Hallo liebe Forenteilnehmer,
ich suche derzeit einen Rat was meinen Bausparvertrag angeht welchen ich splitten möchte.
Vorhanden ist ein Bausparvertrag bei der BHW Tarif Dispo maXX. Abgeschlossen im Dezember 2008 ist er schon seit einiger Zeit zuteilungsreif.
In diesen Vertrag laufen meine VL ein und ich möchte den Vertrag nicht kündigen, aber eben eine Teilauszahlung.
Das entsprechende Formular kann man hier Downloaden (ich hoffe direktlinks sind im Forumerlaubt?)
https://www.bhw.de/docs/927_322_000_0517_SW_INTERAKTIV.pdf
Ich bin leider überhaupt nicht vom Fach und bei meinem ersten Anruf bei der BHW geriet ich an einen etwas schroffen Mitarbeiter der nicht wirklich Lust hatte, mir die Kosten zu nennen / auszurechnen.
Gestern hatte ich etwas mehr Glück doch die Mitarbeiterin nannte mir eine (mein mein Erachten) zu hohe Bearbeitungsgebühr ~220€.
Im Vertrag sind knapp 7000€ - ich möchte 5k ausbezahlen lassen.
Ich bin der Meinung dass ich bei einer Teilauszahlung 1% der Auszahlungssumme bezahlen muss - FERTIG!
Am Telefon gestern erklärte man mir, dass die Gebühren sich entsprechend der Liste auf Seite 3 belaufen "Vorfälligkeitsdiskont".
Wieso Vorfälligkeitsdiskont? Ich glaube die Mitarbeiterin hat nicht erkannt, dass der Vertrag schon seit mehreren Jahren Zuteilungsreif ist!?
Ausserdem verstehe ich diesen Satz nicht:
Code:
Die beantragte Auszahlung führt zu einer Kürzung der Gesamtverzinsung nach § 3 Abs. 2 ABB:
Die bis zum Auszahlungstermin rechnerisch ermittelte Differenz zwischen höherer Gesamtver-
zinsung und Basiszins (§ 3 Abs.1 ABB) wird im Verhältnis des Auszahlungsbetrags zum erreichten
Guthaben gekürzt.
Der Anspruch auf eine höhere Verzinsung besteht also nur für das auf dem fortzuführenden Vertrag
verbleibende Guthaben (Berechnungsbeispiel siehe zweite Seite).
Für Verträge im D maXX mit Vertragsbedingungen ab 01.03.2002 ist nach § 1 Abs. 3 ABB
eine Erstattung der Abschlussgebühr ausgeschlossen.
Der Vertrag wird in zwei Verträge gesplittet von denen einer direkt aufgelöst und ausbezahlt wird, richtig?
Der Vertrag welcher bestehen bleibt, behält den Basiszins unverändert - ABER mir verfallen die gesamten Bonuszinsen, richtig? - ist ja dann auch doof
Kann da jemand fachkundiges bitte mal über das Forumlar drüber schauen und mir das alles etwas verständlicher erklären? - bin Altenpfleger, kein Versicherungsfachwirt - sorry
Danke!