BHW frage zum Vorgehen

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  1. Avatar von Jan_H
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    Standard BHW frage zum Vorgehen

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage zum Thema BHW Altverträge.

    Genauer gesagt habe ich einen Bausparvertrag Tarif D4 (also mit 4% Zinsen pro Jahr auf alles.)
    Abgeschlossen 1994
    Bausparsumme 13000 € (damals 26000 DM.)

    Dem BHW Berater vertraue ich bei dieser Sache nicht mehr so ganz da er mehrmals versucht hat mir schlechtere Verträge im Tausch für diesen anzubieten.

    Ich habe aus dem Vertrag irgendwann mal Geld herausgenommen und ihn dann ruhen lassen ohne dass das die Bausparsumme gemindert hat.

    Das Thema wurde schon öfter behandelt aber ich konnte bisher leider nicht die für mich wichtigen Informationen finden.

    Ich spare seit ein paar Jahren wieder 20€ pro Monat ein und komme langsam in den Bereich der Bausparsumme.
    Auch ich möchte den Vertrag so wie er ist weiter laufen lassen also nur noch die Zinsen abgreifen.

    Was muß ich tun um bei einer Auszahlung bzw. Zuteilung das Maximum raus zu holen?

    Soweit ich bisher sagen kann muß ich der Darlehnszuteilung Wiedersprechen bevor ich die Bausparsumme erreiche um die Abschlussgebühr zurück zu bekommen?
    Ist das so oder habe ich da was falsch verstanden.

    Leider habe ich das alte Tarifblatt nicht mehr. Kann mir das jemand zukommen lassen?

    Gruß Jan

  2. Avatar von Spiagei
    Spiagei ist offline

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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Hallo Jan,

    bevor dein Guthaben + Zinsen die Bausparsumme erreicht musst du die Zuteilung annehmen.
    Auf der Zuteilungsmitteilung kreuzt du an, das du auf das Bauspardarlehen verzichtest. Dann bekommst du deine Abschlußgebühr automatisch zurück.

    lg STefan

  3. Avatar von Jan_H
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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Hallo Stefan,

    danke für die Antwort.
    Was wenn man den Punkt verpaßt hat? Es ist ja ein recht kleiner Vertrag.
    Ich hoffe eigentlich darauf das die BHW ihn so laufen läßt und ich jedes Jahr die netten Zinsen einstreichen kann.
    So lange bis ich das Geld irgendwann mal wirklich abrufe.

    Gruß Jan

  4. Avatar von Polli1209
    Polli1209 ist offline

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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Du hast doch einen Kontoauszug, oder? Da siehst Du doch, ob Du über der Bausparsumme bist? Bzw. kannst Dir ja hochrechnen, wann das soweit wäre und entsprechend vorher die Zuteilung annehmen und auf das Darlehen verzichten.

  5. Avatar von Jan_H
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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Ja sicher, habe ich Kontoauszüge.
    Ich meine nur was wenn es doch passiert.
    Ist dann einfach die Abschlussgebühr weg?

  6. Avatar von Spiagei
    Spiagei ist offline

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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Zitat Zitat von Jan_H
    Ja sicher, habe ich Kontoauszüge.
    Ich meine nur was wenn es doch passiert.
    Ist dann einfach die Abschlussgebühr weg?
    Genau. In dem Moment wo das Guthaben inkl Zinsen die Bausparsumme übersteigt, gibt es keine Abschlußgebühr mehr zurück und die BHW wird den Vertrag sofort abrechnen.

    lg Stefan
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  7. Avatar von Jan_H
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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Hallo Stefan,

    danke.
    Dann endet der Vertrag also so oder so nur eben mit oder ohne Rückzahlung der Gebühr?

    Gruß Jan

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Gibt es einen Bonuszins? Wie setzen sich die genannten 4% zusammen? Geht es tatsächlich nur um Verlust der Abschlussgebühr?

    Fakt ist, mit Erreichen des Bauparguthabens in Höhe der Bausparsumme (Guthaben inkl. Zinsen, nicht aber Bonuszinsen, so es diese gibt) ist das Risiko hoch, dass die BHW den BSV kündigt und einen evtl. Bonuszins nicht auszahlt. Hier schließt sich die Frage an, geht es tatsächlich nur um den Verlust der Abschlussgebühr??

  9. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Gibt es einen Bonuszins? Wie setzen sich die genannten 4% zusammen? Geht es tatsächlich nur um Verlust der Abschlussgebühr?
    Gab es 1994 bereits Tarife mit Bonuszinsen?

  10. Avatar von Jan_H
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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Soweit ich weiß habe ich einfach 4% Zinsen auf alles.
    Ich habe nur die Urkunde nicht aber das originale Kleingedruckte.
    Nach allem was ich im Netz finden konnte gibt es bei meinem Tarif keinen Bonus Zins.
    Aber 4% ist ja auch nicht wenig heutzutage.

    Gruß Jan

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Natürlich ist das nicht wenig, wenn sich die 4% aber nicht aus einem Grundzins und einem Bonuszins zusammen setzt, dann kann dir im Falle einer Kündigung aber nichts weggenommen oder vorenthalten werden und eben darum geht es ja. Dann unterhalten wir uns tatsächlich "nur" um die Rückerstattung der AG, so das ebenfalls Bestandteil des Vertrages war.

    Auch diese würde ich dann aber vereinnahmen wollen, entsprechend teilst du den Vertrag kurz vor Erreichen der Bausparsumme mit Darlehensverzicht zu.

  12. Avatar von Spiagei
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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Der BSV D4 hat feste 4% Guthabenszins. Kein Bonus etc.

    Wenn er über die Bausparsumme kommt, dann gibts keine Abschlußgebühr mehr zurück. Bei vorheriger Zuteilungsannahme gibts die eben mit Zinsen wieder zurück!

    Also besser rechtzeitig nehmen.

    lg Stefan

  13. Avatar von Jan_H
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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Alles klar also da der Vertrag mit erreichen der Bausparsumme so oder so endet vorher die Zuteilen zum Stichtag beauftragen und auf das Darlehen verzichten.
    Dann sollte man das Maximum rausholen.
    Falls man es verpennt bekommt man halt die Einlage verzinst aber ohne die Gebühr zurück.

    Danke für die Hilfestellung.

    Es währe ja auch zu schön wenn man das einfach so weiterlaufen lassen könnte.

    Gruß Jan

  14. Avatar von Jan_H
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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Wenn ich das rot geschriebene richtig verstehe kann ich den Vertrag auch Teilen. Sagen wir 2/3 des Geldes herausnehmen und dann wieder ansparen mit dem selben Bausparbetrag von 13000€.
    Da ich einen D4 und keinen Dispo 2000 ; D Plus oder D Maxx Vertrag habe sollte ich auch weiterhin 4% bekommen oder nicht?

    Der verbleibende Vertrag soll gemäß den Bausparbedingungen (ABB) mit der vor der Teilung vorhandenen Bausparsumme und der erreichten Saldensumme fortgeführt werden (D maXX: § 13 Abs. 3 ABB; D Plus: § 12 Abs. 3 ABB; andere Dispo-Varianten: § 7 Abs. 4 ABB).
    Die beantragte Auszahlung führt bei den Tarifen D Plus und D maXX zu einer Kürzung der Gesamtverzinsung nach § 3 Abs. 2 ABB: Die bis zum Auszahlungstermin rechnerisch ermittelte Differenz zwischen höherer Gesamtverzinsung und Basiszins (§ 3 Abs.1 ABB) wird im Verhältnis des Auszahlungsbetrags zum erreichten Guthaben gekürzt. Der Anspruch auf eine höhere Verzinsung besteht also nur für das auf dem fortzuführenden Vertrag verbleibende Guthaben (Berechnungsbeispiel siehe Rückseite).
    Für Verträge im D maXX mit Vertragsbedingungen ab 01.03.2002 ist nach § 1 Abs. 3 ABB eine Erstattung der Abschlussgebühr ausgeschlossen.

    Achtung! Sonderregelung nur bei Dispo 2000, D Plus und D maXX mit Abschluss bis 14.09.2003
    Die Bausparsumme des verbleibenden Bausparvertrages wird nicht wiederhergestellt und wird damit im Ergebnis um den Rü;ckzahlungsbetrag reduziert.

    Gruß Jan

  15. Avatar von Spiagei
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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Hallo Jan,

    grundsätzlich hast du Recht, das ging einmal.....leider muß einer Teilung die Bausparkasse zustimmen und die BHW macht das GRUNDSÄTZLICH bei Alten Verträgen nicht mehr.
    Und Punkt B, wenn du 2/3 deines Geldes rausnehmen würdest. dann würde um diesen Betrag die Bausparsumme gekürzt. Siehe auch Sonderregelung!

    Beispiel: 10.000 Bausparsumme, 8.000 € Guthaben. Du nimmst 5.000 € raus dann wird die Bausparsumme um 5.000 € gekürzt = BSS 5.000 Guthaben 3.000

  16. Avatar von Jan_H
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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Wo steht das die BSS bei einer Teilung um den Betrag gekürzt wird?
    Bei den anderen Verträgen ist das so aber meiner also D4 ist da nicht explizit aufgeführt.

    Ich weiß das die BHW auf diesem Weg die alten Verträge loswerden will aber geht das auch dann wenn der Tarif in der Auflistung nicht genannt wird?

    Gruß Jan

  17. Avatar von Spiagei
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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Dispo 2000= Tarif D4 und Tariff D3 und damit stehts ganz dick da.

    Und mittlerweile geht es sowieso nicht mehr, da die BHW zustimmen muß bei sowas. Und das macht sie nicht mehr.
    Leider.

  18. Avatar von Jan_H
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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Also ist es doch der Dispo 2000? Schade auch.
    Na ja immerhin hab ich ihn recht lange gehabt und davon profitiert.
    Ich habe gerade auch mit dem BHW Man vor ort gesprochen.
    Er sagte das ich warten soll bis ich angeschrieben werde. Auf keinen Fall selber in Aktion treten.
    Wie Ihr schon gesagt habt die Teilung ohne Minderung der BSS ist zwar möglich wird aber nicht gemacht weil die BHW die Zustimmung kategorisch verweigert.

    Danke für eure Hilfe.
    ich werde einfach abwarten was passiert und wenn die mich anschreiben lasse ich das Ding abrechnen und ziehe noch raus was ich kann.

    Gruß Jan

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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Du wirst erst angeschrieben, wenn dein Guthaben inkl Zinsen die Bausaprsumme übersteigt und dann ist die Abschlußgebühr weg. Bitte kurz vorher reagieren. Du verlierst sonst Geld!!!!
    Das sollte dein BHWler eigentlich wissen. Aber ist wohl noch nicht 20 Jahre bei der BHW, die "Jungen" wissen das leider nicht mehr.

    lg Stefan

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    Standard AW: BHW frage zum Vorgehen

    Doch er ist ein altes Semester. Sagt er hat vor 20 Jahren mit der BHW angefangen.
    Ev. Hofft er das die BHW mich vergißt ? Daran glaube ich aber im Leben nicht.
    Die bekommen garantiert ne automatische Meldung das Ich abgerechnet werden kann werden kann und machen das dann auch.

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