ich habe eine Frage bezüglich meiner Baufinanzierung.
Ich habe 2012 eine Baufinanzierung mit einem Sparkassendarlehen in Kombination mit einem LBS Bausparer abgeschlossen. Also aktuell zahle ich nur die Zinsen (keine Tilgung) für das Sparkassendarlehen und bespare den Bausparer in der Sparphase.
Nun meine Frage: Was passiert mit dem Sparkassendarlehen sollte der Bausparvertrag vorzeitig zuteilungsreif sein? (also vor Ablauf der Sollzinsbindung) Muss ich dann Vorfälligkeit bezahlen? Hat da jemand Erfahrung mit?
In meinen Vertragsnterlagen steht dazu folgendes:
Sollzinsbindung: bis 31.10.2022
Vertragslaufzeit: bis Zuteilung
Das würde für mein Laienverständnis bedeuten, dass das Darlehen mit der Zuteilung gekündigt wird und mir somit keine weiteren Kosten entstehen.
Vielen Dank schonmal für Antworten. Vielleicht gibt es ja jemanden der damit schon Erfahrungen gemacht hat.
So ist es. Wenn die Möglichkeit besteht, den BSV höher zu besparen bzw. Sonderzahlungen einfließen zu lassen, wird er früher zuteilungsreif und kann somit das Darlehen der Bank früher ablösen. (keine Vorfälligkeit, da „bis Zuteilung“)
Nein, das ist keineswegs gewährleistet! Im Darlehensvertrag ist exakt dieses Prozedere beschrieben und möglicherweise ist das ausgeschlossen.
Ich kann aber Zuversicht vermitteln, dass der Darlehensvertrag aus 2012 - insbesondere da es ein Vertrag der Sparkasse ist, gravierende Fehler aufweist, als das ein Widerruf aufgrund der der Fehlerhaftigkeit dieser Belehrung noch möglich ist.
Und wenn in dem Darlehensvertrag steht "bis Zuteilung", dann muss das Bauspardarlehen schon mal gar nicht in Anspruch genommen werden!
Ich kann aber Zuversicht vermitteln, dass der Darlehensvertrag aus 2012 - insbesondere da es ei Vertrag der parkasse ist, gravierende Fehler aufweist, als das ein Widerruf aufgrund der der Fhlerhaftigkeit dieser Belehrung noch möglich ist.
OT:
Ist das nur bei Bauspardarlehen der Fall oder bei allen Immobilienfinanzierungen der Sparkasse(n)?