Fragen zu Minijobs/Midijobs in Verbindung mit der Steuer
Hallo zusammen,
ich hoffe mein Thema passt hier hin, ansonsten bitte einfach verschieben. Es geht um folgenden Sachverhalt:
Ich arbeite Vollzeit und habe ein Jahresbrutto von etwa 62.000€, plus Kindergeld für 2 Kinder von rund 4500€ im Jahr. Von meinem Brutto geht noch eine betriebliche Berufsunfähigkeit von rund 220€ monatlich ab, und wir bekommen 13,5 Monatsgehälter (falls das wichtig sein sollte). Nun will meine Frau ebenfalls wieder arbeiten und hat sich einen Minijob gesucht wo sie 450€ monatlich verdient.
Die Chefin ist so zufrieden mit ihr, dass sie gerne von 30 Stunden pro Monat auf 60 Stunden pro Monat aufstocken würde, bei gleichbleibendem Brutto-Stundenlohn von 15€ - also würde meine Frau dann 900€ brutto verdienen.
Jetzt stellt sich mir aber die Frage, ob das überhaupt lohnt...
Den aktuellen 450€-Job der pauschal versteuert ist müsste ich - nach meinem Verständnis - bei der Steuererklärung ja gar nicht angeben, oder? Das heißt am gemeinsam veranlagten Gesamtbrutto taucht weiterhin nur mein Einkommen auf, korrekt?
Bei 450€ monatlich bekommt meine Frau ja auch 450€ raus, weil keine Steuern abgehen.
Bei 900€ monatlich würde sie noch knapp 600€ rausbekommen. Und meine Recherchen ergaben, dass wir eine zusätzliche jährliche Steuerlast von rund 800€ zu zahlen hätten. Also rund 70€ monatlich. Damit wäre sie bei einem effektiven Netto von 530€. Also würde sie für die doppelte Arbeitszeit gerade einmal 80-90€ mehr im Monat bekommen...
Mache ich einen Denkfehler, beachte ich irgendwas nicht, oder ist die Sache wirklich so unrentabel für uns!?
AW: Fragen zu Minijobs/Midijobs in Verbindung mit der Steuer
Ja die Sache scheint tatsächlich so unrentabel zu sein.
Ich dachte auch erst, dass du einen Denkfehler hast und die schon abgeführte Lohnsteuer unberücksichtigt läßt, aber die Steuerbelastung schnellt dann bei 10T€ mehr Einkünften schon nochmal drastisch nach oben.
Ob da die 800€ zusätzliche Mehrsteuern überhaupt reichen, weiß ich nicht. Das müßte man konktret mit allen Sonderausgaben und Werbungskosten durchrechnen.
Wenn dann ggf. noch Kitabeiträge steigen, dann lohnt sichs erst recht nicht. Also entweder richtig hoch mit den Stunden oder gar nicht.
Der einzige Vorteil, der nicht unerwähnt bleiben sollte, ist das deine Frau in die Sozialkassen einzahlt und damit auch mehr Rente bekommt.
AW: Fragen zu Minijobs/Midijobs in Verbindung mit der Steuer
Wie ich das sehe, haben wir bei 10.000€ mehr Brutto-Einkommen etwa 2000€ mehr Steuern zu zahlen, und bei den 900€ meiner Frau würden monatlich etwa 100€ Steuern abgehen. Damit blieben die besagten 800€ Nachzahlung. Werbungskosten etc. natürlich außen vor gelassen, aber eben in beiden Fällen.
Richtig hoch mit den Stunden wäre eine Teilzeit-Stelle mit 30 Stunden die Woche. Damit würde sie etwa das 4-fache der bisherigen 450€ monatlich verdienen - brutto. Netto knapp über 1000€.
Steuern wären jährlich rund 7.500€ mehr fällig wovon 4.800€ schon vom Brutto abgezogen werden. Also blieben 2.700€ Nachzahlung - effektiv also rund 225€ weniger im Monat.
Heißt bei 15€ Stundenlohn müsste sie das 4-fache arbeiten um etwa das Doppelte zu verdienen.
Kita-Gebühren zahlen wir sowieso schon knapp 400€ monatlich - die kann man aber ja auch absetzen oder?
AW: Fragen zu Minijobs/Midijobs in Verbindung mit der Steuer
Wenn ihr Kinder im Kita habt, gibt es noch eine Variante.
Der Arbeitgeber zahlt komplett die Beiträge, die sind Steuer und SV frei. Wichtig: Es darf keine Umwandlung geben. Die Beiträge also on top zu zahlen.
Es gibt ja noch den Midi Job. Vllt lohnt es sich dann den Stundenlohn zu senken und in Midi Job zu gehen (verringerte sv abgaben , aber gleicher Steuersatz) und die Beiträge von AG zahlen lassen.
Wenn du dir das ausrechnen möchtest, guck unter Gleitzonenregelung.
Auf die Schnelle etwas wirr, wenn zu wirr, gerne nochmal fragen.
AW: Fragen zu Minijobs/Midijobs in Verbindung mit der Steuer
Zitat von Xor
Von meinem Brutto geht noch eine betriebliche Berufsunfähigkeit von rund 220€ monatlich ab, ...
Du meinst sicher eine betriebliche Altersversorgung mit BUZ.
Zitat von Xor
Den aktuellen 450€-Job der pauschal versteuert ist müsste ich - nach meinem Verständnis - bei der Steuererklärung ja gar nicht angeben, oder? Das heißt am gemeinsam veranlagten Gesamtbrutto taucht weiterhin nur mein Einkommen auf, korrekt?
Korrekt.
Zitat von Xor
Bei 900€ monatlich würde sie noch knapp 600€ rausbekommen. Und meine Recherchen ergaben, dass wir eine zusätzliche jährliche Steuerlast von rund 800€ zu zahlen hätten. Also rund 70€ monatlich. Damit wäre sie bei einem effektiven Netto von 530€.
Nach meinen Recherchen bekommt sie gute 600 € netto, weil die Steuer da bereits berücksichtigt ist. Allerdings spart der Arbeitgeber gegenüber zwei Minijobs a 450 € monatlich ca. 100 € pauschale Abgaben, weil diese mit 30 % gute 10 % höher sind als die ca. 20%-tigen Sozialversicherungsabgaben eines regulären Jobs.
Der Arbeitergeber sollte beim Minijob lieber die Möglichkeiten von Überschreitunger des Lohnes ausnutzen. Möglich wären zwei zusätzliche Löhne a 450 € oder mehr als 450 €, bei einer Krankenvertretung. Außerdem wäre zusätzlich ein Fahrtkostenzuschuß möglich.
Zitat von vision
Der Arbeitgeber zahlt komplett die Beiträge, die sind Steuer und SV frei. Wichtig: Es darf keine Umwandlung geben. Die Beiträge also on top zu zahlen.
Diese Regelung ist mir (noch) nicht bekannt, ich weiß, dass es eine gibt bei der der Arbeitgeber bestimmte Serviceleistungen des Arbeitgebers bis zur Höhe von € 600,– im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 34 a EStG) übernehmen kann. Die Eltern können so oder so je Kind max. 4.000 € (das sind 2/3 von jeweils 6.000 €) als Kinderbetreuungskosten absetzen.
Es gibt ja noch den Midi Job. Vllt lohnt es sich dann den Stundenlohn zu senken und in Midi Job zu gehen (verringerte sv abgaben , aber gleicher Steuersatz) und die Beiträge von AG zahlen lassen.
Das verringert nur den Rentenversicherungsbetrag in geringerer Höhe.
Für den Minijob sollte die Frau sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, weil sie dann höhere Ansprüche hat und mit nur 60 € Eigenbeitrag 775 € Riesterzulage abkassieren kann. Nebenbei ist die Riesterrente später krankenversicherungsfrei. Für die triebliche Altersrente des Ehemannes gibt es in der Ansparphase (Lohn über der Beitragsbemessungsgrenze) keine Ersparnis bei der KV aber von der Rente wird der doppelte KV-Beitrag fällig.
AW: Fragen zu Minijobs/Midijobs in Verbindung mit der Steuer
Da muss ich bei einigen Punkten widersprechen:
-Überschreitung der 450 Euro
Ganz dünnes Eis! Die Überschreitungen dürfen nur gelegentlich und unvorhersehbar sein. Bei einer Betriebsprüfung kann das sehr teuer für AG werden. Die Knappschaft ist da sehr pingelig.
-In der Gleitzone sind alle SV-Abgaben reduziert und steigen proportional mit dem Gehalt.
- Kinderbetreuungskosten (nur für nicht schulpflichtige Kinder) als zusätzliche Leistung sind nichtgedeckelt! Also in beliebiger Höhe komplettSteuer und abgabenfrei.
- auch im Midijob kannst du für 60 € Riestern. Der Midi-job beginnt bei 451€.
AW: Fragen zu Minijobs/Midijobs in Verbindung mit der Steuer
Bei 900€ im Monat werden wohl auch 2000€ pro Jahr in die Rentenkasse eingezahlt und Beitragszeiten gesammelt ...
Werbungskosten könnte man sich allerdings auch anschauen - kann man die bei einem 450€-Job absetzen, wenn man keine Steuern zahlt?
Evtl. aber bei 900€ im Monat?
Kitagebühren werden wohl anteilig absetzbar sein - man kann sogar Fahrtkosten der Großeltern im Rahmen der Kinderbetreuung absetzen.
Evtl. kann man das zusätzliche Geld auch z.B. für beruflich genutze Computer/Laptop/Handy nehmen und so entsprechend wieder absetzen?
AW: Fragen zu Minijobs/Midijobs in Verbindung mit der Steuer
Zitat von vision
Da muss ich bei einigen Punkten widersprechen:
-Überschreitung der 450 Euro
Ganz dünnes Eis! Die Überschreitungen dürfen nur gelegentlich und unvorhersehbar sein. Bei einer Betriebsprüfung kann das sehr teuer für AG werden. Die Knappschaft ist da sehr pingelig.
Nur dann dünnes Eis, wenn nicht nur gelegentlich und unvorhersehbar. Im Laufe eines Jahres kommt das sicher immer wieder vor (Krankenvertretung oder ausserordentlicher Arbeitsanfall). Das Eis ist nur für Schisser dünn.
-In der Gleitzone sind alle SV-Abgaben reduziert und steigen proportional mit dem Gehalt.
Wohl richtig, aber dennoch uninteressant, der Minijob bleibt in der Regel lukrativer. Zumal der Arbeitgeber einige Zusatzleistungen unschädlich auszahlen kann.
- Kinderbetreuungskosten (nur für nicht schulpflichtige Kinder) als zusätzliche Leistung sind nichtgedeckelt! Also in beliebiger Höhe komplettSteuer und abgabenfrei.
Hier bitte eine rechtliche abgesicherte Quelle angeben, habe ich mit dem § 3 Nr. 34a EStG schlißlich auch gemacht.
Zitat von vision
- auch im Midijob kannst du für 60 € Riestern. Der Midi-job beginnt bei 451€.
Ein Midi-Job mit 451 € wäre für einen in der KV Familienversicherten mehr als eine große Dummheit. Also was soll das.
AW: Fragen zu Minijobs/Midijobs in Verbindung mit der Steuer
Kinderbetreuung (Kindergarten) steuer- und abgabefrei § 3 Absatz 33 EstG
Mit zeitweiligen Überschreitungen der 450 ist dem TE nicht geholfen, da ja grundsätzlich das Gehalt von 450 auf 900 steigen soll.
Mögliche Lösung:
Absenkung des Lohns (wg. Mindestlohn)auf ca. 9,00 € = 60 std x 9,00 = 540,00 brutto (netto ca. 410,00) im Midijob.
(Ein neuer Arbeitsvertrag muss ja eh abgeschlossen werden, dann natürlich vertraglich sichern lassen, dass ab Schuleintritt bzw Datum xy, das Gehalt auf 15,00 steigt)
geldwerte Leistung (Tankgutschein etc.) 44,00
Kiga-Beitrag 316,00 (900-540-44=316) Die übrigen Betreuungskosten können dann noch vom Mann abgesetzt werden.
Somit erreicht man mit 900,00 brutto einen Nettolohn von ca. 770,00 Euro. Macht ca. 15% Abzüge.
Im Gesamtjahr kann der Ehemann dann natürlich weniger Kinderbetreuung absetzen, muss man individuell ausrechnen. Im großen und ganzen lässt sich durch dieses Modell einiges sparen.
AW: Fragen zu Minijobs/Midijobs in Verbindung mit der Steuer
Zitat von vision
Kinderbetreuung (Kindergarten) steuer- und abgabefrei § 3 Absatz 33 EstG
Danke für den Verweis. Ich habe das zwar mal gelesen oder in den Nachrichten gehört, aber als nicht Betroffener nicht richtig eingeprägt.
Zitat von vision
Mit zeitweiligen Überschreitungen der 450 ist dem TE nicht geholfen, da ja grundsätzlich das Gehalt von 450 auf 900 steigen soll.
Dem geht es doch hauptsächlich um die Rentabilität. Hier überlegt er doch gerade, ob seine Frau nicht sogar bei den 450 € bleiben soll. Unabhängig davon wäre ihm sehr wohl geholfen, weil der Arbeitgeber die Kindertagesstätte und eine ganze Reihe anderer Leistungen auch für einen Minijobber übernehmen kann.
Zitat von vision
Mögliche Lösung:
Absenkung des Lohns (wg. Mindestlohn)auf ca. 9,00 € = 60 std x 9,00 = 540,00 brutto (netto ca. 410,00) im Midijob.
(Ein neuer Arbeitsvertrag muss ja eh abgeschlossen werden, dann natürlichvertraglich sichern lassen, dass ab Schuleintritt bzw Datum xy, das Gehalt auf 15,00 steigt)
Dann wird aber offensichtlich, dass es eine verkappte Gehaltsumwandlung ist und die wäre steuerpflichtig. Ansonsten hilft Vertrauen in den Arbeitgeber.
Zitat von vision
geldwerte Leistung (Tankgutschein etc.) 44,00
Kiga-Beitrag 316,00 (900-540-44=316) Die übrigen Betreuungskosten können dann noch vom Mann abgesetzt werden.
Somit erreicht man mit 900,00 brutto einen Nettolohn von ca. 770,00 Euro. Macht ca. 15% Abzüge.
Wenn wir das Problem Mindestlohn mal ausblenden und der Arbeitgeber zum Minijoblohn von 450 € die 316 € für den KiGa und den Tankgutschein von 44 € zahlt, dann hat der Arbeitnehmer Brutto und netto 800 Euro und zahlt, wenn er von der Rentenversicherungpflicht befreit ist, 0 % Abzüge.
Überschreitet er die 450 € in bis zu drei Monaten vorübergehend und unvorhersehbar in nicht begrenzter Höhe (siehe hierzu Geringfügigkeitsrichtlinie unter Punkt 3 sowie die Beispiele 51a und 51b), dann kann er ggf. auch auf 1000 € kommen, ohne dass Abzüge fällig werden und der Mindestlohn ist ggf. auch nicht das Problem.