aktuell soll ein Bausparvertrag 50.000 € abgelöst werden - angespart bereits 15.000 €. Von der Bank haben wir die Summe der Vorfälligkeitsentschädigung erhalten. Diese sind aber nach der kompletten Summe 50.000 gerechnet, obwohl schon ungefähr 15.000 € angespart wurden. Der Bausparvertrag wurde 2009 abgeschlossen. Ist diese Berechnung korrekt oder ist das von Vertag zu Vertrag unterschiedlich? Von meinem Verständnis her müsste doch die Berechnung auf die restlichen 35.000 € gerechnet sein.
In den Vorfälligkeitsentschädigungsrechnern im Internet wird die Summe auch anhand der aktuellen Restschuld (35.000 €) berechnet. Laut der Bank ist aber der Zinsschaden anhand der Gesamtsumme 50.000 € berechnet.
die Restschuld des Vorausdarlehens beträgt 50.000 Euro. Das Tilgungskapital in dem BSV hat dieses Vorausdarlehen nicht reduziert, entsprechend ist die Zahlung der VFE auf die 50.000 Euro vorzunehmen, bzw. zu berechnen.
Wie ist in dem Vorausdarlehen (in dem Darlehensvertrag) denn die Zinsfestschreibungszeit deklariert bzw. festgelegt? Fest bis Zuteilung? Mit fest genanntem Datum?
Dann widerrufe das Darlehen und du zahlst gar keine Vorfälligkeitsentschädigung. Zu dem lässt sich u. a. ein Teil der gezahlten Zinsen über den Widerruf zurück holen.
Wenn Darlehensverträge mit Bausparkassen (wie BHW oder LBS) einen Passus enthalten, der die Konditionen bzw. den Zins bis zur Zuteilung festschreibt, kann der Darlehensnehmer seinen Baudarlehensvertrag ggf. ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen. Dies ist deshalb möglich, weil mit der Angabe „fest bis Zuteilung“ kein konkreter Zinsbindungszeitraum benannt wird. Das hat zur Folge, dass nach der gesetzlichen Regelung eine ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten gilt. Auch hier ist ein erfolgreicher Widerruf möglich.