Habe vor kurzem meine Bankverbindung geändert und per (zeitsparenden) Serienbrief alle relevanten Gläubiger über diese Änderung auf dem Postweg informiert.
Nun nervt mich der ein oder andere damit, dass ich ein SEPA-Formulare ausfüllen soll. Die "Einzugsermächtigung" (also SEPA) auf das alte Konto, hatte ich bei den Gläubigern bereits erteilt. IMO ist ein neues Formular daher nicht notwendig, auch wenn die Bankverbindung sich ändert. Mein "Wille", ist im Zweifelsfall ja ordentlich "abzulesen", da ich ja meine neue Verbindung mitgeteilt habe.
Gibt es eine juristische Vorschrift, die mich als Kunden dazu zwingt(!) ein neues SEPA auszufüllen, wenn die Bankverbindung sich ändert?
Das sich der Gläubiger formal absichern will ist mir klar - ist hier aber nicht relevant. Zumal es ja auch nicht DAS EINE Formular gibt, sondern jeder Gläubiger sein eigenes bastelt.
Bei der Einführung von Sepa wurde uns dieser Rat von der Deutschen Bank ebenfalls gegeben, dass ein rechtssicheres Sepa-Mandat mit Unterschrift vorliegen muß. Auch bei Kontowechsel.
Gibt es eine juristische Vorschrift, die mich als Kunden dazu zwingt(!) ein neues SEPA auszufüllen, wenn die Bankverbindung sich ändert?
Die muss es offensichtlich geben. Ich habe im Mai 2016 eine meiner Banken gewechselt.
Dabei hat mir die neue Bank einen Umzugsservice, mit dem die Lastschriftempfänger zur Fortsetzung des Einzug berechtigt werden sollten, angeboten.
Dies war nicht so einfach, wie die Bank sich das vorgestellt hatte. Einige kleine Zahlungsempfänger musste ich selbst informieren, weil sie der Bank nicht geläufig (Anschrift usw.) waren. Von diesen wollten einige ein neues Mandat mit Unterschrift, andere begnügten sich mit der Mitteilung.
Die von der Bank angeschriebenen haben meist ohne neues Mandat akzeptiert und mir freundlicherweise auch noch eine Mitteilung zum neuen Mandat übersandt. Andere haben ein erneutes Mandat einschl. Unterschrift eingefordert, weitere haben nichts getan, weil sie offensichtlich nicht informiert wurden. Probleme gab es z. B. mit der Kfz-Steuer beim Zoll und bei den Gemeinden, die für mehrere Immobilien Grundsteuern einziehen. Dem Zoll hat die Bank nur die Daten eines Fahrzeuges mitgeteilt, bei den anderen lief der Abzug gebührenpflichtig ins Leere. Bei den Gemeinden war es ähnlich, wobei diese selbst schuld waren. Sie hatten verschiedene Objekte jeweils mit der gleichen Buchungsnummer abgebucht, nach der Mitteilung nur ein Objekt geändert, mir dazu eine Mitteilung mit dem richtigen für alle geltenden Buchungszeichen gesandt und mitgeteilt, dass ich nichts mehr unternehmen müsse.