Eine Stornierung/Widerruf von (kapitalbildenden) Lebensversicherungs-Verträgen aus einem bestimmten Zeitraum und mit gewissen Fehlern in der Widerrufsbelehrung, soll laut Urteil möglich sein. Es gibt Musterschreiben hierzu, dennoch wird aber oft zu einem Anwalt geraten.
Brauch ich den Anwalt oder haben viele und werde ich mit dem Musterschreiben Erfolg haben?:
- Ich zahle in eine 2001 abgeschlossene, kapitalbildende Lebensversicherung ein. In der Widerrufsbelehrung steht etwas von "14 Tagen", anstatt der korrekten 30(?)Tage.
- Reicht das für eine Stornierung?
- Weitere Daten/komplette Belehrung kann ich nachreichen.
- (Den Versicherer möchte ich eher nicht nennen.)
Eine Stornierung/Widerruf von (kapitalbildenden) Lebensversicherungs-Verträgen aus einem bestimmten Zeitraum und mit gewissen Fehlern in der Widerrufsbelehrung, soll laut Urteil möglich sein. Es gibt Musterschreiben hierzu, dennoch wird aber oft zu einem Anwalt geraten.
kapitalbildende LV mit Berufsunfähigkeitsversicherung
8000 € eingezahlt (seit 2001 ; Laufzeit 40 Jahre)
2000 € aktueller Rückkaufswert
60 € / Monatsrate
-LV-Anteil lag 2012 bei 19€ (bei 54€ Gesamt-Monatsrate)
-(jährliche dynamische Erhöhung seit Jahren ausgesetzt)
-(2011 mal 1 Jahr stillgelegt)
Laut deren Rechnung hab ich am Ende in etwa soviel raus, wie ich mit 60€ weiterhin ab jetzt einzahlen würde.
Aber die gehen ja von jährlicher dynamischer Erhöhung der 60€ aus, d.h. dass das Eingezahlte viel mehr sein wird.
Außerdem sprechen gegen diese Hochrechnungen ja die jetzigen Beträge, 8000 € eingezahlt gegen 2000 € Rückkaufswert, sehr sehr traurig, selbst unter Berücksichtigung, dass man ja BUV versichert war, und dass am Anfang evtl. erstmal mehr eingezahlt werden muss.
Stornieren ist, auch wenn sich die LV lohnt, dennoch absolut interessant, weil einfach alles rückgängig gemacht wird.
Lohnt sich denn für die 8000 € ein Anwalt, oder ist der so teuer dass er einen Großteil davon einnimmt, oder würde man nur den LV-Anteil der 8000 € erklagen können?
Du hast in den 16 Jahren Leistungen bekommen, die man abziehen muß, nämlich BU und LV-Risikoschutz.
Wenn man von 19 EUR LV-Prämie ausgeht und davon den Risikoschutz mit angenommen 5 EUR abzieht, komme ich auf folgendes:
14 x 12 Monate X 16 Jahre = 2.688 EUR (Sparanteil LV)
Jetzt zieh noch ein Jahr Stilllegung (168 EUR) ab.
Wenn Du während der Stilllegung Leistungen ohne Beitrag bekommen hast, muß Du die auch nochmal vom Kapital abziehen.
Die Prämie schein im wesentlichen für den BU und Risikoschutz draufgegangen zu sein.
Stimme vollkommen zu. Mir war das auch nochmal durch den Kopf gegangen, und im Grunde geht's doch nur um 1000 € Kapital-LV-Anteil, die ich durch eine Klage mehr bekommen würde, als Geld durch den Rückkaufswert!?!?!
Das wollte ich so gerade hier fragen, aber deine bestätigende Antwort war schon vorher da
Nein falsch!
Dass man nur den Kapital-LV-Anteil (3000€) bekommt ist doch falsch!? Beim Stornieren ist der gesamte Vertrag ungültig und wird rückgängig gemacht!? Also würde es um die 8000 € gehen!?
Nein falsch!
Dass man nur den Kapital-LV-Anteil (3000€) bekommt ist doch falsch!? Beim Stornieren ist der gesamte Vertrag ungültig und wird rückgängig gemacht!? Also würde es um die 8000 € gehen!?
Nein doch richtig. Der Risikoanteil wird nicht erstattet siehe folgenden Text im von mir bereits verlinkten Beitrag von Finanztip:
Risikoanteile
Der Versicherer darf die sogenannten Risikoanteile abziehen. Das sind die Kosten, die für den Versicherungsschutz anfallen, den Sie während der Laufzeit des Vertrags hatten. Das kann ein Todesfallschutz und ein Schutz bei Berufsunfähigkeit sein.
Im übrigen solltest Du einmal prüfen, wieviel Dein derzeit vereinbarter BU-Schutz für sich alleine kosten würde. Hol Dir mal Angebote von Versicherern, die nur den reinen Risikoanteil (Todesfall- und/oder BU-Schutz versichern), dann kannst Du erkennen, wieviel für den Spartopf übrig bleibt. Wie hoch ist dieaugenblickliche Todesfallsumme und der monatliche BU-Schutz (nach der Dynamik)?