Immobilie halten?

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  1. Avatar von Fahrenhorst80
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    Standard Immobilie halten?

    Hallo liebe Mitglieder,

    ich habe eine Frage bezüglich eines Immobiliendarlehens.
    Ich habe meine Immobilie mit einem "Rettungsdarlehen" vor der Zwangsversteigerung bewahrt. Zudem habe ich mich diesem Rettungsdarlehen alle anderen offenen Kredite und Schulden abbezahlt.
    Für dieses Darlehen zahle ich monatlich ca. 1600,- Euro an die Bank, der Großteil sind natürlich nur Zinsen.
    Die Bank hat sich mit einer Summe von ca. 195.000 Euro in das Grundbuch eingetragen, wobei das Haus und Grundstück nur ca. 140.000 Euro wert sind.
    Die Laufzeit des Darlehens beträgt nur 5 Jahre.
    Meine Frage ist, macht es überhaupt noch Sinn, das Haus zu halten? Was passiert nach den 5 Jahren?
    Meine Schufa ist aktuell noch sehr negativ, es ist aber alles bezahlt.

    Ich freue mich auf Ihre Antworten.

    Viele Grüße

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Immobilie halten?

    Hallo Fahrenhorst80
    Um die Zwangsversteigerung abzuwenden haben Sie ein Gesamtumschuldungsdarlehen gezeichnet.
    Hierbei kann der Bankpartner auch über den Verkehrswert hinaus ein Darlehen vergeben.
    Für Sie doch wichtig dass das Haus gehalten wurde.
    Die ZV im Grundbuch ist sicherlich gelöscht.
    Ihre Schufa wird nach 3 Jahren wieder sauber.
    Dann können Sie mit banküblichen Konditionen umschulden.

    Ob es Sinn macht das Haus zu halten sollten Sie eigentlich schon beanwortet haben.
    Da Sie ja den Vertrag unterschrieben haben.

    Und wenn Sie die Rate nicht zahlen können, können Sie trotzdem auch während der nächsten 5 Jahre jederzeit das Objekt verkaufen.

  3. Avatar von Fahrenhorst80
    Fahrenhorst80 ist offline
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    Standard AW: Immobilie halten?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Das Haus möchte ich natürlich gern behalten. Es ist eben nur die Angst dabei, das nach 5 Jahren eben nichts mehr passiert und die Restschuldsumme zu hoch wäre. Die liegt dann immer noch bei 165.000 Euro,also über dem Wert des Hauses.
    Vertrag ist Vertrag, diesen werde ich natürlich auch einhalten.

    Muss die gleiche Bank mir dann kurz vor Ablauf der 5 Jahre ein Angebot machen?

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Immobilie halten?

    In der Regel gibt es kein Verlängerungsangebot. Sondern wenn Ihre Schufa sauber ist schulden Sie fremd um.
    Kriegen Sie aber die Kurve nicht und die Schufa ist nach 5 Jahren immer noch negativ wird alles dann Stand in 5 Jahren neu geprüft.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Immobilie halten?

    Ja, die Bank von Essen muss ihnen, so sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse (die ja ohnehin schon schlecht waren) und der Wert der Immobilie nicht drastisch verschlechtert haben (hier muss nicht zwangsläufig die Kündigung ausgesprochen werden) ein Prolongationsangebot unterbreiten und wird dies im eigenen Interesse - da diese ja auch nichts abschreiben möchte, sondern die Zins-, und Tilgungsleistungen erhalten möchte - auch sicher tun.

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Immobilie halten?

    ???

    Bankkaufmann, wie kommst du denn dadrauf? Die Laufzeit des Darlehens ist konform der Tilgung, der Auslauf der Zinsfstschreibungszeit berechtigt die Bank nicht zur Kündigung des laufenden Vertrages und eine neue Prüfung ist bei einer Prolongation eher unüblich.

  7. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Immobilie halten?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ja, die Bank von Essen muss ihnen, so sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse (die ja ohnehin schon schlecht waren) und der Wert der Immobilie nicht drastisch verschlechtert haben (hier muss nicht zwangsläufig die Kündigung ausgesprochen werden) ein Prolongationsangebot unterbreiten und wird dies im eigenen Interesse - da diese ja auch nichts abschreiben möchte, sondern die Zins-, und Tilgungsleistungen erhalten möchte - auch sicher tun.
    Wo ist die Prolongationspflicht denn geregelt?

  8. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Immobilie halten?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    [...] und eine neue Prüfung ist bei einer Prolongation eher unüblich.
    Was zur Hölle?

    Eine Prolongation erfordert bankenaufsichtsrechtlich nach AT 2.3 MaRisk vom Dezember 2012 eine neue Kreditentscheidung, da sich risikorelevante Sachverhalte (Laufzeit) ändern. Dem Prolongationsantrag des Kreditnehmers muss somit stets eine Kreditwürdigkeitsprüfung durch den Kreditgeber folgen

  9. Avatar von Fahrenhorst80
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    Standard AW: Immobilie halten?

    Jetzt bin ich verwirrt....
    Gibt es eine Regelung, dass die Bank mir ein Prolongationsangebot machen muss?

  10. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Immobilie halten?

    Hallo Fahrenhorst, die Diskussion zwischen Noel und Daukind bezieht sich auf die allgemeine Prolongation bei "Normalkunden"

    Ich habe oben geschrieben dass Sie nach 5 Jahren bei diesem Bankpartner nicht mehr prolongieren oder verlängern, aus einem einfachen Grund.
    Weil dann hoffentlich Ihre Schufa sauber ist und Sie dann mit weitaus besseren Konditionen mit einem anderen Bankpartner umschulden.

    Schon nach 3 Jahren - oder dann wenn Ihre Schufa ganz sauber ist können Sie sogar mit einem anderen Bankpartner ein Forwardangebot einholen.

    Doch nochmal zu Ihrem Fall:
    Sie schulden doch lieber mit einem anderen Bankpartner mit bessern Konditonen um als bei dem bisherigen Bankpartner zu bleiben mit einem schlechteren Prolongationsangebot oder?

    Das soll aber jetzt nicht Ihr Problem sein.
    Lehnen Sie sich zurück, Ihr Objekt wurde vor der Zwangsversteigerung geretttet.

  11. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Immobilie halten?

    Bei 1600 Euro Monatsrate , die überwiegend für Zinsen drauf gehen soll er sich zurücklehnen ????? ..... Naja

  12. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Immobilie halten?

    Weil der die Immobilie aus der ZV gerettet hat.
    Ich weiß seit etwa 10 Jahre wie sich die Kunden fühlen wenn in kürzester Zeit die Immo versteigert wird.
    Nur darum geht es.
    Klar ist die Rate hoch.
    Doch es ist eine Rechnung und auch immer situationsbedingt. (Familie vorhanden usw.)
    Doch hierfür gibt es keine Pauschalantwort oder Datenreinkloppe in eine Software.
    Jeder Fall ist anderst.

    Zurücklehnen nur weil er nun die ZV weg hat.

  13. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Immobilie halten?

    kann unter Umständen aber auch nur zu einer Verschiebung der Privatinsolvenz führen....

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Immobilie halten?

    Honey, erstmal ist die Kuh vom Eis, wenn er die hohen Raten und den schlechten Zins bedienen kann und seine Probleme in den Griff bekommen hat und diese ihn nicht wieder einholen ist es aus meiner Sicht allemal besser als eine Zwangsversteigerung.

    Privatinsolvenz die kommen kann finde ich gesünder als eine sofortige Zwangsversteigerung über sich ergehen zu lassen. Hier wurde saniert, nicht mehr und nicht weniger. Nun bleibt ihm Zeit, wie von Bankkaufmann zurecht beschrieben, zu gesunden (so es die Belastungen im Verhältnis zu den Einnahmen zulassen) und dafür zu sorgen, nach Auslauf der Zinsfestschreibungszeit günstig umzufinanzieren.

  15. Avatar von Fahrenhorst80
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    Standard AW: Immobilie halten?

    Vielen Dank für Ihre Meinungen.
    Ja, hier wäre es natürlich vor Ablauf dieser fünf Jahre sinnvoll, eine andere Bank mit ins Boot zu holen. Ich werde mich nun in erster Linie um die gute SchuFa kümmern, um den Score zu verbessern. Dann die Prüfung mit dem Forward-Darlehen.

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