eine Eigentumswohnung wird zwangsversteigert und hat einen Verkehrswert von 300.000€. Es ist die 2te Runde bei der Versteigerung und es können nun auch unter 70% gesteigert werden, mind. 150.000. Termin wäre schon in 4 Wochen!
Jetzt meine Fragen:
10% als Sicherheitsleistung muss ich selber erbringen oder kann ich die auch von der Bank bekommen (wäre die Gläubigerbank), wenn die mir eine Finanzierungszusage geben?
Kann ich mir die Finanzierungszusage auch noch bei einem freien Baufinanzierungsberater einholen, aufgrund der Dringlichkeit des Termins?
Wäre es schlimm, wenn man sich ein Limit setzt, was die Bank vorher als Finanzierungszusage erteilt (z.B. 200.000€), aber man doch für z.B. 206.000€ ersteigert?
Kann man den KFW124 einsetzen, obwohl die Wohnung bei Kauf noch vermietet ist, man aber spätestens in einem Jahr selber einzieht (Eigenbedarf)?
Es kommen ja dann nochmal 4,5% Nebenkosten drauf (Grunderwerbssteuer 3,5%, Bieterzuschlagsgebühr 0,5% und Grundbuch 0,5%)...richtig?
das solltest du mit deiner Hausbank besprechen inkl. der Problematik der Sicherheitsleistung.
Wie schaut es bei Dir aus ? Was arbeitest du , Familienstand, Einkommen. Ist sonst EK vorhanden um die Nebenkosten zu tragen ( nehmen wir 210.000 Kaufpreis an).
Warum ist deiner Meinung nach die ETW so attraktiv ? Wäre Sie es , wäre Sie in der 1 Zwangversteigerung weggegangen. Hast du mal mit der Bank gesprochen die Sie versteigern will ob Sie an Dich verkauft und finanziert ?
Familienstand: verheiratet und 1 Kind (2tes in Planung)
EK: 1000-2000 liegen auf dem Tagesgeldkonto
Einkommen: Ich: 2000€ Nettoeinkommen (öffentlicher Dienst) Sie: 1600€ Nettoeinkommen (Consultant) + 194€ Kindergeld
ETW ist attraktiv, weil 4 Zimmer und 150qm Wohnfläche...BJ 2014...nur 3 Wohnungen im Haus (1OG und DG komplett die Wohnung)...Eigentümer aber 17, weil das Vorderhaus dazu gehört.
Termin bei der Bank steht noch aus.
Eine 105% Finanzierung ist selbstverständlich vom Grundsatz her darstellbar.
Es ist aber so dass es früher zu meiner Innendienstzeit in Bank noch möglich war die 10% vom Gerichtlichen Gutachten = EUR 30.000 (von EUR 300.000) darzustellen.
Jedoch ist das meines Wissens heute nicht mehr der Fall.
Die Problematik wird somit sein die EUR 30.000 in die Justizkasse rechtzeitig einzuzahlen.
Ansonsten sind bei EUR 3.600 Netto problemlos soviel Darlehen möglich in der Region EUR 210.000.
Ist es darstellbar z.B. über Privatkredit (ohne Sicherheit) z.B. die 30.000 €
für Justizkasse einzuzahlen. (lange Laufzeit um Rate noch überschaubar zu haben!)
Und vielleicht einen Anbieter der einer Rückzahlung Sondertilgung beliebig zustimmt. (mir fällt da die Ing Diba ein)
das artet hier zur Harakiri Finanzierung aus. Der TE hat gerade mal 1.000 - 2.000 € EK 3.800 € Nettoeinkommen ( inkl. Kindergeld). Nicht wirklich blendend
Existieren sonstige Verpflichtungen ? Wie hoch ist die jetztige Warm und Kaltmiete
Zwangsversteigerungen sind ausschließlich etwas für Leute mit ausgezeichneter Bonität und jede Menge finanziellem Spielraum.
Du kaufst unter Umständen die Katze im Sack.
Wie es hinter der Tür aussieht, ist oftmals nicht bekannt.
Leute dessen Immobilie versteigert wird, werden zu 99,9 % Komisch.
Da soll es sogar Menschen geben, die diese verwüsten, Leitungen durchschneiden und so weiter.
Teilweise sind die Objekte seit Monaten oder gar Jahren nicht mehr beheizt, Schimmel und sonst was kann hier auftreten. Muss aber nicht.
Es ist generell ausschließlich für Menschen vorbehalten, bei denen sich die Finanzierung aus der Hosentasche abspielt.
Also es gibt ein Gutachten von der Wohnung auch innen, wo die Küche und die komplette Austattung geschätzt und beurteilt wurde, d.h. der Gutachter war in der Wohnung.
Keine baulichen Mängel oder sonstiges...ich habe auch Hausgeldabrechnungen, Protokolle und Mietvertrag vorliegen. Ich denke mehr Info´s gehen nicht. Die Wohnung ist seit 2015 vermietet.
Der Punkt ist einfach der, dass wir eh in eine 4-Zimmerwohnung ziehen wollen/müssen und eine Vorstellung über die Ausgaben haben.
Der Unterschied ist einfach, dass mir die Hütte in 20 Jahren eben selber gehört!!!
Jetzige Miete warm beträgt 710€ und wir planen 1300€ ein, also die Wohnung mit 500€ Hausgeld (beträgt 400€ zur Zeit lt. Abrechnung) und ca. 800-850€ Bankrate.
Das Problem ist wahrscheinlich diese Sicherheitsleistung, die wir eben nicht haben. Aber wenn ich eine Finanzierung bekomme, dann ist doch die Sicherheitsleistung schon der Startschuss für die Finanzierung, also wenn ich dann auch den Zuschlag bekomme...oder?
Zwangsversteigerungen sind ausschließlich etwas für Leute mit ausgezeichneter Bonität und jede Menge finanziellem Spielraum.
.
.
.
Es ist generell ausschließlich für Menschen vorbehalten, bei denen sich die Finanzierung aus der Hosentasche abspielt.
Du meinst also, dass der kleine Pimpelhuber von einem eventuellen Schnäppchenkauf ausgeschlossen bleiben soll? Du sagst doch immer von Dir, dass Du Dir alles selbst aufgebaut hast. Und hier haben wir eine junge Familie, die auch mal etwas riskieren will und von der wir nicht einmal wissen, warum
- noch kein Eigenkapital aufgebaut werden konnte,
- wie alt sie ist,
- wie viel Miete sie momentan aufwenden muss usw.
und Du willst die Wohnung lieber einem Kapitalist mit ausgezeichneter Bonität überlassen, der sich im heutigen Zinstief die Wohnung von einem Hungerleider abzahlen lässt.
Angenommen er finanziert 220.000 € zu 2,5 % Zins und 2,5 % Tilgung, dann ist seine - mit der Kaltmiete vergleichbare Monatsbelastung - bei ca. 900 €. Davon fließt die Hälfte in die Tilgung. Das heißt, selbst wenn er jetzt 500 € eine Miete zahlt, bleibt die Sache neutral.
Ich habe vor 35 Jahren die Belastung für das Eigenheim gegenüber den Kaltmiete mehr als verdreifacht. Es war teilweise eine harte Zeit, doch langfristig hat es sich gelohnt. Der TS muss sich natürlich auch darüber im Klaren sein, was in da erwartet. Sollte er tatsächlich nach mehrjähriger Berufstätigkeit nur 2.000 € Reserven haben, dann ist das mehr als sehr bedenklich. Ich selbst war immer relativ sparsam. Übertriebenen Luxus und Pomp mag ich auch heute noch nicht. Dass ich mit einem halben Dutzend Kinder fast jährlich in den Urlaub fahren konnte, war der größte Luxus, den wir uns geleistet haben. Natürlich waren das keine Flugreisen und die Quartiere (vermittelte der Arbeitgeber) waren preiswert, aber die Erinnerungen möchte ich nicht missen.
Du meinst also, dass der kleine Pimpelhuber von einem eventuellen Schnäppchenkauf ausgeschlossen bleiben soll? Du sagst doch immer von Dir, dass Du Dir alles selbst aufgebaut hast. Und hier haben wir eine junge Familie, die auch mal etwas riskieren will und von der wir nicht einmal wissen, warum
- noch kein Eigenkapital aufgebaut werden konnte,
- wie alt sie ist,
- wie viel Miete sie momentan aufwenden muss usw.
und Du willst die Wohnung lieber einem Kapitalist mit ausgezeichneter Bonität überlassen, der sich im heutigen Zinstief die Wohnung von einem Hungerleider abzahlen lässt.
Angenommen er finanziert 220.000 € zu 2,5 % Zins und 2,5 % Tilgung, dann ist seine - mit der Kaltmiete vergleichbare Monatsbelastung - bei ca. 900 €. Davon fließt die Hälfte in die Tilgung. Das heißt, selbst wenn er jetzt 500 € eine Miete zahlt, bleibt die Sache neutral.
Ich habe vor 35 Jahren die Belastung für das Eigenheim gegenüber den Kaltmiete mehr als verdreifacht. Es war teilweise eine harte Zeit, doch langfristig hat es sich gelohnt. Der TS muss sich natürlich auch darüber im Klaren sein, was in da erwartet. Sollte er tatsächlich nach mehrjähriger Berufstätigkeit nur 2.000 € Reserven haben, dann ist das mehr als sehr bedenklich. Ich selbst war immer relativ sparsam. Übertriebenen Luxus und Pomp mag ich auch heute noch nicht. Dass ich mit einem halben Dutzend Kinder fast jährlich in den Urlaub fahren konnte, war der größte Luxus, den wir uns geleistet haben. Natürlich waren das keine Flugreisen und die Quartiere (vermittelte der Arbeitgeber) waren preiswert, aber die Erinnerungen möchte ich nicht missen.
Nein aber der Pimelhuber ist gegenüber dem Privatier Großkotz der die 10 % locker aus der Hüfte schütteln kann klar im Nachteil.
Wenn der TE schon nicht mal die Nebenkosten als EK hat dann ProstMahlzeit
Komisch ist auch das die ETW das 2 mal in die ZVS geht
D.h. Ihr müsste den Mietern wegen Eigenbedarf erst mal kündigen ?
Wenn die nicht ausziehen, wass dann ? Klagen ?
Wenn Eigenbedarf vorliegt, ziehen die Mieter immer den Kürzeren. Und wenn's noch ein Weilchen dauert, dann kann das Paar den Steuervorteil einer 100-%-Finanzierung ausnutzen.
Du kaufst unter Umständen die Katze im Sack.
Wie es hinter der Tür aussieht, ist oftmals nicht bekannt.
Leute dessen Immobilie versteigert wird, werden zu 99,9 % Komisch.
Da soll es sogar Menschen geben, die diese verwüsten, Leitungen durchschneiden und so weiter.
Teilweise sind die Objekte seit Monaten oder gar Jahren nicht mehr beheizt, Schimmel und sonst was kann hier auftreten.
Kannst du mir bitte mal die Quelle für so viel Unsinn benennen?
Gründe warum wir kein EK haben ist, dass meine Frau eine Weiterbildung gemacht hat zum Betriebswirt (2012) 10.000€, Heirat (2014) 15.000€, Autokauf (05/2016) 12.000€ wegen Kind und 2017 war meine Frau in Elternzeit (1,5 Jahre fast), da war nicht viel mit sparen, weil ich auch noch Teilzeit gegangen bin!
Wir haben keine Kredite aufgenommen, sondern alles immer so bezahlt und gespart.
Die 2te Runde ist deswegen, weil die 70% nicht erreicht wurden...es war nur 1 Bieter anwesend.
Zwangsversteigerungen sind ausschließlich etwas für Leute mit ausgezeichneter Bonität und jede Menge finanziellem Spielraum.
Es ist generell ausschließlich für Menschen vorbehalten, bei denen sich die Finanzierung aus der Hosentasche abspielt.
Mehr Pauschalität geht nicht mehr. Dann dieses Wort...generell...
Wer legt das fest lieber Honey?
Ich denke im Übrigen auch, dass der TE sich da ohne EK einiges zumutet, gebe aber auch Hanomag Recht, dass es letztendlich seine Entscheidung ist und auch eine gute Entscheidung sein kann.
Was aber für den TE mit seiner Ausgangslage so gut wie gar nicht möglich ist, ist die Tatsache mit einer Finanzierungszusage blanko auf einen Wert mit seinen Vorgaben in die Versteigerung zu gehen. Insofern würde ich persönlich unter Berücksichtigung der Vorgaben des TE von dem Vorhaben abraten
Wenn Eigenbedarf vorliegt, ziehen die Mieter immer den Kürzeren. Und wenn's noch ein Weilchen dauert, dann kann das Paar den Steuervorteil einer 100-%-Finanzierung ausnutzen.
Das der Mieter bei berechtigten Eigenbedarf den kürzeren zieht ist klar.
Es ging mir darum, dass ja hier schon der Kredit getilgt und weiterhin Miete gezahlt werden muss und die Gerichts- und Anwaltskosten vorgestreckt werden müssen (ist beim Mieter genug Bonität da um das zurückzufordern ?). Da sind locker mal 5-10tsd EUR zusätzliche Kosten zu erwarten.