ich habe eine Frage bzgl. der Sicherheitenbestellung bei einer Baufinanzierung. Ist folgende Vorgehensweise der normale Ablauf?
Darlehenszusage der Bank - Grundschuldbestellungsurkunde und Zweckerklärung werden mit versendet
Darlehenszusage gegenzeichenen und zurück zur Bank
Grundschuldbestellungsurkunde und Zweckerklärung zum Notar - dieser fertigt eine Urkunde an und versendet sie zusammen mit der unterschriebenen Zweckerklärung an die Bank, an das Grundbuchamt eine Abschrift der Urkunde sowie an alle Darlehensnehmer
Wird jetzt das Darlehen ausbezahlt, oder muss gewartet werden, bis das Grundbuchamt die Urkunde in das Grundbuch eingepflegt hat?
Selbstverständlich müsst ihr Eigentümer des Grundstücks geworden (nachrichtliche Eintragung im Grundbuch) und die Grundschuld (Sicherheit für die Bank) eingetragen sein.
Was konkret ist deine Frage, bzw. der Hintergrund dieser?
Hintergrund ist, dass ich versuche ein Zeitfenster abzuschätzen, wann die Sache durch ist.
Eigentümer bin ich schon länger - ich habe quasi mein unbelastetes Grundstück jetzt als Sicherheit für diverse Umbaumaßnahmen hergenommen. Allerdings hat das Grundbuchamt für die Eigentumseintragung ca 12 Wochen gebraucht, und ich fürchte, dass ich meinen Zeitplan nicht halten kann, wenn das jetzt wieder so lange dauern sollte bzw. wenn die Bank erst Geld auszahlen kann wenn die Grundschuld aus der vollstreckbaren Urkunde (die sie ja schon haben!) vom Grundbuchamt umgesetzt wurde.
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noelmaxim
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noelmaxim
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AW: Sicherheitenbestellung Baufinanzierung
Nein, dafür kannst du ein kostenpflichtiges Rangattest bzw. eine Notarbetstätigung in Auftrag geben. So muss die Eintragung der Grundschuld nicht abgewartet werden.
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#5
Bankkaufmann
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AW: Sicherheitenbestellung Baufinanzierung
Halo Lolo, anstatt Grundschuldeintragung abzuwarten gibt es die Notarbestätigung oder Rangbescheinigung.
Hierbei haftet dann der Notar für die rangrichtige Grundschuldeintragung.
Das genügt der Bank wenn dies vorliegt und die Grundschuldbestellungsurkunde.
Dann kann hier ausgezahlt werden.
Macht aber nicht jeder Notar.
Einfach dort aber anrufen und nachfragen.
Vielen Dank für die schnelle Hilfestellung. Ein Anruf beim Notar - er erstellt so eine Bescheinigung und kassiert dafür natürlich nochmal Geld - ab zur Bank damit und alles ist gut. Insofern Danke.
Ich werde aber den Eindruck nicht los, dass sich die Banken offensichtlich am liebsten 5x absichern (wenn ich mich doch schon einer Zwangsvollstreckung im Fall des Nichtzahlens unterwerfe, sollte das doch reichen?)!
Nun ja,
die Bank bekommt ja eine Grundschuldbestellungsurkunde, die exakt nach ihren Wünschen gemacht wird. Dadurch unterwirft man sich ja der Vollstreckung. Sollte doch eigentlich reichen, oder? Was soll denn das Grundbuch anderes machen, als das auch so eintragen? Und den Grundbuchauszug kontrolliert der Notar ja auch bei der Erstellung der Urkunde... Mir ist das insgsamt ein wenig viel Aufriss für das Ergebnis: Wer nicht zahlt, dessen Haus wird versteigert - ist doch eignetlich ganz einfach...
Mein Notar hat übrigens die Rangbestätigung sofort gemacht und alles ist gut. Danke an die Tippgeber!
Hallo Lolo, Klar der Notar kann eine Rangbestätigung Notarbestätigung sofort ausstellen.
Das kostet aber extra.
Was hat es bei Ihnen gekostet die Rangbestätigung Notarbestätigung im Verhältnis zur Grundschuld?
Wenn meine Grundschuld in deiner Sicherheit nicht eingetragen ist, dann kannst du dich noch so vielen Dingen unterwerfen, eine Zwangsversteigerung deiner Immobilie ist dann mal eben so nicht möglich.
Hat alles schon seine Richtigkeit, die Form muß gewahrt und die Gesetze eingehalten werden.
... ich bin ja kein Jurist - insofern glaube ich das auch. Der eigentliche Punkt ist ja, dass die Grundbuchämter offensichtlich nicht ganz so zügig arbeiten (können), wie man das manchmal gerne hätte...
Hallo Lolo, im Grundbuchamt wird auch eines nach dem anderen abgearbeitet.
Mitunter gibt es hier deutschlandweit schon gehörige Bearbeitungsdauerunterschiede.
Der Unterschied ist der, dass aus der reinen persönlichen Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung die Bank - wenn das Geld ausgezahlt ist und die Grundbucheintragung aus welchem Grund auch immer nicht oder nicht zeitnah erfolgt - in der Zwangsversteigerung nur aus persönlichem Anspruch aus einer deutlich schlechteren Rangklasse vollstrecken kann, als wenn sie aus einem dinglichen Anspruch (also der eingetragenen Grundschuld selbst) betreibt. Diese Unsicherheit möchte die Bank - verständlicherweise - nicht eingehen.
Die Bearbeitungszeiten der Grundbuchämter sind unterschiedlich, das ist richtig. Es hängt allerdings auch an den Banken und Notaren. Die reine Eintragung der Grundschuld ist in der Regel keine Hexerei, das ist Routinearbeit im Grundbuchamt.