzansprüche als auch Erfüllungsansprüche gegen CMI erfolgreich durchgesetzt werden.
    Es ist aufgrund der Rechtsausführungen des BGH nunmehr davon auszugehen, dass das OLG Stuttgart CMI zur Leistung von Schadenersatz an unseren Mandanten verurteilt.
    Darüber hinaus bleibt aber auch für die sehr große Zahl unserer weiteren Mandanten die Möglichkeit bestehen, den Erfüllungsanspruch durchzusetzen. Dies hat insbesondere in den Fällen zukünftig Bedeutung, in welchen der eigentliche Schadensersatzanspruch gegen CMI bereits verjährt ist.
    Wir raten daher jedem Anleger, sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen. Hans Witt
    Allerdings dürfte für viele Kunden nicht hilfreich gewesen sein, da Sie bis dahin verhungert oder verstorben waren.

    bruno68

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