Wir haben eine Frage bezüglich der Baufinanzierung bzw. Kauf eines Baugrundstücks
Geplant war ein Grundstück zu kaufen was bei einer Zwangsversteigerung versteigert werden soll. Also haben wir die Besitzer ausfindig gemacht und die sind bereit das Grundstück vor der zwangsversteigerung an uns zu verkaufen.
Darauf hin haben wir mit unserem Finanzberater eine Bank gefunden welches bereit währe uns zu finanzieren und alles schien problemlos zu laufen, jetzt kommen wir zu dem Problem.
In dem Grundbuchauszug gibt es eine
Erbgemeinschaft wo Person A
Und eine Person B eingetragen sind.
Der Erbanteil von Person A ist verpfändet an eine Firma XY
Gegen Person A ist ein Insolvenzverfahren eröffnet und somit soll die Erbgemeinschaft durch die zwangsversteigerung aufgehoben werden.
Die Besitzer des Grundstücks sind bereit für einen freien Verkauf vor der Teilungsversteigerung für den vereinbarten Preis. Laut dem Besitzer sind die im Grundbuch eingetragenen Verkaufsberechtigten kein Hindernis für den Verkauf.
Die Erben dieses Vorkaufsrechtes werden in den nächsten Tagen die notarielle Freigabe dieses Rechtes beurkunden.
Der Insolvenzverwalter der Person A ist ebenfalls bereit den freien Verkauf zu zustimmen sowie der Pfandgläubiger der Firma XY.
Damit kann in absehbarer Zeit jeder noch hinderlicher Eintrag im Grundbuch beseitigt werden.
Die Besitzer gehen nächste Woche zum Notar und er wird einen Kaufvertrag erstellen wo es vermerkt sein wird das die Last Einträge im Grundbuch gelöscht werden.
Unsere Bank braucht dann den aktuellen grundbuchauszug wo keine Lasten im Grundbuch sind, die Besitzerin will eine verbindliche zusage von der Bank und wir kommen nicht weiter. Der Versteigerungstermin ist in zwei Wochen, bis dahin werden wir keinen Lastfreien Grundbuchauszüge kriegen und somit auch keine Zusage von der Bank.
Unsere Frage ist es wie gehen wir jetzt weiter vor, was kann man da noch machen um eine verbindliche Bank Zusage zu bekommen.
Bitte vielleicht könnt Ihr uns weiterhelfen
Vielen Dank im voraus
Sorry für die ganze Rechtschreibung
Und die einfache Ausdrucksweise
Gar nicht ! Das Konstrukt ist zu komplex innerhalb 2 Wochen was zu regeln . Zumal das Grundbuchamt auch nicht so schnell ist . Ist das Grundstück so attraktiv oder was sind die Befürchtungen
Hallo Vojcehovic, Du hast leider keine Möglichkeit das Objekt vor der Versteigerung zu erwerben.
Ich empfehle Dir die 10% Bietsicherheit in die Justizkasse des Amtsgerichtes einzuzahlen und dann bei der Versteigerung mitzubieten.
Wenn Du das Objekt vor einer Zwangsversteigerung kaufen möchtest müssen alle Beteiligten schriftlich zustimmen (Insolvenzverwalter...) was diese in der Regel 2 Wochen vor einem Termin nicht machen.
Hallo Bankkaufmann,
Die Beteiligten sind ja bereit dem freien Verkauf zuzustimmen, die Besitzer wollen nächste Woche Mittwoch zum Notar und machen einen Kaufvertrag wo drin steht das die beteiligten einverstanden sind mit dem freien Verkauf. Ab dann sind es noch genau zwei Wochen.
Reicht in der Regel der Bank so was nicht aus um zuzustimmen unter dem Vorbehalt das der grundbuchauszug nachgereicht wird.
Hallo Vojcehovic, die Beteiligten sind wir wer genau? Der Eigentümer alleine kann nicht alleine frei entscheiden.
Hier müssen alle Beteiligten (Gläubiger, Insolvenzverwalter...) schriftlich zustimmen und am besten die ZV aufheben wenn es zu einem freihändigen Verkauf kommen sollte.
Und da habe ich 2 Wochen vor Termin meine Zweifel.
Also, wer ist aus Ihrer Sicht "sind die Beteiligten"?
Die Beteiligten Parteien sind
Person A dem der hälftige Anteil des Grundstücks gehört
Deren Insolvenzverwalter
Der Pfandgläubiger der Firma XY an die der Erbanteil der Person A verpfändet wurde.
Und die die Person B
Diese Beteiligten sind alle dazu bereit dem freien Verkauf zuzustimmen,
Laut der Person B wird es bei dem Notar Termin alles in dem Kaufvertrag vermerkt und somit kann in absehbarer Zeit jeder der noch hinderlicher Eintrag im Grundbuch beseitigt werden.