Angaben zur Miete

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  1. Avatar von ohleut
    ohleut ist offline
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    Standard Angaben zur Miete

    Hallo,
    ich bin Verheiratet und meine Frau bezahlt die Miete.
    Ich bezahle ihr die Hälfte (50% von 750€) somit zahle ich ihr ca. 375€ Miete
    Bei einem Kredit Antrag wird gefragt wie viel Miete man bezahlt, was muss ich da angeben ? 375 oder 750 €

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Gesamtmiete muss man angeben aus meiner Sicht.
    Auch wenn Ihre Frau beim jetzigen Kreditverhältnis nicht mit im Boot ist.
    Es gibt keine "halbe" Miete.

  3. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Du musst deine Mietkosten angeben, also 375 Euro. Würdest Du in einer WG wohnen, würdest Du ja auch nicht die Gesamtmiete angeben.

  4. Avatar von FloHH
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Wer steht denn im Mietvertrag ? Wenn beide , müsste Gesamtschuldnerisch der volle Mietbetrag angegeben werden . Sollte Deine Frau warum auch immer nicht mehr zahlen , könnte der Vermieter sich an dich halten . Wenn nur die Frau da drin steht , dann reicht die Angabe der Hälfte als tatsächliche Ausgabe deinerseits ...

  5. Avatar von Bitte
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Ich hab das so gelöst bei der Miete, meine Lebensgefährtin ( in absprache ) Miete 0,00 Euro bei mir und die begründung dazu. Auf dem Kontoauszug darf halt nichts draufstehen ( was bei mir auch so ist ) seit über 30 Jahren. Der Mietvertrag geht die Bank nichts an und die Bank hat dazu auch keine einsichtsrechte ( nach meiner Info ) unabhängig wer drin steht.

    In deinem fall wären das 375 Euro Miete ( wie schon gesagt wurde ).

  6. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Hallo Bitte, selbstverständlich geht der Mietvertrag die Bank etwas an wenn der Bearbeiter das Gefühl hat dass da etwas nicht stimmt.
    Man haftet gesamtschuldnerisch für die Miete und muss den vollen Mietbetrag angeben.
    Und wahrheitsgemäß angeben.
    Und bei Unklarheiten kann man schon Einsicht in den Mietvertrag verlangen.

  7. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    man haftet nicht automatisch für Verträge, die der Ehepartner eingeht. Das gilt selbstverständlich auch für Mietverträge.
    Wer hat unterschrieben? Danach richtet sich zunächst die Haftung.

  8. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    @Batmann_BU, richtig Sie haben recht. Hierbei davon ausgehend dass auch beide den Mietvertrag zusammen unterschrieben haben.

  9. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Hallo Bitte, selbstverständlich geht der Mietvertrag die Bank etwas an wenn der Bearbeiter das Gefühl hat dass da etwas nicht stimmt.
    Man haftet gesamtschuldnerisch für die Miete und muss den vollen Mietbetrag angeben.
    Und wahrheitsgemäß angeben.
    Und bei Unklarheiten kann man schon Einsicht in den Mietvertrag verlangen.
    Das ist doch einfach nur Quatsch.

    Bei Konsumkreditverträgen wird nach der Miete gefragt um die Höhe der monatlichen Belastungen zu errechnen. Hier ist selbstverständlich nur der Betrag anzugeben, den man auch monatlich bezahlt. Weder der Mietvertrag (der übrigens nicht mal die Mietsteigerungen beinhaltet...) noch eine gesamtschuldnerische Haftung spielt hier eine Rolle.

    Wahnsinn was mit diesem Nick und dieser Signatur hier ständig für ein Schmarrn geschrieben wird.

  10. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    @Daukind, wenn der Kunde wahrheitsgemässe Angaben macht ist alles gut.
    Wenn der Kunde aber gegenüber der Bank nur die halbe Miete angibt ist das nicht richtig.
    Wünsche Ihnen noch einen guten Start in den Tag.

  11. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    @Daukind, wenn der Kunde wahrheitsgemässe Angaben macht ist alles gut.
    Wenn der Kunde aber gegenüber der Bank nur die halbe Miete angibt ist das nicht richtig.
    Wünsche Ihnen noch einen guten Start in den Tag.
    Der Kunde soll seine Kosten für die Miete/Eigentum angeben. Wenn die Frau alles zahlt, trägt er Null ein, wenn er bei den Eltern kostenfrei wohnt trägt er Null ein, wenn er alles zahlt, trägt er den Betrag ein und wenn er die Hälfte zahlt, dann trägt er genau diesen Betrag ein.

  12. Avatar von ED_Schmitt
    ED_Schmitt

    Standard AW: Angaben zur Miete

    Das ist eine sehr interessante und berechtigte Frage. Die kreditgebende Bank hat doch bestimmt einen Kundenservice, oder? Frag die, dann bist du auf der sicheren Seite.

  13. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Ich würde zunächst mal abklären, wer als Vertragspartner im Mietvertrag steht.

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Es ist exakt so wie FloHH beschrieben hat und auch wenn auf dem Konto nichts abgeht, gibt man null an, obwohl man im Mietvertrag drin steht ist das Kreditbetrug.

    Es ist selbstverständlich die volle Miete anzugeben, denn wenn beide drin stehen und der eine seine Hälfte nicht bezahlt, dann muss diese eben der andere doppelt bezahlen, eben auch den Anteil des anderen. Es ist eine Gesamtmiete und beide haften gemeinschaftlich, wenn beide im Mietvertrag stehen.

  15. Avatar von ohleut
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Guten abend, also zum Mietvertrag stehen wir beide drin ...
    Erstestelle: meine Frau
    Zweitestelle: ich selbst
    Drittestelle: unser Sohn
    Unterschrieben haben beide auasi ich und meine Frau.


    Meine Frau bezahlt die Miete zu 100 % von ihrem konto.

    Ich selber Überweise ihr monatlich 50% quasi 375 Euro auf ihr Konto...Buchungsvermerk Miete !

    Was mich irritiert ist miete muss ich komplett angeben unwohl wir uns die teilen aber Einkommen darf ich auch nur meins angeben obwohl wir 2 Verdiener sind ? Wo ist da die logik ?

  16. Avatar von FloHH
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Zitat Zitat von ohleut

    Was mich irritiert ist miete muss ich komplett angeben unwohl wir uns die teilen aber Einkommen darf ich auch nur meins angeben obwohl wir 2 Verdiener sind ? Wo ist da die logik ?
    Die Logik ist, dass jeden, der den Mietvertrag unterschrieben hat, im Prinzip die Zahlungsverpflichtung trifft. Zahlt Deine Frau nicht ( warum auch immer ) bekommt der Vermieter ja nicht mehr nur 50 % . Er kriegt dann den vollen Betrag - von Dir . Im Kreditantrag sind alle bestehenden Zahlungsverpflichtungen aufzuführen . Wie ihr das im Innenverhältnis regelt, ist völlig wumpe... Der Vergleich mit der WG hinkt - das ist was völlig anderes ...

    Das Einkommen Deiner Frau "darfst" Du nicht angeben, weil dieses eben nicht für Dich beanspruchen kannst. Um es mal plastisch zu machen : zieht Deine Frau in der Kreditlaufzeit aus und zahlt die Miete nicht mehr , seid ihr keine 2 Verdiener mehr . Du hast aber die Miete an der Hacke ...

    Insofern wäre es "korrekt", die volle Miete anzusetzen . In der Praxis herrscht aber die von Dir geschilderte Denke durchaus vor . Aber Du wolltest ja wissen, was Du eigentlich angeben musst ...

    Aber vielleicht sieht Deine Bank das ja auch pragmatisch - es wurde ja schon geraten zu fragen, wie derlei dort zu händeln ist ...

  17. Avatar von ohleut
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Im angesichts desen werde wir beide Ich & Frau den kredit nehmen ... somit sind die Unklarheiten geregelt ! Vielen Dank für die Auskunft!

    Mfg.

  18. Avatar von tneub
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Da das Thema ja abgeschlossen ist, kann ich ja etwas offtopic werden.


    Mag ja sein, dass es so richtig ist, aber bei dieser Logik fallen mir spontan weitere sinnlose Fälle ein.

    Ich stelle mir gerade vor, die Frau hat den Mietvertrag unterschrieben und der Mann bezahlt die Hälfte.
    Dann würde der Betrag gar nicht angegeben!?
    Oder noch besser beide beantragen jeweils einzeln einen Kredit und beide haben gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben, dann würde die Miete doppelt angegeben?

    Werden dann die Pauschalen fürs Kind auch komplett berücksichtigt, obwohl beide fürs Kind aufkommen?

  19. Avatar von FloHH
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Wenn nur die Frau im Mietvertrag stünde , wäre die hälftige Zahlung an die Frau anzugeben . Auch hier besteht ja eine durch Verabredung (= Vertrag ) begründete Zahlungspflicht. Nichts wäre anzugeben , wenn man nichts zahlen muss .

    Zeichnen beide jeweils einen eigenen Kreditvertrag wird hier nichts „doppelt“ angegeben . Jeder trägt die Miete als seine eigene individuelle Zahlungsverpflichtung ein .
    Zeichnen beide einen Kreditvertrag , wird die Miete einmal als gesamtschuldnerische Verpflichtung angegeben ....

    Ich weiß nicht, was hier unlogisch sein sollte ?

  20. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Ich persönlich bin der Meinung das der TE hier nicht die Wahrheit sagt…. Deshalb ist das hier etwas Verworren.

    Der TE schreibt: Was mich irritiert ist miete muss ich komplett angeben unwohl wir uns die teilen aber Einkommen darf ich auch nur meins angeben obwohl wir 2 Verdiener sind ? Wo ist da die logik ?

    Nach dieser Aussage, steht alleine ER im Darlehensvertrag.
    Steht die Frau mit drin, dann gilt natürlich Ihr Einkommen genauso wie das des TE.

    Insgesamt teile ich die Auffassung von FloHH in # 19

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