Wir wollen demnächst bauen und haben jetzt diverse Finanzierungsangebote erhalten.
Das beste Angebot war mit einem Riesterbausparvertrag für mich und meine Frau. Jeweils 90.000€.
Jedoch sehe ich beim Riestbausparer mehrere Nachteile. Beispielsweise das Wohnförderkonto.
Mir wurde dann gesagt, dass ich auf meine Zulagen und Steuervorteile verzichten könnte. Folglich müsste ich als Rentner mein Wohnförderkonto nicht versteuern. Dies hätte den Vorteil, dass ich mit einem Riesterbausparer trotzdem 60€ weniger im Monat zahlen müsste, da der Zins vom Riesterbausparvertrag niedriger ist als von einem normalen Bausparvertrag.
Ich frage mich nur ob dies erlaubt/legal ist? Letztendlich würde ich den Riesterbausparer wie einen normalen Bausparer nutzen damit meine monatliche Rate niedriger ist.
Sorry, haben sie das selbst alles verstanden? Meinen die mit den 5.000 Euro den Tilgungszuschuss? Wer hat ihnen dass denn alles so aufgestellt, bzw. das Konzept/Angebot erstellt?
Ich kann da so einiges nicht nachvollziehen und wenn ich die Eigenleistung in Summe beziffert bekomme, ebenso die Architektenkosten die eingespart werden, komme ich auf einen Beleihungsauslauf unter 90%, ggf.sogar unter 80%.
Ich habe wie gesagt auch überhaupt kein Verständnis dafür, warum man einen Riestertarif anbietet bzw. zeichnen soll, wenn man die Förderung gar nicht beantragen und in Anspruch (was ja vom Grundsatz richtig und OK ist) nehmen will.
Ich habe wie gesagt auch überhaupt kein Verständnis dafür, warum man einen Riestertarif anbietet bzw. zeichnen soll, wenn man die Förderung gar nicht beantragen und in Anspruch (was ja vom Grundsatz richtig und OK ist) nehmen will.
es soll Kreditinstitute/Vermittler geben, die zwecks Erfüllung eigener Ziele und/oder höherer Provisionssätze genau so etwas machen. Für den Kunden nicht unbedingt mit Nachteilen verbunden.
Hallo Obelix, vom Prinzip gebe ich dir Recht, kann eventuell so sein, aber eine Baufinanzierung sollte aus meiner Sicht verständlich sein und diese ist es für mich nicht und für den TE auch nicht.
Ungeachtet dessen, dass sich mit Berücksichtigung der Eigenleistung und dem Freundschaftsdienst Architekturleistung ein Beleihungsauslauf gestaltet lässt, der bessere Konditionen nach sich ziehen lässt, ist der Tarif der Schwäbisch Hall ohnehin keiner aus der Spitzenklasse, nun noch Riester zu integrieren, ohne die Förderung in Anspruch zu nehmen kann ich nicht nachvollziehen, zumal Riester an sich - hält man es aus der Baufinanzierung raus - ein sinnvolles Altersvorsorgeprodukt sein kann, integriert man es nicht in die Finanzierung und stößt damit nicht das fiktive Wohnförderkonto an und bindet sich nicht an die Einschränkungen die sich aus Riester in diesem Konstrukt ergeben.
Es muss beileibe mit diesen Vorgabewerten nicht auf die VoBa und der Schwäbisch Hall zurück gegriffen werden, da lassen sich - so man die Vorgabewerte sich individuell aufzeigen lässt - sicher bessere und sinnvollere, vor allem verständlichere Konzepte erstellen.
Einen Neubau ohne Architektenvetrag .... kann ich nur von abraten.
du hast in keiner Leistungsphase einen Schutz,weder gegen den architekten noch gegen seine Haftpflichtversicherung.
Da die Finanzierungsangebot anscheinend nichts richtiges sein soll, habe ich jetzt die Banken wegen der Problematik abgeschrieben.
Das mit dem Architekten klappt schon
Um jetzt aber nochmal auf meine Frage zurück zu kommen (habe im Internet viel gesucht und nichts gefunden. Jetzt will ich es aber wissen ): Muss ein Wohnförderkonto versteuert werden wenn man keine Zulagen beantragt und auch bei der Steuer nichts vom Riester angibt?
Muss ein Wohnförderkonto versteuert werden wenn man keine Zulagen beantragt und auch bei der Steuer nichts vom Riester angibt?
Spareinlagen, für die keine Förderung beantragt wird oder die die geförderten Summen überschreiten, müssen nicht versteuert werden. Demzufolge haben sie in einem Wohnförderkonto nichts zu suchen.
Ist ja witzig, dass man so das Wohnförderkonto aushebelt und man sich so den Bausparvertrag mit dem besseren Zins sichern kann. Zumindest jetzt in meinem Fall.
Vielen Dank für die ganzen Antworten. Mal schauen was ich jetzt mit den ganzen Infos noch rausholen kann.
Hanomag, exakt so ist das, zu dem ist der Anspargrad bei der Schwäbisch Hall viel zu hoch. Da wird zu wenig Darlehen abgegrenzt, Kapital - auch wenn es nur 20 Euro im Monat sein mögen, aber mehr sein kann - was in der direkten Tilgung einen höheren Effekt erzielen würde und da dann fehlt.
nicht nur bessere Bausparer, auch viel mehr Sorgfalt und Obacht auf den tatsächlichen Beleihungswert, entsprechend auf das Vorhaben und den Kunden. Daraus resultierent auch bessere Konzepte und dadurch auch bessere Konditionen.
Hallo Obelix, vom Prinzip gebe ich dir Recht, kann eventuell so sein,
es ist teilweise so.
Zitat von noelmaxim
..., aber eine Baufinanzierung sollte aus meiner Sicht verständlich sein und diese ist es für mich nicht und für den TE auch nicht.
auch wenn dies nichts mit meiner ersten Aussage zu tun hat, sehe ich dies genau so. Allerdings bin ich mir etwas unsicher, wo der (Verständnis-)'Fehler' liegt. Beim PC häufig vor dem Bildschirm und bei Beratungen ...?
Selbstverständlich vergewissert sich ein guter Berater ob der Kunden 'folgen kann'.
Für Paul1986 sind hier vermutlich etliche gute und neue Informationen dazu gekommen.