wenn jemand zu einem makler geht, hat der makler anspruch auf provision:
wenn sein angebot dem kunden nicht zusagt (da kunde nicht vorher weiß, wie angebot aussehen wird) ?
wenn der makler seinen provisionsanspruch nicht vorher offengelegt hat (kunde denkt er würde von anderer seite bekommen, wie hoch usw.) ?
Ein Vermittlungsauftrag muss vorvertragliche Informationen zum Provisionsanspruch enthalten. In der Regel gibt es keinen Provisionsanspruch des Vermittlers, wenn kein Vertrag zustande kommt. Es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart, z.B. ein Beratungshonorar unabhängig davon, ob das Angebot angenommen wird. Wenn nichts dergleichen unterschrieben wurde, gibt es keinen Provisionsanspruch.