ich habe a, 01.01.2018 einen DV aus 03.2012 bei der Voba widerufen und heuet die Antwort bekommen, dass mein gesetzliches Widerrufsrecht abgelaufen ist.
Meinen Widerruf hatte ich absichtlich inhaltlich knapp gehalten (...bezugnehmend auf den oben gekennzeichneten Darlehensvertrag möchten wir hiermit unseren Widerruf erklären. Wir machen von unserem gesetzlichen Recht auf Widerruf Gebrauch. Bitte bestätigen Sie uns diesen Vorgang bis spätestens zum 15.02.2018.), um nichts falsches zu schreiben.
Hat nicht so funktioniert wie man sieht und dementsprechend muss ich hier noch mal nachlegen und hiezu habe ich ein paar Fragen ans Forum.
Die zweiwöchige Widerrufsfrist hat nicht gemäß §§ 495, 355 Absatz 3 BGB begonnen, weil Sie mich nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt haben. Gilt die Formulierung auch für fehlende Pflichtangaben und den §193 BGB aus den AGB´s?
Muss ich erwähnen, dass weitere Zahlungen von Uns erfolgen nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Kann ich gleich den entsprechenden Ombudsman hinzuziehen?
Kopie der Bank-Unterlagen zum Darlehsvertrag verlangen, da diese sich anscheinend von meinen unterscheiden.
Gibt es für mich jetzt Fristen an welche ich mich halten muss?
Welche WRB, welche Bank und welche AGB´s? Gerne auch per pm.
zu Punkt 1, Du musst nur sagen dass Du Deine Willenserklärung vom tt.mm.yyyy zum DV Nr. xxxxx vom tt.mm.yyyy widerrufen möchtest.
Eine Begründung musst Du nicht darlegen.
punkt 2: ja, besser ist das. Unter dem Vorbehalt der Rückforderung....
punkt 3: können ja, aber vorher sollte man wissen, was definitiv falsch dran war...
punkt 4: spielt eigentlich keine Rolle, maßgeblich ist doch, was DU in den Händen hältst/bekommen hast
Punkt 5: Rückzahlung der gegnerischen Ansprüche innerhalb 30 Tage ab WR. Aber wer kann/macht das schon ohne Einwilligung der Bank. Wenn man es könnte, sollte man es machen. Nimmt die Bank nicht an und wäre der WRR wirksam, befände sie sich in Annahmeverzug.
Zudem Verjährung beachten... 3 Jahre plus Jahr der Erklärung... = 31.12.2021
Es wäre auch besser diese Frage in den "ERfahrungs"-Thread zu posten, dafür einen extra Thread aufzumachen dient nicht der Übersichtlichkeit...