für objektfinanzierung verlangt bank als bedingung die objektfotos sowohl von außen als auch von innen.
innenraum zu fotografieren bedarf wegen datenschutz der zustimmung von mieter.
was ist wenn mieter nicht zuläßt ?
Dann ist es das Problem der Bank. Oder wie läuft das bei Dir?
Ich habe in meinem Leben noch niemals zwingend Innenfotos benötigt. In der Regel hat man sich vor Ort getroffen ist kurz die Technik abgegangen und wenn gewünscht in ein oder 2 Wohnungen. Alles andere ist auch Realitätsfremd bei Mehrfamilienhäusern. Wohnungsbesichtigungen waren bei mir tatsächlich noch niemals gewünscht. Liegt aber auch ganz sicher daran wie man finanziert und ganz wichtig dazu bei Wem. Dazukommen ist es sicherlich auch wichtig, welche Sicherheiten der Kunde zu bieten hat.
Die Banken mit dennen ich zusammenarbeite, kennen mich seit mehreren Jahrzehnten, macht sicher auch ne menge aus.
Ich habe in meinem Leben noch niemals zwingend Innenfotos benötigt. In der Regel hat man sich vor Ort getroffen ist kurz die Technik abgegangen und wenn gewünscht in ein oder 2 Wohnungen. Alles andere ist auch Realitätsfremd bei Mehrfamilienhäusern. Wohnungsbesichtigungen waren bei mir tatsächlich noch niemals gewünscht. Liegt aber auch ganz sicher daran wie man finanziert und ganz wichtig dazu bei Wem. Dazukommen ist es sicherlich auch wichtig, welche Sicherheiten der Kunde zu bieten hat.
Die Banken mit dennen ich zusammenarbeite, kennen mich seit mehreren Jahrzehnten, macht sicher auch ne menge aus.
Wer geht denn mit wem noch irgendwo hin, bzw. wann wurde das so gemacht?
Das bei dir aber auch wirklich alles anders, ist. Manchmal denke ich Chuck Norris kauft da
Kennst du die Refinanzierungsgrundsätze, bzw. die Vorschriften? Danke.
Der Vermieter hat, wenn er die Wohnung verkaufen will und die finanzierende Bank des Käufers eine Besichtigung wünscht, ein Besichtigungsrecht. Dasselbe sollte für Fotografien gelten.
Wenn der Mieter sich weigert, ist das eine Frage der Durchsetzung. Die Weigerung des Mieters kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Man muss sich also mit dem Verkäufer absprechen und auf den Mieter Druck ausüben.
Der Vermieter hat, wenn er die Wohnung verkaufen will und die finanzierende Bank des Käufers eine Besichtigung wünscht, ein Besichtigungsrecht. Dasselbe sollte für Fotografien gelten.
Das ist falsch.
Besichtigungsrecht ja, Fotografieren muss der Mieter nicht dulden, besonders nicht, wenn da seine Privatsachen (Möbel usw) fotografiert werden.
Das ist falsch.
Besichtigungsrecht ja, Fotografieren muss der Mieter nicht dulden, besonders nicht, wenn da seine Privatsachen (Möbel usw) fotografiert werden.
Vollkommen richtig.
Deshalb ist die Aussage, dass Innenfotos vorgeschrieben sind vollkommener Usus.
Immer wieder bestätigt sich die Meinung, dass man auch beim Finanzierungspartner darauf achten muss einen Spezialisten für Anlageobjekte zu finden.
Ähnlich wie bei Architekten, nimmst du einen aus dem Wohnungsbau und errichtest mit Ihm ein Gewerbeobjekt, legt der sich ebenso die Karten, wie ein Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht sich im Architekturrecht verläuft.
Aber immer wieder gibt es „Spezialisten“ die meinen sie könne einfach alles und sind auf ganzer Linie unschlagbar.
Ich frage mich ja schon, woher hier so mancher seine selbstsichere Expertise nimmt.
Da die Fotos von der Bank zur Akte genommen und nicht veröffentlicht werden, ist das Interesse des Mieters aus meiner Sicht geringer zu veranschlagen als das Interesse des Verkäufers, dem Käufer eine Finanzierung zu ermöglichen.
Anders klingende Urteile, zitiert im Netz, beziehen sich auf Veröffentlichungen von Innenfotos in jedermann zugänglichen Exposés.
In der Regel sind Innenfotos zwingend erforderlich schreibt der Spezialist und du willst das mit "in der Regel" nicht verstehen!
Allgemein behauptest du mit dem Anwalt-, und Architekten Geplustere die wären alle gut und würden alles richtig machen, nur weil sie Spezialisten sind! Was willst du damit aussagen? Was?
Natürlich muss ich zum Spezialisten, zu jemanden der sich auskennt, in der Materie zu Hause ist, aber warum pauschal solch eine Aussage?
Wenn eine Bank sagt, wir wollen Innenfotos haben, eine Zusage bedingt das, dann ist das so! Was nützt dir dann ein Architekt oder Anwalt??? Was das Geplustere über Spezialisten??
Honey, höre endlich auf, echt, du bist null am Markt und deine Aussagen werden immer realitätsfremder, zu mal du nach Posts hier anfängst zu googeln und irgendetwas postest, was einfach schlecht recherchiert ist und teilweise in keinem Zusammenhang steht!
Hallo Finanzierung, Sie schreiben " Fotografieren muss der Mieter nicht dulden "...Bei einem Besichtigungsbericht mit Fotovorgabe der Bank gehe ich persönlich davon aus dass es hier schon ein Urteil gibt.
Also ob im Ergebnis der Mieter das doch dulden muss oder nicht.
@Finanzierung, worauf stützen Sie Ihre Aussage? Weil es mich wirklich interessiert.
Danke für Ihre Rückmeldung hierzu.
Hallo Finanzierung, Sie schreiben " Fotografieren muss der Mieter nicht dulden "...Bei einem Besichtigungsbericht mit Fotovorgabe der Bank gehe ich persönlich davon aus dass es hier schon ein Urteil gibt. Also ob im Ergebnis der Mieter das doch dulden muss oder nicht.
Genau so ist es und da ist es eben so uninteressant was die Bank will.
Man kann einen Besichtigungstermin mit der Bank gemeinsam vereinbaren, mehr nicht.
Ist an sich auch gängige Praxis, insbesondere bei Anlageobjekten.
Hallo Finanzierung, Sie schreiben " Fotografieren muss der Mieter nicht dulden "...Bei einem Besichtigungsbericht mit Fotovorgabe der Bank gehe ich persönlich davon aus dass es hier schon ein Urteil gibt.
Also ob im Ergebnis der Mieter das doch dulden muss oder nicht.
@Finanzierung, worauf stützen Sie Ihre Aussage? Weil es mich wirklich interessiert.
Danke für Ihre Rückmeldung hierzu.
Davon Ausgehen heißt nicht wissen.....
In der Tat sind die Urteile alle auf die Weitervermietung bezogen, aber die Urteilsbegründungen gehen doch immer wieder stark in die Richtung Schutz der Privatsphäre wiegt viel mehr als das Interesse des Vermieters. Dazu gibt es ja die Möglichkeit, dass jemand von der Bank sich das vor Ort ansieht und es beurteilen kann.
Dass es noch kein Urteil zwecks der hier diskutierten Thematik gibt bedeutet nicht, dass damit automatisch diese Fotos erlaubt werden müssten vom Mieter.
Der Mieter hat das Hausrecht und darf somit entscheiden, wer was in der Wohnung tut. (Das er die Besichtigung dulden muss steht außer Frage !)
Es geht nicht darum einem Nachmieter oder Käufern die Fotos zu zeigen, sondern der Bank des Käufers. Darüber finde ich in dem Artikel leider nichts.
Zu dem, worum geht es hier? TE fragt was er machen soll, wenn er keine Innenfotos bekommt, die Bank aber welche benötigt. Entweder man veranlasst einen Besichtigungsbericht seitens der Bank (kommt auf die Bank an ob sie das so akzeptiert) oder wählt eine andere Bank aus, die bezüglich des Problems eine Lösung hat.
Zu dem, in der Regel bekommt man die Fotos, verdeulicht man vernünftig, freundlich und kommunikativ worum es geht.
Ggf. hat man ja auch Fotos vor der Vermietung gemacht und der Zustand der Wohnung ist noch entsprechend.
Anders gesagt, es geht um Lösungen des Problems, nicht darum ob jemand seine Wohnung fotografieren lassen muss.
Finanzierung. Ums ansehen geht es nicht, es geht um das domumentieren des Beleihungsobjektes und da werden die Fotos sehr wohl benötigt.
Vollkommener Murks!!!!
Anlageobjekte werden nach dem Ertragswertverfahren bewertet.
Völlig egal was die Tapete in der Wohnung für eine Farbe hat, oder ob da Teppich oder Laminat liegt.
So einen Unsinn hab ich noch nie gehört.