Frage zur Absetzung von Handwerkerkosten

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  1. Avatar von schweinshaxxn
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    Standard Frage zur Absetzung von Handwerkerkosten

    Hallo zusammen,

    ich hatte im Jahr 2017 insgesamt 5000 Euro Lohnkosten für Handwerker. Da ich das Geld zur Rechnungsstellung nicht komplett aufbringen konnte, haben meine Eltern den Gesamten Betrag vorerst gezahlt. im Dezember 2017 zahlte ich meinen Eltern das Geld zurück.

    Kann ich nun in meiner Steuererklärungen die Handwerkerkosten ohne Probleme absetzen? Reicht es dem Finanzamt den Kontoauszug der Rückzahlung an meine Eltern beizulegen?

    Gruß

  2. Avatar von peer
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    Standard AW: Frage zur Absetzung von Handwerkerkosten

    Um Handwerkerleistung abzusetzen ist neben der Rechnung, der Überweisungsbeleg zwingend erforderlich.
    Sicher wart ihr so schlau, dass deine Eltern dir das Geld überwiesen haben und du die Überweisung dann von deinem Konto getätigt hast und somit hast du den Nachweis. Sonst ist es "großes persönliches Pech".

  3. Avatar von utopus
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    Standard AW: Frage zur Absetzung von Handwerkerkosten

    Oder die Eltern setzen es ab.

  4. Avatar von schweinshaxxn
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    Standard AW: Frage zur Absetzung von Handwerkerkosten

    Nachdem meine Eltern das Geld direkt an den Handwerker überwiesen haben, habe ich wohl nun "großes persönliches Pech".

    Ich glaube nicht, dass meine Eltern als Rentner dies absetzen können.

    tjo, aus Fehlern lernt man. Danke für eure Antworten.

  5. Avatar von utopus
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    Standard AW: Frage zur Absetzung von Handwerkerkosten

    https://www.finanztip.de/handwerkerkosten/

    Hat nichts damit zu tun, wieviel man selber an Steuern zahlt - soweit ich weiss, kann man damit auch etwas bekommen, wenn man selber keine/wenig Steuern zahlt - im Rechnungsbetrag sind ja eh schon 19% Mehrwertsteuer enthalten.

    Aber da die Arbeit ja vermutlich an einer anderen Adresse als der Wohnadresse der Eltern erfolgt ist, ist es evtl. halt nicht möglich.
    Betrifft ja auch "nur" Lohnkosten etc. und nicht das Material.

    Evtl. mal beim Lohnsteuerhilfeverein/Steuerberater fragen?

  6. Avatar von KeRin
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    Standard AW: Frage zur Absetzung von Handwerkerkosten

    Halt Stop.

    "Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung durch den Steuerpflichtigen ist auch möglich, wenn die Aufwendugnen für die haushaltsnahe Dienstleistung, Pflege - oder Betreungsleistung oder die Handwerkerleistung, für die der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten hat, von dem Konto eines Dritten bezahlt worden sind."

    BMF vom 9.11.2016 Rz. 51
    https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3

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