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Bankkaufmann
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AW: finanzierung durch bürgen
Hallo Viktor, ich kenne das so, dass es eigentlich in der Baufinanzierung nicht mehr gerne - aus Sicht der Bank - eine Bürgschaft gesehen wird.
Wenn, dann soll der Bürge einfach das Darlehen alleine aufnehmen und gut ist.
Es geht immer um das wirtschaftliche Interesse dass dahinter steckt (Bürge und Darlehensnehmer)
Doch klar keine Regel ohne Ausnahme.
wie wäre es, wenn jemand (z.B. schwiegermutter, onkel, schwester ...) dem A vorrübergehend einen privatdarlehen geben; später umschulden, damit das geld wieder raus kommt und zurückgezahlt wird.
was muß A beachten (außer bonität natürlich), damit die umschuldung möglich wird, und steuerlich anerkannt (zinsbelastung usw. absetzbar) wird.
z.B. muß schon grundschuld von vorn herein bestellt werden, oder kann erst später bei umschuldung ?
muß darlehenvertrag trotzdem abgeschlossen werden ? muß tilgung vereinbart werden ? wie hoch darf der darlehnzins sein ?
aus welchem grund sieht die bank eine bürgschaft nicht gern, ist für bank doch nur von vorteil ?
und wenn der bürger die finanzierung macht, wäre steuerlich nicht logisch. sieht wie eine schenkung aus, ggf. mit nachteil bzw. folge.