Falsche Reihenfolge der Auszahlung / Verzugszinsen
Hallo zusammen,
wir sind derzeit kurz vor dem Start unseres Bau´s und leider haben sich zwei Probleme mit unserer Bank herausgestellt.
1. Zunächst sollte die BHW das Grundstück an unsere Stadt zum 1.12.2017 bezahlen. Ohne ersichtliche Gründe hat es nun bis zum 14.01.2018 gedauert, bis die Auszahlung erfolgte. Alle Unterlagen lagen der BHW bereits im November 2017 vor. Seht ihr hier eine Chance, die entstandenen Verzugszinsen i.H.v. 500€ einzufordern?
2. Unsere Finanzierung basiert auf 3 Bestandteile:
Kredit 1: 280.000, Bereitstellungszinsen ab 1.7.18
Kredit 2. 70.000, Bereitstellungszinsen ab 1.12.17
Kredit 3: KfW124, 50.000, Bereitststellungszinsen ab 1.12.17
Nun scheint es so, dass das Grundstück von Kredit 1 bezahlt wurde. Dies macht natürlich für uns überhaupt kein Sinn, weil für Kredit 2 & 3 Bereitstsellungszinsen anfallen. Wir werden das leider erst morgen klären. Vorab würde ich aber gerne eure Einschätzung dazu hören. Mit unserem Berater war vereinbart, dass erst Kredit 3 und dann Kredit 2 ausgeschöpft werden.
AW: Falsche Reihenfolge der Auszahlung / Verzugszinsen
Hallo,
wir hatten auch 3 Bausteine ( 1 davon kfw) und hatten Auszahlungsformulare und es selbst veranlassen lassen durch die Bank ( nachdem alle Auszahlungsvoraussetzungen vorlagen sprich Grundschuld Eintragung und Auflassungsvormerkung)
Wie war es bei euch ? Habt ihr/ euer Notar die Auszahlung veranlasst ? habt ihr es authorisiert ? Wer hat es überwacht ?
Ein wenig Mitarbeit ist geboten... auch später bei Auszahlung nach baufortschritt.
AW: Falsche Reihenfolge der Auszahlung / Verzugszinsen
Zitat von Klaus1976
Ein wenig Mitarbeit ist geboten... auch später bei Auszahlung nach baufortschritt.
Dazu kommt, dass ihr euch eine miese Bank ausgesucht habt. Da gibt es welche, die ihr Baugeld nicht nur mit guten Zinskonditionen sondern darüber hinaus bis zu zwei Jahre bereitstellungszinsfrei anbieten.
AW: Falsche Reihenfolge der Auszahlung / Verzugszinsen
Ein Notar kann und darf die Auszahlungen nicht veranlassen. Er kann die Fälligkeit mitteilen, ja muss er sogar bevor ausgezahlt werden darf/kann, aber den Auftrag dazu kann und wird er nicht geben.
Zu dem, es ist immer ein Auszahlungsformular von dem Darlehensnehmer zu unterzeichnen und ich vermute hier wurde nicht explizit das entsprechende Darlehenskonto benannt und wenn dann bei der BHW in der Auszahlungsstelle in Hameln noch pennt oder gar bewusst die bessere Variante für die Bank wählt, dann ist das mal ein schlechter Anfang.
Da ihr scheinbar einen Berater hattet, hat der auch gepennt!
AW: Falsche Reihenfolge der Auszahlung / Verzugszinsen
Zitat von noelmaxim
Ein Notar kann und darf die Auszahlungen nicht veranlassen. Er kann die Fälligkeit mitteilen, ja muss er sogar bevor ausgezahlt werden darf/kann, aber den Auftrag dazu kann und wird er nicht geben.
Zu dem, es ist immer ein Auszahlungsformular von dem Darlehensnehmer zu unterzeichnen und ich vermute hier wurde nicht explizit das entsprechende Darlehenskonto benannt und wenn dann bei der BHW in der Auszahlungsstelle in Hameln noch pennt oder gar bewusst die bessere Variante für die Bank wählt, dann ist das mal ein schlechter Anfang.
Da ihr scheinbar einen Berater hattet, hat der auch gepennt!
Der Berater war Ski Fahren. Kenne keinen der dann die Auszahlungen abwickelt treuhänderisch. Verdient ja nöchts dran. Im übrigen ist es eine falsch Aussage ! Natürlich darf man dem Notar eine Vollmacht geben Auszahlungen zu veranlassen
AW: Falsche Reihenfolge der Auszahlung / Verzugszinsen
Klaus, wann und warum gibt man einem Notar eine Auszahlungsvollmacht?
Mit einer Vollmacht kann ich dazu fast jeden bevollmächtigen, nur warum sollte man das, insbesondere bei einem Neubau, wo mehrere Auszahlungen anstehen, zumal der das nicht umsonst machen würde.
Frage mich gerade wann das Sinn macht und was ich damit bezwecke? Grundsätzlich möchte ich, eben auch wegen solchen Entwicklungen, die Auszahlungen in meiner Hand sehen.
AW: Falsche Reihenfolge der Auszahlung / Verzugszinsen
Zitat von Klaus1976
Der Berater war Ski Fahren. Kenne keinen der dann die Auszahlungen abwickelt treuhänderisch. Verdient ja nöchts dran. Im übrigen ist es eine falsch Aussage ! Natürlich darf man dem Notar eine Vollmacht geben Auszahlungen zu veranlassen
Ich habe übrigens die Aussage, dass man einem Notar keine Vollmacht geben kann nicht getroffen.
Was meinst du mit treuhänderischer Abwicklung der Auszahlungen? Welcher Vermittler macht das, schliesst an der Frage mit dem Notar an.
Ich z.B. fülle die erste Auszahlung, so es gewünscht wird, mit den Kunden aus, wenn es sein muss auch jede folgende Ausszahlung und im Urlaub wäre ich auch erreichbar, sollte es Probleme oder Fragen geben.
AW: Falsche Reihenfolge der Auszahlung / Verzugszinsen
Ich kenn das allenfalls, wenn Zahlungen vom Notaranderkonto geleistet werden. Aber da ist ja die Auszahlung der Bank bereits auf eben dieses Konto erfolgt.