Bankbilanzierung - Zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen an den Darlehensgeber...
Hallo Zusammen,
ich beschäftige mich derzeit mit der Bilanzierung von (Pfandbrief)Banken i.R. meiner beruflichen Tätigkeit. Vor einigen Tagen bin ich im Formblatt 1 der RechKredV ("Rechnungslegungsverordnung für Kreditinstitute") auf den Posten Nr. 2 der Passivseite "Verbindlichkeiten ggü. Kunden" gestoßen. In diesem gibt es für Pfandbriefbanken einen Unterposten d) andere Verbindlichkeiten mit folgender "darunter"-Angabe:
"zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen an den Darlehensgeber ausgehändigte Hypotheken-Namenspfandbriefe"
Könnte mir jemand an einem Beispiel erläutern, was darunter zu verstehen ist? - Bin schon fast am verzweifeln
Meine bisherige Idee:
"MeineBank" hat von einem Kunden (=Darlehensgeber) einen Kredit aufgenommen, und händigt
dem Kunden als Kreditsicherheit einen Hypotheken-Namenspfandbrief aus.
Lieben Dank vorab und viele Grüße,
Christian Beierlein