ich hatte im Jahr 2017 insgesamt 5000 Euro Lohnkosten für Handwerker. Da ich das Geld zur Rechnungsstellung nicht komplett aufbringen konnte, haben meine Eltern den Gesamten Betrag vorerst gezahlt. im Dezember 2017 zahlte ich meinen Eltern das Geld zurück.
Kann ich nun in meiner Steuererklärungen die Handwerkerkosten ohne Probleme absetzen? Reicht es dem Finanzamt den Kontoauszug der Rückzahlung an meine Eltern beizulegen?
Um Handwerkerleistung abzusetzen ist neben der Rechnung, der Überweisungsbeleg zwingend erforderlich.
Sicher wart ihr so schlau, dass deine Eltern dir das Geld überwiesen haben und du die Überweisung dann von deinem Konto getätigt hast und somit hast du den Nachweis. Sonst ist es "großes persönliches Pech".
Hat nichts damit zu tun, wieviel man selber an Steuern zahlt - soweit ich weiss, kann man damit auch etwas bekommen, wenn man selber keine/wenig Steuern zahlt - im Rechnungsbetrag sind ja eh schon 19% Mehrwertsteuer enthalten.
Aber da die Arbeit ja vermutlich an einer anderen Adresse als der Wohnadresse der Eltern erfolgt ist, ist es evtl. halt nicht möglich.
Betrifft ja auch "nur" Lohnkosten etc. und nicht das Material.
Evtl. mal beim Lohnsteuerhilfeverein/Steuerberater fragen?
"Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung durch den Steuerpflichtigen ist auch möglich, wenn die Aufwendugnen für die haushaltsnahe Dienstleistung, Pflege - oder Betreungsleistung oder die Handwerkerleistung, für die der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten hat, von dem Konto eines Dritten bezahlt worden sind."