Kosten bei Teilauszahlung eines Bausparvertrags

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  1. Avatar von rh1911
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    Standard Kosten bei Teilauszahlung eines Bausparvertrags

    Hallo liebe Forenteilnehmer,
    ich suche derzeit einen Rat was meinen Bausparvertrag angeht welchen ich splitten möchte.
    Vorhanden ist ein Bausparvertrag bei der BHW Tarif Dispo maXX. Abgeschlossen im Dezember 2008 ist er schon seit einiger Zeit zuteilungsreif.

    In diesen Vertrag laufen meine VL ein und ich möchte den Vertrag nicht kündigen, aber eben eine Teilauszahlung.
    Das entsprechende Formular kann man hier Downloaden (ich hoffe direktlinks sind im Forumerlaubt?)
    https://www.bhw.de/docs/927_322_000_0517_SW_INTERAKTIV.pdf


    Ich bin leider überhaupt nicht vom Fach und bei meinem ersten Anruf bei der BHW geriet ich an einen etwas schroffen Mitarbeiter der nicht wirklich Lust hatte, mir die Kosten zu nennen / auszurechnen.
    Gestern hatte ich etwas mehr Glück doch die Mitarbeiterin nannte mir eine (mein mein Erachten) zu hohe Bearbeitungsgebühr ~220€.
    Im Vertrag sind knapp 7000€ - ich möchte 5k ausbezahlen lassen.

    Ich bin der Meinung dass ich bei einer Teilauszahlung 1% der Auszahlungssumme bezahlen muss - FERTIG!
    Am Telefon gestern erklärte man mir, dass die Gebühren sich entsprechend der Liste auf Seite 3 belaufen "Vorfälligkeitsdiskont".
    Wieso Vorfälligkeitsdiskont? Ich glaube die Mitarbeiterin hat nicht erkannt, dass der Vertrag schon seit mehreren Jahren Zuteilungsreif ist!?

    Ausserdem verstehe ich diesen Satz nicht:
    Code:
    Die beantragte Auszahlung führt zu einer Kürzung der Gesamtverzinsung nach § 3  Abs. 2 ABB: 
    Die bis zum  Auszahlungstermin rechnerisch ermittelte Differenz zwischen höherer Gesamtver-
    zinsung und Basiszins (§ 3 Abs.1 ABB) wird  im Verhältnis des Auszahlungsbetrags zum erreichten 
    Guthaben gekürzt.  
    Der Anspruch auf eine höhere Verzinsung besteht also nur für das auf dem fortzuführenden Vertrag 
    verbleibende Guthaben  (Berechnungsbeispiel siehe zweite Seite). 
    Für Verträge im D maXX mit Vertragsbedingungen ab 01.03.2002 ist nach § 1 Abs. 3 ABB 
    eine Erstattung der Abschlussgebühr ausgeschlossen.

    Der Vertrag wird in zwei Verträge gesplittet von denen einer direkt aufgelöst und ausbezahlt wird, richtig?
    Der Vertrag welcher bestehen bleibt, behält den Basiszins unverändert - ABER mir verfallen die gesamten Bonuszinsen, richtig? - ist ja dann auch doof

    Kann da jemand fachkundiges bitte mal über das Forumlar drüber schauen und mir das alles etwas verständlicher erklären? - bin Altenpfleger, kein Versicherungsfachwirt - sorry
    Danke!

  2. Avatar von Polli1209
    Polli1209 ist offline

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    Standard AW: Kosten bei Teilauszahlung eines Bausparvertrags

    Ich habe zwar einen D maxx-Vertrag von 2003, also etwas älter als Deiner, aber aus eben diesem Grund, dass mir die Bonuszinsen wegfallen würden, lass ich das Guthaben schön drin liegen und nutze ihn weiterhin als "Sparbuch" - wo bekommt man heutzutage noch 4,25% Zinsen? (Basis + Bonuszins)

    Soweit ich weiß, bewirkt jede Vertragsänderung (also auch Teilung, oder Austockung oder was so möglich ist), dass der Bonuszins verloren geht.

    Meiner ist auch seit letztem Jahr zuteilungsreif, aber ich spare weiter den Regelsparbeitrag (mehr geht nicht, da überweisen sie mir das zurück) bis kurz vor der Bausparsumme - da hab ich noch ein paar Jahre Zeit.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Kosten bei Teilauszahlung eines Bausparvertrags

    So wie Polli1209 es beschreibt ist es, der Bonuszins geht verloren.

    Warum teilst du nicht gesamt zu? Durch die Teilung erhältst du dir für den Restvertrag auch die Bonusoption nicht mehr.

  4. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Kosten bei Teilauszahlung eines Bausparvertrags

    Bitte auch daran denken, dass ein zuteilungsreifer Bausparer 10 Jahre nach Zuteilung von der Bausparkasse gekündigt werden kann.
    Da dann kein Darlehensverzicht mehr stattfinden kann, wird auch der Bonuszins nicht ausgezahlt.

  5. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Kosten bei Teilauszahlung eines Bausparvertrags

    Zitat Zitat von tneub
    Bitte auch daran denken, dass ein zuteilungsreifer Bausparer 10 Jahre nach Zuteilung von der Bausparkasse gekündigt werden kann.
    Da dann kein Darlehensverzicht mehr stattfinden kann, wird auch der Bonuszins nicht ausgezahlt.
    Auch wenn zu diesem Zeitpunkt ggf. noch eine geringe Darlehensauszahlung möglich gewesen wäre?
    Zitat Zitat von noelmaxim
    So wie Polli1209 es beschreibt ist es, der Bonuszins geht verloren.
    Deine Aussage ist widersprüchlich. Nach Polli Aussage geht er erst mit der Zuteilung verloren. Was ist nun richtig?

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Kosten bei Teilauszahlung eines Bausparvertrags

    Ein seit 10 Jahren zugeteilter Vertrag kann durch die Bausparkasse gekündigt werden und die Bausparkasse muss den Bonuszins nicht auszahlen. Darauf weist tneub hin.

    Solange die Bausparkasse nicht kündigen darf, wird der Bonuszins weiter gezahlt. Gibt es eine Vertragsänderung, wird der Bonuszins ebenfalls nicht gezahlt. Wird ein Vertrag also geteilt, geht sowohl der Bonuszins mit dem Guthaben verloren, als auch für den Restvertrag.

    Hanomag, der TE möchte den Vertrag splitten, deshalb habe ich das hinterfragt, denn warum splitten, wenn der gesamte Vertrag zugeteilt werden kann und durch die Splittung der Bonuszins verloren geht? Darum frage ich, warum teilst du nicht gesamt zu.

  7. Avatar von rh1911
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    Standard AW: Kosten bei Teilauszahlung eines Bausparvertrags

    Hallo und vielen Dank für die ganzen Antworten - dann ist es wohl in der Tat so wie ich es befürchtet habe. Der Bonuszins macht bei einem so kleinen Sparvertrag doch ne ganze Menge aus.


    Zitat Zitat von noelmaxim
    ... der TE möchte den Vertrag splitten, deshalb habe ich das hinterfragt, denn warum splitten, wenn der gesamte Vertrag zugeteilt werden kann und durch die Splittung der Bonuszins verloren geht? Darum frage ich, warum teilst du nicht gesamt zu.
    Weil in diesen Vertrag meine VL vom Arbeitgeber hinein fließt. Würde ich den Vertrag auflösen, müsste ich einen neuen "Spar-"Vertrag für die VL abschließen.
    Problem hier ist, dass mein Arbeitgeber nur noch mit einer bestimmten Versicherung zusammen arbeitet - mit dieser Versicherung bin ich eigentlich durch, dort möchte ich keinen neuen Vertrag.
    Außerdem käme nur ein Bausparvertrag in Frage, für eine zusätzliche Rente (z.B. Direktrente) bin ich eigentlich schon zu alt....

    Und da man zuzeit nicht wirklich gute Konditionen bekommt, halte ich einen Bauspartvertrag von 2008 für besser als einen, den ich 2018 mit neuen Konditionen abschließe.

    So richtig weiß ich jetzt aber trotzdem nicht was ich tuen soll. Ich hätte das Geld gerne als Sondertilgung in die Wohnung gesteckt, aber ohne Bonuszins ist das eigentlich witzlos - dann kann ich den Bausparvertrag behalten und warten bis die volle Bausparsumme erreicht ist - dann muss ich ihn sowieso auflösen und kann dann wenigstens noch den Bonuszins mitnehmen...

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Kosten bei Teilauszahlung eines Bausparvertrags

    Ja, ich denke das ist der richtige Weg.

    Der Bonus schafft wohl mehr als der Zahlzins in dem Darlehen für die Wohnung. Dies In Kombination mit der Tatsache, so die VL noch geeignet in Anspruch zu nehmen lässt andere Möglichkeiten und Gedankengänge wohl schlechter da stehen.

  9. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Kosten bei Teilauszahlung eines Bausparvertrags

    Zitat Zitat von rh1911
    - dann kann ich den Bausparvertrag behalten und warten bis die volle Bausparsumme erreicht ist - dann muss ich ihn sowieso auflösen und kann dann wenigstens noch den Bonuszins mitnehmen...
    Du meinst sicher "bis die volle Bausparsumme nahezu erreicht ist", denn mit der vollen Bausparsumme bekommst Du keinen Bonus mehr.

    Falls Du doch vorzeitig aussteigen willst oder musst, könntest Du einen vl-geförderten Wertpapiersparvertrag abschließen, für den bekommt man, falls man anspruchsberechtigt ist, die doppelte Prämie vom Staat.

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