ich habe ein Schreiben von der Badenia erhalten, bei der Sie angekündigt hat die Kontoführungsgebühr für alle Altverträge von 9 Euro auf 15 zu erhöhen.
Dabei wird ausgeführt, dass man der Erhöhung zustimmt, falls man keinen Widerspruch einlegt. Führt ein Widerspruch zu einer Kündigung oder kann ich problemlos Widerspruch einlegen? Was denken ihr? Orginaltext ist angehängt.
Dadurch dass deine Kasse die ABB in deinem Altvertrag abändert, hast du ein - so jetzt nächster Absatz geprüft und verneint werden kannst - ein Widerspruchsrecht, was dir ja auch mitgeteilt wurde.
Mir sind aber einige wenige Verträge bekannt (LBS West/ Tarif Classic/ § 32 Abs. 2 S. 3 der ABB; LBS Südwest/ unbekannter Tarif) in denen sich die Bausparkasse für den Fall des Widerspruchs ein Kündigungsrecht einräumt.
Prüfe mal deinen Vertrag dahingehend. Enthält er eine solche Klausel, solltest du dich vor einem Widerspruch von einem Anwalt beraten lassen, denn im Zweifel muss dein Nutzen eines Widerspruchs mit dem Risiko einer Kündigung abgewogen werden.
Mir sind aber einige wenige Verträge bekannt (LBS West/ Tarif Classic/ § 32 Abs. 2 S. 3 der ABB; LBS Südwest/ unbekannter Tarif) in denen sich die Bausparkasse für den Fall des Widerspruchs ein Kündigungsrecht einräumt.
Prüfe mal deinen Vertrag dahingehend. Enthält er eine solche Klausel, solltest du dich vor einem Widerspruch von einem Anwalt beraten lassen, denn im Zweifel muss dein Nutzen eines Widerspruchs mit dem Risiko einer Kündigung abgewogen werden.
Okay mal schauen ob ich noch was finde, ist schon eine Weile her, ob ich die ABB noch habe.
Nutzen Risiko stehen in keinem Verhältnis. Der Bausparer ist fast voll und wirft in der aktuellen Lage gute Zinsen ab, so dass die 6 Euro nicht ins Gewicht fallen.
Es geht nicht implizit um die Kontoführungsgebühren, sondern um einen ausgesprochenen Widerspruch gegen die Änderung der AGB's bei laufenden Verträgen.
Das kann in den AGB' überall stehen. Schau mal überall nach.
Es geht nicht implizit um die Kontoführungsgebühren, sondern um einen ausgesprochenen Widerspruch gegen die Änderung der AGB's bei laufenden Verträgen.
Das kann in den AGB' überall stehen. Schau mal überall nach.
Okay macht Sinn: Hab das noch gefunden:
§ 21 Bedingungsänderungen
(1) Änderungen der Allgemeinen Bedingungen werden dem Bausparer in Textform mitgeteiltoder in den Hausmitteilungen der Bausparkasse unter deutlicher Hervorhebungbekannt gegeben. Änderungen können auch auf dem elektronischen Kommunikationswegübermittelt werden, wenn diese Form im Rahmen der Geschäftsbeziehungvereinbart worden ist.
(2) Ohne Einverständnis des Bausparers, aber mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,können die Bestimmungen der §§ 2 bis 7, 9, 11 bis 15und 20 (2) ABB mit Wirkung für bestehende Verträge geändert werden.(3) Sonstige Änderungen bedürfen des Einverständnisses des Bausparers. Dieses gilt alserteilt, wenn der Bausparer der Änderung nicht binnen zwei Monaten nach Bekanntgabeschriftlich widerspricht und bei Beginn der Frist auf die Bedeutung des unterlassenenWiderspruchs hingewiesen wurde.
Also zu "Widerspruch" und "Kündigung" hab ich net mehr Passagen gefunden.
Dann widerspreche den Änderungen, denn §§ 17 bedarf der Zustimmung des Bausparers und wenn du innerhalb von 2 Monaten widersprichst, dann darf die Erhöhung nicht in Gang gesetzt werden.
Dann widerspreche den Änderungen, denn §§ 17 bedarf der Zustimmung des Bausparers und wenn du innerhalb von 2 Monaten widersprichst, dann darf die Erhöhung nicht in Gang gesetzt werden.
Werde ich dann wohl mal ausprobieren, werde morgen in Ruhe nochmal drüber schauen und dann widersprechen, wenn ich nichts weiteres finde . Danke für die Tipps oder gibt es noch ein Wort, dass in den ABB überprüfen sollte?
Vorsicht beim Widerspruch! Uns sind wenige Verträge bekannt (LBS West/ Tarif Classic/ § 32 Abs. 2 S. 3 der ABB; LBS Südwest/ unbekannter Tarif) in denen sich die Bausparkasse für den Fall des Widerspruchs ein Kündigungsrecht einräumt.
Ich hab mir die ABB mal angeschaut um zu schauen, leider habe ich §32 nicht gefunden, damit ich mal weiß auf was ich achten muss. Kennt jemand den ungefähren Wortlaut, wie ein solches Kündigungsrecht formuliert ist?
Danke für eure Hilfe
Also zu "Widerspruch" und "Kündigung" hab ich net mehr Passagen gefunden.
Dann widerspreche den Änderungen, denn §§ 17 bedarf der Zustimmung des Bausparers und wenn du innerhalb von 2 Monaten widersprichst, dann darf die Erhöhung nicht in Gang gesetzt werden.
§32 ist ein Paragraph der LBS, du hast aber einen Badenia Vertrag.
Ich habe seit den neunziger Jahren ein Vertrag bei der LBS Ost Potsdam. Bezahle seit Anfang Kontogebühren damals 12.- DM, bis letztes Jahr 9,20 Euro. Ab 01.01.17 verlangen sie 24.- Euro.
Man hat mir mit dem letzten Kontoauszug die Veränderungen angekündigt mit dem Hinweis auf einen möglichen Widerspruch. Ich wurde auf verschiedene Paragraphen hingewiesen.Als ich diese
las, war ich doch ziemlich schockiert. Ich gebe den entsprechenden §§ 32 wieder:
Die Änderung bedarf der Zustimmung des Bausparers. Diese gilt als erteilt wenn innerhalb eines Monats nicht schriftlich widersprochen wird. Und jetzt kommt's !
Die Bausparkasse ist verpflichtet, den Bausparer bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen. Im Falle des Widerspruchs des Bausparers kann die
Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen !
leider sind die 2 Monate für den Widerruf bei mir (habe auch einen Vertrag bei der Badenia) bereits verstrichen und ich stoße erst jetzt auf diesen Beitrag.
Wäre es trotzdem noch möglich der Erhöhung zu widersprechen oder macht das keinen Sinn, weil ich die neuen ABB nun stillschweigend "angenommen" habe?
Prüfe doch bitte, welche Fristen in deinen ursprünglichen ABB stehen und welche Fristen im "Kontoauszug inkl. ABB-Änderungen" mitgeteilt wurden für den Widerruf. Falls sich hier Abweichungen finden, kannst du probieren, den Hinweis auf Widerrufsfristen in den Änderungs-ABB als unkorrekt zu erklären, womit die Frist natürlich nicht loslief und du jederzeit noch von deinem Widerruf Gebrauch machen kannst. Bei mir hat das funktioniert.