eine Eigentumswohnung wird zwangsversteigert und hat einen Verkehrswert von 300.000€. Es ist die 2te Runde bei der Versteigerung und es können nun auch unter 70% gesteigert werden, mind. 150.000. Termin wäre schon in 4 Wochen!
Jetzt meine Fragen:
10% als Sicherheitsleistung muss ich selber erbringen oder kann ich die auch von der Bank bekommen (wäre die Gläubigerbank), wenn die mir eine Finanzierungszusage geben?
Kann ich mir die Finanzierungszusage auch noch bei einem freien Baufinanzierungsberater einholen, aufgrund der Dringlichkeit des Termins?
Wäre es schlimm, wenn man sich ein Limit setzt, was die Bank vorher als Finanzierungszusage erteilt (z.B. 200.000€), aber man doch für z.B. 206.000€ ersteigert?
Kann man den KFW124 einsetzen, obwohl die Wohnung bei Kauf noch vermietet ist, man aber spätestens in einem Jahr selber einzieht (Eigenbedarf)?
Es kommen ja dann nochmal 4,5% Nebenkosten drauf (Grunderwerbssteuer 3,5%, Bieterzuschlagsgebühr 0,5% und Grundbuch 0,5%)...richtig?
Das hoffen die anscheinend, denn in der ersten Runde war nur einer da und der wollte nicht 07/10 zahlen!
Die wollen die 07/10 wahrscheinlich haben...ich werde mir die Sache nochmal durch den Kopf gehen lassen und eventuell dann nachberichten.
Das Geld könnte ich mir kurzfristig von meiner Familie leihen, um an der Versteigerung mitzuwirken.
Bissl komisch ist das schon alles.
Eine Frage noch:
Ein Nachrangdarlehn ist bei welcher Bank zu welchen Konditionen am Besten? (also Laufzeit, Zinsen und Rate)
Komisch ist es absolut nicht, sondern vollkommen nachvollziehbar.
Die Bank hatte Ärger mit dem Kunden und Objekt, jede Menge kosten…..
Und jetzt sollen Sie es Dir verkaufen und sich wieder mit über 100% ins Grundbuch setzen…
Wundert mich jetzt nicht.
Das mit dem Nachrangdarlehn ist nur Interessehalber, wenn man 10.000€ aufnehmen möchte!
Wir haben uns klar ein Limit gesetzt, was wir dann nicht überschreiten werden.
Die Bank will am Ende auch das Optimum rausholen.
Ich bin gespannt, was passiert und werde eventuell berichten.
Ich wäre generell vorsichtig wenn bei erster Versteigerung nicht 1 Bieter etwas geboten hat.
Ansonsten kenne ich das so, dass man durch aus mit der versteigernden Bank handeln kann.
In diesem Beispiel ist es so, dass die Bank vielleicht sogar mit 7/10 einverstanden ist bei Wegfall der Grenzen.
Hier im Stuttgarter Raum würde das nicht vorkommen. Hier gehen Objekte auch über den Verkehrswert hinaus weg.
§67 Abs 1: "Ein Beteiligter, dessen Recht durch Nichterfüllung des Gebots beeinträchtigt werden würde, kann Sicherheitsleistung verlangen, jedoch nur sofort nach Abgabe des Gebots. Das Verlangen gilt auch für weitere Gebote desselben Bieters"
§70 Abs 3: "Wird das Gebot ohne Sicherheitsleistung zugelassen und von dem Beteiligten, welcher die Sicherheit verlangt hat, nicht sofort Widerspruch erhoben, so gilt das Verlangen als zurückgenommen."
M.E. kann der Gläubigervertreter den Zeitpunkt des Zuschlags verschieben/auf später datieren, was häufer geschieht.
Und daß der Zuschlag verweigert werden muß, ist mir unbekannt.
Erbringt man die Sicherheit nicht in Form eines bestätigten Verrechnungschecks , muss diese vor dem Termin in Höhe von 10 % des beabsichtigten Maximalgebots auf dem Konto der Justizkasse eingegangen sein. Das ist keine Verhandlungsmasse der Banken, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung. Normiert ist das in § 69 ZVG:
§ 69
(1) Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. (2) 1Zur Sicherheitsleistung sind Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind. 2Dies gilt nur, wenn sie von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind. 3Als berechtigt im Sinne dieser Vorschrift gelten Kreditinstitute, die in der Liste der zugelassenen Kreditinstitute gemäß Artikel 3 Abs. 7 und Artikel 10 Abs. 2 der Richtlinie 77/780/EWG des Rates vom 12. Dezember 1977 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl. EG Nr. L 322 S. 30) aufgeführt sind. (3) 1Als Sicherheitsleistung ist eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts im Sinne des Absatzes 2 zuzulassen, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland zu erfüllen ist. 2Dies gilt nicht für Gebote des Schuldners oder eines neu eingetretenen Eigentümers. (4) Die Sicherheitsleistung kann durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
"Früher" konnte ( und war die Regel ) man die Sicherheit bar auf den Tisch legen. Im Anschluss wurden dann die Zehntausende in einer Plastiktüte durch das Gericht getragen . War der zuständige Rechtspfleger plietsch und es war ein Gewerbeobjekt mit hohem Verkehrswert untem Hammer, standen auch schon mal die Junx in Blau mit Maschinenpistolen im Gericht herum ...
Das Prozedere mit dem Bargeld haben vor einem Termin beim Amtsgericht Berlin-Mitte dann ein paar Menschen mitbekommen, die schlau erkannt haben dass mal leichter nicht an Kohle kommt und bei einer normalen "Versteigerung" gegenüber einem Banküberfall nahezu null Risiko eingeht - und den Saal mit vorgehaltener Waffe leer geräumt. Binnen dreier Wochen war das Gesetz geändert. So schnell kann man in der Politik mitunter sein ...
§67 Abs 1: "Ein Beteiligter, dessen Recht durch Nichterfüllung des Gebots beeinträchtigt werden würde, kann Sicherheitsleistung verlangen, jedoch nur sofort nach Abgabe des Gebots. Das Verlangen gilt auch für weitere Gebote desselben Bieters"
§70 Abs 3: "Wird das Gebot ohne Sicherheitsleistung zugelassen und von dem Beteiligten, welcher die Sicherheit verlangt hat, nicht sofort Widerspruch erhoben, so gilt das Verlangen als zurückgenommen."
M.E. kann der Gläubigervertreter den Zeitpunkt des Zuschlags verschieben/auf später datieren, was häufer geschieht.
Und daß der Zuschlag verweigert werden muß, ist mir unbekannt.
Quelle?
Brainy, ich kann Dir versichern, dass es in Deutschland nur bei Versteigerungen zur Aufhebung einer Gemeinschaft dazu kommen kann, dass auf eine Sicherheit verzichtet wird. In der Vollstreckungsversteigerung ist das in der Praxis ausgeschlossen ...
Brainy, ich kann Dir versichern, dass es in Deutschland nur bei Versteigerungen zur Aufhebung einer Gemeinschaft dazu kommen kann, dass auf eine Sicherheit verzichtet wird. In der Vollstreckungsversteigerung ist das in der Praxis ausgeschlossen ...
Das ist richtig. Nur in unserem speziellen Fall, könnte das mit der Bank abgestimmt werden, denn rechtlich ist das nicht ausgeschlossen.
Nein, ausgeschlossen ist das nicht... Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass eine Bank sich darauf einlassen sollte, wenn sie schon im Vorfeld keinen freihändigen Verkauf betreiben will. So habe ich den Sachverhalt hier zumindest verstanden ...
Das 2te Kind können wir genau dann planen, wann wir wollen, weil es eine künstliche Befruchtung sein wird (dieses oder nächstes Jahr wie es eben passt).
Würdest du in der Wohnung auch mit Zwillingen/Drillingen wohnen?
Kann den Wunsch nach einer größeren Wohnung gut verstehen. Mit viel Glück / Recherche findet ihr vielleicht doch eine günstige Mietwohnungen. Bei gefragten Gegenden macht man meines Laienwissens nach keine Schnäppchen bei einer Zwangsversteigerungen.
Die Wohnung wäre auch mit 3 Kindern noch locker machbar, weil man ein Zimmer noch teilen könnte, um so noch ein weiteres Kinderzimmer anzulegen.
Das Problem ist einfach die Mietsituation...man muss locker mit 10€ kalt den qm rechnen, bei innerstädtischen Lagen. Ich habe schon Häuser gesehen, da sind die Hälfte der Wohnungen nicht vermietet, weil keiner die Miete bezahlen kann (13-14€ pro qm). Die wollen dann für knapp 80qm 3-Zimmerwohnung 1.100€ Kaltmiete haben oder 1600€ für 120qm. Ist doch nicht mehr normal!!! Bei 4-Zimmer und ca. 100qm biste locker bei einer Warmmiete von 1300-1400 mit TG-Stellplatz. Das wäre eben für die Wohnung auch an Kosten zu kalkulieren, aber nach 20-25 Jahren gehört mir die Bude und die Mietwohnung eben nicht.
Die Wohnung wäre auch mit 3 Kindern noch locker machbar, weil man ein Zimmer noch teilen könnte, um so noch ein weiteres Kinderzimmer anzulegen.
Das Problem ist einfach die Mietsituation...man muss locker mit 10€ kalt den qm rechnen, bei innerstädtischen Lagen. Ich habe schon Häuser gesehen, da sind die Hälfte der Wohnungen nicht vermietet, weil keiner die Miete bezahlen kann (13-14€ pro qm). Die wollen dann für knapp 80qm 3-Zimmerwohnung 1.100€ Kaltmiete haben oder 1600€ für 120qm. Ist doch nicht mehr normal!!! Bei 4-Zimmer und ca. 100qm biste locker bei einer Warmmiete von 1300-1400 mit TG-Stellplatz. Das wäre eben für die Wohnung auch an Kosten zu kalkulieren, aber nach 20-25 Jahren gehört mir die Bude und die Mietwohnung eben nicht.
Dann zieh doch einfach etwas von der Stadt weg
Stück ins "Grüne" ... Ist für Kinder doch eh tausend mal ansprechender im Wald zu spielen als auf dem Bürgersteig....
Nie im Leben!
Wir wohnen so, dass wir zu Fuß/Fahrrad in weniger als 10 min auf Arbeit sind, da fahr ich nicht mit dem Auto/ÖVP stundenlang durch den Berufsverkehr.
Auf dem Land haben es später meine Kinder auch schwierig ständig auf die ÖVP angewiesen zu sein, zwar schön im Grünen...hier alles fußläufig erreichbar.
Dieses im Stau gestehe ist für mich Zeit/Lebensverschwendung, deswegen für uns beide total unaktraktiv!