BHW frage zum Vorgehen

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  1. Avatar von Jan_H
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    Standard BHW frage zum Vorgehen

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage zum Thema BHW Altverträge.

    Genauer gesagt habe ich einen Bausparvertrag Tarif D4 (also mit 4% Zinsen pro Jahr auf alles.)
    Abgeschlossen 1994
    Bausparsumme 13000 € (damals 26000 DM.)

    Dem BHW Berater vertraue ich bei dieser Sache nicht mehr so ganz da er mehrmals versucht hat mir schlechtere Verträge im Tausch für diesen anzubieten.

    Ich habe aus dem Vertrag irgendwann mal Geld herausgenommen und ihn dann ruhen lassen ohne dass das die Bausparsumme gemindert hat.

    Das Thema wurde schon öfter behandelt aber ich konnte bisher leider nicht die für mich wichtigen Informationen finden.

    Ich spare seit ein paar Jahren wieder 20€ pro Monat ein und komme langsam in den Bereich der Bausparsumme.
    Auch ich möchte den Vertrag so wie er ist weiter laufen lassen also nur noch die Zinsen abgreifen.

    Was muß ich tun um bei einer Auszahlung bzw. Zuteilung das Maximum raus zu holen?

    Soweit ich bisher sagen kann muß ich der Darlehnszuteilung Wiedersprechen bevor ich die Bausparsumme erreiche um die Abschlussgebühr zurück zu bekommen?
    Ist das so oder habe ich da was falsch verstanden.

    Leider habe ich das alte Tarifblatt nicht mehr. Kann mir das jemand zukommen lassen?

    Gruß Jan

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Ich denke es reicht jetzt auch. Wir haben gesagt und geschrieben, was geschrieben werden und gesagt werden musste. Mehr kann man nicht helfen.

    Im schlimmsten Falle ist die AG weg und dem TE ist das ja grundsätzlich auch egal, was ja auch ok sein soll.

  3. Avatar von Alex30
    Alex30 ist offline

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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Hallo, ich schreibe hier, weil ich eine ähnliche Frage habe.

    Ich habe auch einen BHW Bausparvertrag Tarif D4 abgeschlossen 1994. Der Vertrag wurde jetzt von der BHW mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt, weil er seit 10 Jahren zuteilungsreif ist. Jetzt ist die Frage, ob ich die Zuteilung annehmen und auf das Darlehen verzichten soll. Woraus ergibt sich, dass ich die Abschlussgebühr nebst Zinsen zurückerhalten würde? In den ABB habe ich dazu folgendes gefunden: "Kündigt der Bausparer den Vertrag oder verzichtet er nach Zuteilung auf das Bauspardarlehen wird die gezahlte Abschlußgebühr nicht herabgesetzt oder anteilig zurückgezahlt." Zinsen auf die Abschlussgebühr habe ich auch laut den Kontoauszügen schon jährlich bekommen.

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Warum kündigen? Sie sollen bei Darlehensverzicht zuteilen, die Zuteilung annehmen und Zinsen auf die Abschlussgebühr? Was soll das sein?

  5. Avatar von Alex30
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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Warum kündigen? Sie sollen bei Darlehensverzicht zuteilen, die Zuteilung annehmen und Zinsen auf die Abschlussgebühr? Was soll das sein?
    Ich verstehe leider nicht ganz was sie meinen. Mir wurde von der BHW gekündigt. Auf dem Kündigungsschreiben wird darauf hingewiesen, dass ich eine eventuelle tarifabhängige Erstattung der Abschlussgebühr nur bei Annahme der Zuteilung bekommen würde. Aber ich denke, bei meinem Tarif bekomme ich sie garnicht erstattet (siehe ABB oben von mir gepostet).

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Dadurch dass die Bausparkasse gekündigt hat, können sie auch gar nicht mehr zuteilen, insofern ist es egal, ob die Bausparkasse bei Zuteilung die AG zurück erstattet oder sie gar noch einen Zinsbonus bekommen!

  7. Avatar von Fraggleman
    Fraggleman ist offline

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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Ich habe auch einen BHW Tarif D4 aus dem März 1987, leider habe ich nur noch den Durchschrieb bei Vertragsabschluss ohne die Bedingungen. Kann mir jemand sagen wie hoch der Zinsbonus bei Darlehensverzicht ist?

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