Widerrufsjoker nutzen zur Auflösung bestehender Baufinanzierung
Moin in die Runde,
ich habe im Mai 2010 eine Baufinzierung abgeschlossen und bis Dato von einem Widerruf abstand genommen.
Jetzt möchte ich aus persönlichen Gründen mein Haus verkaufen, meine Zinsbindung ist bis 05/2020 und ich möchte da so günstig wie möglich rauskommen.
Ich habe nächsten Freitag einen Termin bei meinem Bankberater des "Vertrauens" um mir ausrechnen zu lassen, was mich es kosten würde, zwei Jahre eher aus der Finanzierung zu kommen. Ich habe keine Vorstellung davon, was da ggf. auf mich zukommen wird, möchte aber jeder Möglichkeit in Betracht ziehen, so wenig, wie möglich zu zahlen.
Meine Idee ist es, über den Widerruf ein wenig Geld zu sparen um so ggf. besser aus dem Vertrag zu kommen!? Meint Ihr das wäre möglich?
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ducnici
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ducnici
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AW: Widerrufsjoker nutzen zur Auflösung bestehender Baufinanzierung
Da bist Du leider zu spät dran....
"Das Widerrufsrecht für Darlehensverträge die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen wurden, erlischt aufgrund eines neuen Gesetzes zum 21.06.2016. Danach wird kein Widerruf dieser Verträge mehr möglich sein, egal ob falsch belehrt oder nicht (Art. 229 § 38 Abs. 3 EGBGB). Wer rechtzeitig den Widerruf wirksam erklärt hat, kann diesen hingegen im Rahmen des rechtliche Möglichen weiterverfolgen."
Letzter Strohhalm wäre, obiges Gesetz mit der rückwirkenden Wirkung für die Altfälle (Begrenzung des ewigen Widerrufsrechtes zum 21.06.2016) durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Wie und ob das ginge... k.A.
Zudem müsste ja auch die WRB oder etwas in den AGB falsch sein...
AW: Widerrufsjoker nutzen zur Auflösung bestehender Baufinanzierung
Gut, Haustürgeschäft nach §312 BGB aF...
Vielleicht hilft Dir das weiter:
"„Es ist in der bundesdeutschen Bevölkerung kaum bekannt, dass auch Immobiliendarlehen, die vor dem 11.06.2010 geschlossen wurden, noch immer rechtswirksam widerrufen werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Vertragsschluss ohne Filialbesuch erfolgte. Diese Konstellation betrifft nicht nur die DSL Bank, sondern auch die ING-DiBa AG“, verrät Hahn. Anwaltlich zu prüfen ist sodann, ob die Bank dem Kunden alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erteilt hat. Daran fehlt es laut Hahn fast immer."
AW: Widerrufsjoker nutzen zur Auflösung bestehender Baufinanzierung
Moin,
ich hatte heute meinen Termin in der Filiale und der war recht ernüchternd.
Mein Vertrag ist bei der PSD Bank abgeschlossen und die Postbank arbeitet nicht mehr mit denen zusammen, so dass ich mich erst selbst mit der PSD Bank auseinander setzen sollte.
Jetzt ist es zumindest so, dass der Berater hier vor Ort einen Kontakt herstellt und sich für mich informiert - immerhin
Gibt im Bezug auf PSD Bank irgendwas zu beachten/berücksichtigen?
AW: Widerrufsjoker nutzen zur Auflösung bestehender Baufinanzierung
Zitat von nordmen
Moin,
ich hatte heute meinen Termin in der Filiale und der war recht ernüchternd.
Mein Vertrag ist bei der PSD Bank abgeschlossen und die Postbank arbeitet nicht mehr mit denen zusammen, so dass ich mich erst selbst mit der PSD Bank auseinander setzen sollte.
Jetzt ist es zumindest so, dass der Berater hier vor Ort einen Kontakt herstellt und sich für mich informiert - immerhin
Gibt im Bezug auf PSD Bank irgendwas zu beachten/berücksichtigen?
Danke
ich glaube, da kann Dir keiner folgen.... welche Darlehensgeberin steht denn jetzt in Deinen Unterlagen drin? DSL-Postbank, BHW oder PSD Bank?
Meine Annahme: die Postbank fungierte -wie viele anderen auch- als Vermittler zwischen Dir und der PSD Bank. Aber dann muss doch in Deinem Vertrag explizit die PSD Bank stehen und auch Deine monatlichen Raten an die PSD Bank gehen...
AW: Widerrufsjoker nutzen zur Auflösung bestehender Baufinanzierung
Zitat von nordmen
Ja, sorry, alles ein wenig verwirrend..
Also Postbank fungierte als Vermittler -> Richtig!
Vertrag läuft über die PSD Bank mit einem Baussparer der BHW -> PSD bekommt die Zinsen überwiesen und die BHW die vereinbarte Baussparsumme.
Also folgendes Konstrukt:
1. Vorausdarlehen über die PSD-Bank, keine Tilgung-nur Zinsen
2. Bausparvertrag über die BHW, Sparrate zum Ansparen des Bausparvertrags bis zur Zuteilungsreife
3. mit BSV abgeschlossen ein Bauspardarlehen, dass dann mit dem Guthaben des BSV das Vorausdarlehen der PSD Bank ablösen soll
Es kann sein, dass das unter 3. genannte Bauspardarlehen noch nicht abgeschlossen wurde sondern nur mit dem BSV ein "Tarif", also die Rahmenbedingungen (Zins, Tilgung, Laufzeit) vereinbart wurden...
Widerrufen könntest Du wohl noch das Vorausdarlehen, falls Du nicht die notwendigen Informationen dafür bekommen hast (ob es welche analog zum Fernabsatz auch welche fürs Haustürgeschäft gab)
Das wäre zu prüfen.
Analog dazu auch der Bausparvertrag, da ebenfalls -wohl- als Haustürgeschäft abgeschlossen... Hier ergäbe sich wohl der Vorteil, dass durch Nutzungsersatz mit Basiszins + 5 Prozentpunkte (da nicht grundpfandrechtlich abgesichert) eine Verzinsung höher wäre als die üblichen 1-0,01% Sparzins der BSV....